Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
KDG ist da meines Wissens sehr kulant und wendet die 3 Monatsregel auch bei TV Verträgen an...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ist es Kulanz, oder gilt die Reglung des 46 VIII TKG auch für TV, so dass ein gesetzlicher Anspruch besteht?
Ich meine ja, wenn man § 3 TKG [1] liest, auf den sich auch wiki bezieht:
"..Telekommunikation ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen;“[1]
Im Sinne dieser Definition sind daher außerdem auch Rundfunk und Fernsehen (analog wie digital), Telefax, Mobiltelefonie sowie das Internet u. v. a. Beispiele unter dem auch vom deutschen Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz definierten und in weiteren Rechtsnormen verwendeten Begriff der Telekommunikation.."
Ich meine ja, wenn man § 3 TKG [1] liest, auf den sich auch wiki bezieht:
"..Telekommunikation ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen;“[1]
Im Sinne dieser Definition sind daher außerdem auch Rundfunk und Fernsehen (analog wie digital), Telefax, Mobiltelefonie sowie das Internet u. v. a. Beispiele unter dem auch vom deutschen Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz definierten und in weiteren Rechtsnormen verwendeten Begriff der Telekommunikation.."
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- Kabelfreak
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Im Wiki steht aber als Erstes:
"Telekommunikation (altgriechisch τηλέ ,fern‘ und lateinisch communicare ‚gemeinsam machen‘, ‚mitteilen‘) oder Fernmeldewesen bezeichnet jeglichen Austausch von Informationen über eine gewisse Distanz hinweg"
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikation
Man beachte, dass vom Austausch von Informationen die Rede ist.
Bei TV werden aber keine Informationen ausgetauscht. Danach würde das TKG nicht gelten.
Davon unabhängig ist es uninteressant, was im Wiki steht.
Entscheidend ist, was im Gesetz steht.
Und da ist unter TKG §3, folgendes definiert:
Nr. 23 "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;"
...
Nr. 27 "Telekommunikationsnetz" die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information;"
Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__3.html
Man sieht, Kabelfernsehen fällt unter Telekommunikationsdienste.
Womit sich die Gültigkeit des TKG ergibt.
Alos hat das Vehalten von KD nur so weit was mit Kulanz zu tun, als das KD taggenau die 3 Monate berechnet und nicht 3 Monate zum Monatsende nach TKG.
So dehe zumindest ich den Sachverhalt.
"Telekommunikation (altgriechisch τηλέ ,fern‘ und lateinisch communicare ‚gemeinsam machen‘, ‚mitteilen‘) oder Fernmeldewesen bezeichnet jeglichen Austausch von Informationen über eine gewisse Distanz hinweg"
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikation
Man beachte, dass vom Austausch von Informationen die Rede ist.
Bei TV werden aber keine Informationen ausgetauscht. Danach würde das TKG nicht gelten.
Davon unabhängig ist es uninteressant, was im Wiki steht.
Entscheidend ist, was im Gesetz steht.
Und da ist unter TKG §3, folgendes definiert:
Nr. 23 "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;"
...
Nr. 27 "Telekommunikationsnetz" die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information;"
Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__3.html
Man sieht, Kabelfernsehen fällt unter Telekommunikationsdienste.
Womit sich die Gültigkeit des TKG ergibt.
Alos hat das Vehalten von KD nur so weit was mit Kulanz zu tun, als das KD taggenau die 3 Monate berechnet und nicht 3 Monate zum Monatsende nach TKG.
So dehe zumindest ich den Sachverhalt.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nichts anderes habe ich auf der seite vorher geschriebenmason hat geschrieben:Womit sich die Gültigkeit des TKG ergibt
kabel_fan hat geschrieben:Aber meiner Meinung nach gilt § 46 Abs. 8 TKG nicht nur für internet/phone, sondern auch für TV.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
ok, fehler meinerseits. ist schon etwas her und daran hab ich da gerade nicht gedacht.berlin69er hat geschrieben:Wie kommst du darauf, dass es bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht gibt? Das ist doch klar gesetzlich geregelt, zumindest was Internet und Telefon angeht: 3 Monate ab Umzug, bei Nichtverfügbarkeit. Wenn der Anbieter am neuen Wohnort verfügbar ist, fehlen dann natürlich die Voraussetzungen und du kannst nur normal zum Laufzeitende kündigen...
