Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Registriert: 13.07.2014, 16:00
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
habe in einem anderen fall einen mustertext gefunden und fix für die kd-5%-erhöhung angepasst:
_____________________________________________________________
[Vorname Name]
[Straße, Nr.]
[PLZ Ort] Kunden- Nr. [xxxxxxxxx]
Beschwerdemanagement
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Fax: 0180 52 999 25
Kundenservice
99116 Erfurt
[Ort], den [Datum]
Widerspruch der Preisanpassung bzw.
Kündigung des Kabel Telefon und Internet
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerspreche ich Ihrer sogenannten „Preisanpassung“, Schreiben vom [Datum]. Sollten Sie die Preiserhöhung trotzdem aufrecht erhalten, kündige ich meinen Telefon- und Internet-Anschluss per sofort. Sollten Sie mich darauf verweisen wollen, dass ich gemäß Ihren AGB, Absatz 11.3 erst bei einer Erhöhung von über 5% ein Sonderkündigungsrecht habe und Ihre Anpassung bei nur 4,983% läge, kündige ich meinen Vertrag zum nächst möglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir in den nächsten Tagen die Rücknahme der Preiserhöhung, andernfalls die Kündigung mit Angabe des Vertrags- Ende- Termins.
Verärgert, dennoch mit freundlichen Grüßen
_____________________________________________________________
ob man dann ein akzeptables angebot bekommt oder dann wirklich die kündigung aufrecht erhält, muss man abwarten. ich würde das zumindest erstmal nicht widerspruchslos hinnehmen.
übrigens: die 4,983% habe ich von meinem nachbarn, der das schreiben schon bekommen hat - und (+)1,49€ sind - bezogen auf 29,90€ eben grad mal keine 5% (eine erhöhung von 1,50€ wären 5,017% und würden zur Sonderkündigung gem. Abs. 11.3. berechtigen - wie einfallsreich )
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[Vorname Name]
[Straße, Nr.]
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Beschwerdemanagement
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Fax: 0180 52 999 25
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[Ort], den [Datum]
Widerspruch der Preisanpassung bzw.
Kündigung des Kabel Telefon und Internet
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerspreche ich Ihrer sogenannten „Preisanpassung“, Schreiben vom [Datum]. Sollten Sie die Preiserhöhung trotzdem aufrecht erhalten, kündige ich meinen Telefon- und Internet-Anschluss per sofort. Sollten Sie mich darauf verweisen wollen, dass ich gemäß Ihren AGB, Absatz 11.3 erst bei einer Erhöhung von über 5% ein Sonderkündigungsrecht habe und Ihre Anpassung bei nur 4,983% läge, kündige ich meinen Vertrag zum nächst möglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir in den nächsten Tagen die Rücknahme der Preiserhöhung, andernfalls die Kündigung mit Angabe des Vertrags- Ende- Termins.
Verärgert, dennoch mit freundlichen Grüßen
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ob man dann ein akzeptables angebot bekommt oder dann wirklich die kündigung aufrecht erhält, muss man abwarten. ich würde das zumindest erstmal nicht widerspruchslos hinnehmen.
übrigens: die 4,983% habe ich von meinem nachbarn, der das schreiben schon bekommen hat - und (+)1,49€ sind - bezogen auf 29,90€ eben grad mal keine 5% (eine erhöhung von 1,50€ wären 5,017% und würden zur Sonderkündigung gem. Abs. 11.3. berechtigen - wie einfallsreich )
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- Kabelexperte
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wird das herrlich dieses Jahr auf dem Oktoberfest in München.
Gegenüber 2012 kostet die Maß Bier rund 5,3% mehr. Hoffentlich kündigen alle Italiener, Neuseeländer, Australier, Amerikaner etc. den Besuch fristlos.
(Dieser Satz ist keinesfalls ausländerfeindlich gemeint!)
Zudem hoffe ich, dass endlich Schluß ist mit diesen blöden Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ich mein Geld nicht mehr zähle, sondern nur noch wiege.
Gegenüber 2012 kostet die Maß Bier rund 5,3% mehr. Hoffentlich kündigen alle Italiener, Neuseeländer, Australier, Amerikaner etc. den Besuch fristlos.
(Dieser Satz ist keinesfalls ausländerfeindlich gemeint!)
Zudem hoffe ich, dass endlich Schluß ist mit diesen blöden Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ich mein Geld nicht mehr zähle, sondern nur noch wiege.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Das muss man mal Betriebswirtschaftlich betrachten, Vodafone hat viel bezahlt für KD also wollen Sie jetzt mal die Kuh melken...
bei ca.7.5 Mio Haushalten die da angeschlossen sind und bei der Annahme das es 4 Mio Haushalte mit alten Verträgen trifft, sind das also
12x 1,495 € x 4.000.000 = 71.760.000 mehr in der Kasse pro Jahr...und das ohne was zu tun.
Und die 5% Klausel bezieht sich ja immer auf den aktuellen Preis bis zum eintreten des Neuen, Ergo könnte KD diese 5% Erhöhungen praktisch jedes Jahr durchführen ohne Sonderkündigungsrecht...das ist sicher Fragwürdig.
bei ca.7.5 Mio Haushalten die da angeschlossen sind und bei der Annahme das es 4 Mio Haushalte mit alten Verträgen trifft, sind das also
12x 1,495 € x 4.000.000 = 71.760.000 mehr in der Kasse pro Jahr...und das ohne was zu tun.
