Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversammlung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversammlung
Hallo, Ihr Lieben !!
Ich wohne in einem 6-Parteien MFH, von denen 2 Wohnungen durch Eigentümer bewohnt werden, die restlichen 4 durch den jeweiligen Eigentümer vermietet sind. Leider schafft der rosa Riese hier nur 'ne maximale DSL-Geschwindigkeit von 6 MBit/s. an den Mann zu bringen. Da die älteren Herren, die hier wohnen, vom Stamme "Hilfe, was Neues- Igittigitt" sind, wurde mir zunächst verboten, Telefon und Net über KD zu beantragen (wg. Eingriff in die Hausverteilung, die eh schon bei KD läuft, eben nur hätte "aufgepimpt" werden müssen....). Nach zähem Ringen mit der Hausverwaltung wurde mir dann doch zugestanden, eine 100 MBit zu beantragen, welche ich auch bekam und natürlich selig war. Bis dahin war alles normal. Die Installation erfolgte parallel, so dass lediglich MEINE Leitung aus der bestehenden Hausverteilung herausgenommen wurde und mit der neuen Peripherie verbunden wurde. Nachdem ein weiterer Mieter ebenfalls auf den neuen Verstärker geschaltet wurde, traten angeblich bei den besonders sich dagegen sträubenden Mitbewohnern (besagte Eigentümer !!) "Störungen" auf, die, wie auch immer, in der Eigentümerversammlung sogar mit Fotos (keine Ahnung, wie das gehen soll...kann ich mir nur so erklären: "Mutti, wackel mal am Stecker, ich mach 'n Foto !!!" ) belegt worden sind. Mit dem Ergebnis, dass mein Vertrag storniert werden soll, und die Anlage zurückgebaut werden soll, womit ich wieder auf 6MBit zurück in die Steinzeit geschossen werde....
Jetzt meine Frage: Durch Installieren der parallelen Anlage in MEINEN Keller (mit der mein Vermieter einverstanden ist) und ausschließlicher Nutzung durch mich könnte das Problem m.E. beseitigt werden, alternativ das Ziehen einer Leitung aus dem Nachbarhaus (dessen Eigentümers Einverständnis vorausgesetzt..) in meinen Keller, der m.E. nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört, könnte ich den Anschluss weiter nutzen oder ??? Habe bei der Hausverwaltung schon einen Antrag auf Mediengestattung gestellt, weil ja zu meinen Grundrechten auch die freie Wahl des Telefon-und Internetanbieters gehört ??
Bitte Euch dringend um Rat !!
MfG, Axel
Ich wohne in einem 6-Parteien MFH, von denen 2 Wohnungen durch Eigentümer bewohnt werden, die restlichen 4 durch den jeweiligen Eigentümer vermietet sind. Leider schafft der rosa Riese hier nur 'ne maximale DSL-Geschwindigkeit von 6 MBit/s. an den Mann zu bringen. Da die älteren Herren, die hier wohnen, vom Stamme "Hilfe, was Neues- Igittigitt" sind, wurde mir zunächst verboten, Telefon und Net über KD zu beantragen (wg. Eingriff in die Hausverteilung, die eh schon bei KD läuft, eben nur hätte "aufgepimpt" werden müssen....). Nach zähem Ringen mit der Hausverwaltung wurde mir dann doch zugestanden, eine 100 MBit zu beantragen, welche ich auch bekam und natürlich selig war. Bis dahin war alles normal. Die Installation erfolgte parallel, so dass lediglich MEINE Leitung aus der bestehenden Hausverteilung herausgenommen wurde und mit der neuen Peripherie verbunden wurde. Nachdem ein weiterer Mieter ebenfalls auf den neuen Verstärker geschaltet wurde, traten angeblich bei den besonders sich dagegen sträubenden Mitbewohnern (besagte Eigentümer !!) "Störungen" auf, die, wie auch immer, in der Eigentümerversammlung sogar mit Fotos (keine Ahnung, wie das gehen soll...kann ich mir nur so erklären: "Mutti, wackel mal am Stecker, ich mach 'n Foto !!!" ) belegt worden sind. Mit dem Ergebnis, dass mein Vertrag storniert werden soll, und die Anlage zurückgebaut werden soll, womit ich wieder auf 6MBit zurück in die Steinzeit geschossen werde....
Jetzt meine Frage: Durch Installieren der parallelen Anlage in MEINEN Keller (mit der mein Vermieter einverstanden ist) und ausschließlicher Nutzung durch mich könnte das Problem m.E. beseitigt werden, alternativ das Ziehen einer Leitung aus dem Nachbarhaus (dessen Eigentümers Einverständnis vorausgesetzt..) in meinen Keller, der m.E. nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört, könnte ich den Anschluss weiter nutzen oder ??? Habe bei der Hausverwaltung schon einen Antrag auf Mediengestattung gestellt, weil ja zu meinen Grundrechten auch die freie Wahl des Telefon-und Internetanbieters gehört ??