vorher war allerdings eine 6mbit leitung verfügbar nach umzug nur noch max. 1mbit.
wobei heute ja eigentlich alle schon ein modem anbieten welches dann über das mobilnetz läuft.
es ist eine extreme einschränkung im vergleich zum abgeschlossenem vertrag.
auch wenn dir dann jemand ein 56k modem hinstellt wäre damit aus sicht des gesetzes der vertrag erfüllt.
somit ist es vorzeitig aus dem vertrag zu kommen, weil man umzieht unmöglich ausser mit einer ausgleichszahlung.
bei mir war da vllt. ein(e) mitabrbeiter(in) oder jetzt heißt es vllt. schon das mitarbeitende, zu übereifrig mit der kündigungbestätigung.
auf widerspruch zur ausgleichszahlung wurde sofort ein inkasso unternehmen eingeschaltet, anscheinend haben die keine eigenen mitarbeiter...
war auf jedenfall recht lustig das ganze, ich konnte viel schwachsinn lesen aber das gericht war am ende der selben meinung (nach etwas über einem jahr)...
da sich die gerichtskosten ja nach dem streitwert richten war das ganze günstiger als die erste forderung von der inkasso hütte. am ende wollten die ja fast das dreifache wenn ich mich recht erinnere
wie sich das allerdings bei 100% unstrittigen forderungen verhält mit dem inkasso zeug weiß ich jetzt nicht, nicht das jetzt jemand darauß liest das ein inkasso**** immer unrecht hat.
trotzdem sind die forderungen auch wenn sie 100% rechtmässig sind meisten viel zu hoch und eigentlich nicht zulässig.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Oh je, was schreibst du nur für Stammtischreden!
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Und wenn genau dies nicht möglich ist, räumt das Gesetz das Recht zur Kündigung ein.
Das Gesetz sagt nämlich:testuser007 hat geschrieben:auch wenn dir dann jemand ein 56k modem hinstellt wäre damit aus sicht des gesetzes der vertrag erfüllt.
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Und wenn genau dies nicht möglich ist, räumt das Gesetz das Recht zur Kündigung ein.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
das hab ich anderes erlebt.
wo genau steht das im gesetz?
also klar man kommt da aus dem vertrag raus aber man muss halt noch eine gewisse summe zahlen.
ist eigentlich keine wirkliche kündigung man muss sich frei kaufen.
wo genau steht das im gesetz?
also klar man kommt da aus dem vertrag raus aber man muss halt noch eine gewisse summe zahlen.
ist eigentlich keine wirkliche kündigung man muss sich frei kaufen.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Geregelt ist dies in § 46 Abs. 8 TKG: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
Und natürlich ist es eine Kündigung, und nichts anderes: "...Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt..."
Wenn du deine Erfahrung vor der Gesetzesnovellierung gemacht hast (Mai 2012) kann es schon sein, dass es bei dir anders gelaufen ist. Aber das ist halt nicht aktuell und hilft heute niemand mehr.
Und natürlich ist es eine Kündigung, und nichts anderes: "...Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt..."
Wenn du deine Erfahrung vor der Gesetzesnovellierung gemacht hast (Mai 2012) kann es schon sein, dass es bei dir anders gelaufen ist. Aber das ist halt nicht aktuell und hilft heute niemand mehr.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
sehr gut
da hat doch der gesetzgeber mal etwas für den verbraucher getan
vllt. waren es auch einfach zuviele verfahren und die gerichte waren überlastet damit
da war ich nicht auf dem aktuellsten stand, aber jetzt bin ich es ja zum glück wieder.
gut das es foren gibt
da hat doch der gesetzgeber mal etwas für den verbraucher getan
vllt. waren es auch einfach zuviele verfahren und die gerichte waren überlastet damit
da war ich nicht auf dem aktuellsten stand, aber jetzt bin ich es ja zum glück wieder.
gut das es foren gibt
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
eher nicht, den der Letzte Stand vor der Gesetzesnovelle war ja ein BGH-Entscheid.testuser007 hat geschrieben: vllt. waren es auch einfach zuviele verfahren und die gerichte waren überlastet damit
Standpunkt: der Vertrag ist vom Kunden voll zu erfüllen, also bis zum ordentlichen Vertragsende zu bezahlen.
Und darüber kann/konnte sich kein Gericht hinwegsetzen: