Fristlose Kündigung möglich?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 11
- Registriert: 11.07.2011, 15:31
Fristlose Kündigung möglich?
Hallo!
Ich erwäge eine Kündigung meines KD 100er-Paketes aufgrund nicht erbrachter Leistung. Denn max. 1MB/s zu jeder (!) Tageszeit, Pings von 60 bis 400 und andauernde Disconnects sind für mich keine Vertragsgrundlage.
Deshalb wollte ich mal vorsichtig rumfragen, ob das Jemand mal schon einmal so probiert hat oder weiss, wie da meine Chancen stehen? Ich würde nämlich gerne direkt zum Monatsende kündigen wollen, um dann einen DSL-Anschluss zu bestellen.
Gruß
Ich erwäge eine Kündigung meines KD 100er-Paketes aufgrund nicht erbrachter Leistung. Denn max. 1MB/s zu jeder (!) Tageszeit, Pings von 60 bis 400 und andauernde Disconnects sind für mich keine Vertragsgrundlage.
Deshalb wollte ich mal vorsichtig rumfragen, ob das Jemand mal schon einmal so probiert hat oder weiss, wie da meine Chancen stehen? Ich würde nämlich gerne direkt zum Monatsende kündigen wollen, um dann einen DSL-Anschluss zu bestellen.
Gruß
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 477
- Registriert: 27.07.2010, 11:41
- Wohnort: Wolfsburg (NDS)
Re: Fristlose Kündigung möglich?
Speziell zu diesem Fall kann ich nichts sagen. Aber für gewöhnlich muß man ja einem Hersteller/Dienstleister die Chance zur Nachbesserung geben (meistens 14 Tage). Ich denke mal, das sollte auch bei dieser Dienstleistung ermöglicht werden.
Unter uns gesagt, wissen wir natürlich, das sie das nicht tun können. Aber rein formal gesehen schon... schreib denen also einen Brief/E-Mail, das du ihnen 14 Tage Zeit gibst, den Mangel zu beseitigen.
Und fristlos kündigen, sollte auch fristlos und nicht zum Monatsende sein. Und dann sollte man auch den Anschluss nicht benutzen.
Ob sie die fristlose Kündigung akzeptieren werden, weiß ich nicht.
Unter uns gesagt, wissen wir natürlich, das sie das nicht tun können. Aber rein formal gesehen schon... schreib denen also einen Brief/E-Mail, das du ihnen 14 Tage Zeit gibst, den Mangel zu beseitigen.
Und fristlos kündigen, sollte auch fristlos und nicht zum Monatsende sein. Und dann sollte man auch den Anschluss nicht benutzen.
Ob sie die fristlose Kündigung akzeptieren werden, weiß ich nicht.
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- Insider
- Beiträge: 14833
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Fristlose Kündigung möglich?
Eine Kündigung aus außergewöhnlichen Gründen ist natürlich auch nur möglich, wenn die Störung nicht selbstverschuldet bzw. im Einflussbereich von KDG liegt...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 854
- Registriert: 18.02.2011, 08:09
- Wohnort: Berlin
Re: Fristlose Kündigung möglich?
Schau doch mal in deinen Vertrag, was KD als Mindestdatenrate garantiert. dann kann man erst von nichterbrachter Leistung sprechen.
MfG
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Fristlose Kündigung möglich?
1.) Ob KDG die Kündigung akzeptiert oder nicht, spielt keine Rolle. Wirksam ist sie auf jeden Fall. Schlecht vorzustellen, dass KDG rechtliche Schritte unternimmt.
2.) Im Vertrag wird sicher nichts von garantierter Mindestbandbreite stehen. Wie kommst du auf diese Idee? Und die Hinweise von wegen "bis zu..." kannst du in die Tonne kloppen, Vertrag bleibt Vertrag. Natürlich ist nicht jede kleine Schwankung ein Vertragsbruch, aber dauend oder ständig wiederkehrend muss man mit einer Schlechterfüllung nicht zufrieden sein.
