P90-Fighter hat geschrieben:Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, das sich solche selbstverlängerten versteckten Zusatzverträge, die dann vom Kunde ungewollt zahlungspflichtig werden sittenwidrig sind. Da KD aber drauf beharren wird, müssen sie bereit sein das ggf. gerichtlich anzufechten.
Hier beißt sich gefühltes Recht mit tatsächlicher Verankerung. Was "versteckt" angeht, so weist KDG tatsächlich aber in den Auftragsbestätigungen daraufhin.
Persönlich gefallen mir Verträge auch nicht, in denen ich evt. zusätzliche Vereinbarungen und / oder Fristen beachten muß, damit sich Verträge nicht ggf. verlängern. Dies aber ist keine exklusive Praxis von KDG.
Versicherungen, Abo-Vertriebe, Mobilfunkanbieter verfolgen diese Vertragspraktiken ebenso. Da ist der gesunde Menschenverstand bei Vertragsabschlüssen gefragt, der vielfach schlichtweg mindestens kurzzeitig abgeschaltet ist ...
Eine eindeutige Regelung wäre wahrlich wünschenswert.