Und die 5% Klausel bezieht sich ja immer auf den aktuellen Preis bis zum eintreten des Neuen, Ergo könnte KD diese 5% Erhöhungen praktisch jedes Jahr durchführen ohne Sonderkündigungsrecht...das ist sicher Fragwürdig.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Hm, "ohne was zu tun"? Du bist also der Meinung, dass es in letzter Zeit keine allgemeinen Preissteigerungen gab? Ausderdem enthält deine Rechnung einen Fehler! Es gibt insgesamt ca. 4,3 Mio Internet- und Telefonkunden bei KDG, bei insgesamt 8,3 Mio Kabelkunden. Die Summe der Altverträge dürfte also weitaus niedriger sein...
Sicher muss man überlegen, ob für eine Firma eine Preiserhöhung sinnvoll ist. In dem Fall ist sie doch aber sicher verkraftbar.
Sicher muss man überlegen, ob für eine Firma eine Preiserhöhung sinnvoll ist. In dem Fall ist sie doch aber sicher verkraftbar.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Ok die Zahlen waren grob über den Daumen, aber hier sind sie von 2013 zu finden https://www.kabeldeutschland.com/de/unt ... ahlen.htmlberlin69er hat geschrieben:Hm, "ohne was zu tun"? Du bist also der Meinung, dass es in letzter Zeit keine allgemeinen Preissteigerungen gab? Ausderdem enthält deine Rechnung einen Fehler! Es gibt insgesamt ca. 4,3 Mio Internet- und Telefonkunden bei KDG, bei insgesamt 8,3 Mio Kabelkunden. Die Summe der Altverträge dürfte also weitaus niedriger sein...
Sicher muss man überlegen, ob für eine Firma eine Preiserhöhung sinnvoll ist. In dem Fall ist sie doch aber sicher verkraftbar.
extrapoliert man das auf 2014 basierend auf den vorherigen Wachstums zahlen, dann ist die Annahme zumindest mal nicht ganz so falsch.
Ich gebe Dir vollkommen Recht, dass die Preiserhöhung verkraftbar ist. Was mich dabei stört ist das perfide ausnutzen des Maximums ohne (zumindest laut AGB) in die Sonderkündigung zu geraten.
Das riecht grade zu nach Profitgier und nicht nach Kostenanpassung. Hinzu kommt das ich keinerlei Verbesserung im Service bemerke, im Gegenteil Routerzwang mit Mietgeäten, unterschreiten der gebuchten Bandbreite etc. Ich hab seit 6 Jahren ein völlig veraltetes Kabelmodem und eine Fritzbox die auch schon sehr betagt ist, ich kann diese aber nur erneuern wenn ich ein Gerät miete das ich nicht will...und darum bin ich auch noch in dem alten Vertrag, denn der Neue ist einfach nur schlecht.
Ich glaube das Zufriedene Kunden durchaus bereit sind das zu zahlen, aber eben auch nur die.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
und...Preisteigerungen ja, aber das was ich bezahle ist ja in der Abschreibung, dazu wurden Interne Jobs zu Sub und Sub-Sub Unternehmen ausgelagert...also so richtig einleuchtend ist das nicht...und mit Verweis auf den Geschäftsbericht...Verluste sehen anders aus .-)
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Naja, dafür sind die AGB doch aber da. Wenn ich das nicht will, hätte ich den Vertrag nicht abschließen können...
Und nochmal: es geht, wenn man den Aussagen von KDG folgt, nicht um eine Erhöhung der Servicequalität (obwohl das zweifelsohne auch mal nötig wäre), sondern um den Ausgleich gestiegener Kosten, wie z.B. Strom. Und auch bei KDG wird's den Mindestlohn geben. Ob man das alles umlegen muss? Keine Ahnung. Meiner Meinung wird's aber viel zu sehr aufgebauscht (nicht unbedingt von dir).
Und nochmal: es geht, wenn man den Aussagen von KDG folgt, nicht um eine Erhöhung der Servicequalität (obwohl das zweifelsohne auch mal nötig wäre), sondern um den Ausgleich gestiegener Kosten, wie z.B. Strom. Und auch bei KDG wird's den Mindestlohn geben. Ob man das alles umlegen muss? Keine Ahnung. Meiner Meinung wird's aber viel zu sehr aufgebauscht (nicht unbedingt von dir).
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wird wohl daran liegen, das einige es gerne zu einer Sonderkündigung nutzen würden...dazu gehöre ich auch.berlin69er hat geschrieben:Naja, dafür sind die AGB doch aber da. Wenn ich das nicht will, hätte ich den Vertrag nicht abschließen können...
Und nochmal: es geht, wenn man den Aussagen von KDG folgt, nicht um eine Erhöhung der Servicequalität (obwohl das zweifelsohne auch mal nötig wäre), sondern um den Ausgleich gestiegener Kosten, wie z.B. Strom. Und auch bei KDG wird's den Mindestlohn geben. Ob man das alles umlegen muss? Keine Ahnung. Meiner Meinung wird's aber viel zu sehr aufgebauscht (nicht unbedingt von dir).
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Tja, dann müsst ihr die AGB anfechten, sonst wird das nichts...
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Hmm, wie oft gab´s denn in den letzten Jahren überhaupt eine Preiserhöhung für Altverträge?
Ich kann mich an keine erinnern.
Ich kann mich an keine erinnern.