2.) Im Vertrag wird sicher nichts von garantierter Mindestbandbreite stehen. Wie kommst du auf diese Idee? Und die Hinweise von wegen "bis zu..." kannst du in die Tonne kloppen, Vertrag bleibt Vertrag. Natürlich ist nicht jede kleine Schwankung ein Vertragsbruch, aber dauend oder ständig wiederkehrend muss man mit einer Schlechterfüllung nicht zufrieden sein.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 18.02.2011, 08:09
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Re: Fristlose Kündigung möglich?
Die Telekom gibt z. B. Mindestbandbreiten für jeden Tarif in ihren AGB an. Dann ist die Kündigung bei Unterschreitung einfach möglich.
Für mein vDSL25 gilt 16 700 bis 25000.
Für mein vDSL25 gilt 16 700 bis 25000.
MfG
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Fristlose Kündigung möglich?
Geht es hier um die Telekom oder Kabel Deutschland?
Nebenbei bemerkt halte ich persönlich, auch wenn es in den AGB steht, eine dauerhafte Bandbreite von 16 700 nicht für vertragsgemäß.
Nebenbei bemerkt halte ich persönlich, auch wenn es in den AGB steht, eine dauerhafte Bandbreite von 16 700 nicht für vertragsgemäß.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 854
- Registriert: 18.02.2011, 08:09
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Re: Fristlose Kündigung möglich?
Da man das vor Vertragsabschluss mittgeteilt bekommt, kann man zurücktreten oder gar nicht erst abschließen.kabel_fan hat geschrieben:Geht es hier um die Telekom oder Kabel Deutschland?
Nebenbei bemerkt halte ich persönlich, auch wenn es in den AGB steht, eine dauerhafte Bandbreite von 16 700 nicht für vertragsgemäß.
Nun ja, KD verhält sich da wesentlich seriöser, Vertrag auf Teufel komm raus, trotzdem die Segmentauslastung bekannt ist.
Mindestbandbreiten werden nicht angegeben.
MfG
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
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Re: Fristlose Kündigung möglich?
Mal ganz abgesehen davon, dass ich eine derartige Regelung für alle Anbieter sehr begrüßen würde (mal schaun, ob es die Bundesnetzagentur irgendwann mal schafft, dran ist man ja schon lange) meine ich gelesen zu haben, dass dies bei Kabelanschluß sehr viel komplizierter zu bestimmen wäre. Grund sind die unterscheidlichen Techniken. Aber ich verstehe von diesen Dingen nichts.
Noch ein Wort zu den AGB. Es gibt genug Beispiele wo zunächst Verträge unterzeichnet werden, im nachhinein aber einzelne Bestimmungen angegeangen werden. Gerade bei Massenverträgen, wo man eben nicht die Möglichkeit hat, Punkt für Punkt einzeln auszuhandeln ist das üblich. Deshalb auch die fast immer verwendete "salvatorische Klausel", die besagt, dass bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der restliche Vertrag nicht betroffen ist.
Noch ein Wort zu den AGB. Es gibt genug Beispiele wo zunächst Verträge unterzeichnet werden, im nachhinein aber einzelne Bestimmungen angegeangen werden. Gerade bei Massenverträgen, wo man eben nicht die Möglichkeit hat, Punkt für Punkt einzeln auszuhandeln ist das üblich. Deshalb auch die fast immer verwendete "salvatorische Klausel", die besagt, dass bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der restliche Vertrag nicht betroffen ist.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 151
- Registriert: 16.11.2010, 20:25
Re: Fristlose Kündigung möglich?
Man kann einen Vertrag immer anfechten. Letztendlich ist das Auslegungssache eines Richters in einem Zivilprozess. Dazu wird es aber nicht kommen, da die Chance, dass der Kunde gewinnt, relativ hoch ist. Die Anbieter "verstecken" ihre Leistungsbeschreibung in den AGB und sogar auf den Homepages wo man erst im Footer den Layer aufklappen muss, um z.B. die mögliche Volumenbeschränkung zu erfahren. Ich denke nicht, dass eine versteckte Leistungsbeschreibung vor Gericht Bestand hat.