Bitte Euch dringend um Rat !!
MfG, Axel
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Das wäre mir neu! Wenn "der" Eigentümer nicht will, kannst du auch nichts wählen...Axelcha hat geschrieben:weil ja zu meinen Grundrechten auch die freie Wahl des Telefon-und Internetanbieters gehört
Ich würde erstmal versuchen einen Techniker von KDG die Anlage überprüfen zu lassen. Das würde ich auch den Eigentümern vorschlagen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Berliners Verwunderung über deine Kenntnisse unseres Grundgesetzes (worauf stützt du denn deine Meinung?) teile ich voll und ganz.
Was ich aber (auch) nicht verstehe, ist der Satz:
Was ich aber (auch) nicht verstehe, ist der Satz:
Wer storniert denn welchen Vertrag?Axelcha hat geschrieben:Mit dem Ergebnis, dass mein Vertrag storniert werden soll, und die Anlage zurückgebaut werden soll, womit ich wieder auf 6MBit zurück in die Steinzeit geschossen werde....
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Hallo..........
Der sogenannte "Verwaltungsbeirat", der ein ausgesprochener Kotzbrocken ist, hat auf der Eigentümerversammlung die Zweifelnden und Unwissenden mit absolut unsinnigen Argumenten ( Folgekosten und Mehrkosten durch die Installation, ALLE müssen auch HD-Pakete, Telefon und Internet bei Kabel nehmen, usw.) auf seine Seite gebracht. Dazu kommt noch, dass angeblich der Anschluss nur probeweise gelegt wurde, MEIN Vertrag jedoch nicht "auf Probe" ist, und somit gültig. Die Installationsfirma hat in den Nachbarhäusern die Anlagen absolut problemfrei installiert, und deswegen gehe ich mit den "Störungen" absolut nicht ab, zumal ja mein TV-Anschluss aus der Gesamtverteilung herausgenommen wurde..... Was das m.E. freie Wahlrecht bezüglich des Anbieters anbelangt, so ist mir doch zuzugestehen, ob ich meine Anschlüsse bei Kabel, Vodafone oder beim rosa Riesen möchte....??
LG,Axel
Der sogenannte "Verwaltungsbeirat", der ein ausgesprochener Kotzbrocken ist, hat auf der Eigentümerversammlung die Zweifelnden und Unwissenden mit absolut unsinnigen Argumenten ( Folgekosten und Mehrkosten durch die Installation, ALLE müssen auch HD-Pakete, Telefon und Internet bei Kabel nehmen, usw.) auf seine Seite gebracht. Dazu kommt noch, dass angeblich der Anschluss nur probeweise gelegt wurde, MEIN Vertrag jedoch nicht "auf Probe" ist, und somit gültig. Die Installationsfirma hat in den Nachbarhäusern die Anlagen absolut problemfrei installiert, und deswegen gehe ich mit den "Störungen" absolut nicht ab, zumal ja mein TV-Anschluss aus der Gesamtverteilung herausgenommen wurde..... Was das m.E. freie Wahlrecht bezüglich des Anbieters anbelangt, so ist mir doch zuzugestehen, ob ich meine Anschlüsse bei Kabel, Vodafone oder beim rosa Riesen möchte....??
LG,Axel
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Also mit der Vertragslage komme ich weiterhin nicht klar. Schreib weniger überflüssiges und emotionsgeladenes, dafür mehr Fakten.
Und was das freie Wahlrecht angeht, kannst du natürlich uneingeschränkt wählen, solange keine anderen Interessen berührt werden.
Also wird die niemand drin reden dürfen, ob du einen DSL-Anschluß von Vodafone oder dem roten Riesen willst.
Anders ist es da bei Kabelanschluss, denn wenn der/die Eigentümer nicht wollen, dass irgendetwas installiert wird, ist es aus mit den deinen Wünschen.
Zunächst mal kann ich nirgendwo ein Grundrecht auf freie Wahl des internetanbieters entdecken. Es gibt aber das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und auch wenn der dortige Absatz 2 lautet: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen", ist damit nicht gemeint, dass der Eigentümer zulassen muss, dass KDG in seinen vier Wänden rumschraubt.
Also mit einer gestzlichen Regelung wirst du keinen Blumentopf gewinnen können.
Und was das freie Wahlrecht angeht, kannst du natürlich uneingeschränkt wählen, solange keine anderen Interessen berührt werden.
Also wird die niemand drin reden dürfen, ob du einen DSL-Anschluß von Vodafone oder dem roten Riesen willst.
Anders ist es da bei Kabelanschluss, denn wenn der/die Eigentümer nicht wollen, dass irgendetwas installiert wird, ist es aus mit den deinen Wünschen.
Zunächst mal kann ich nirgendwo ein Grundrecht auf freie Wahl des internetanbieters entdecken. Es gibt aber das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und auch wenn der dortige Absatz 2 lautet: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen", ist damit nicht gemeint, dass der Eigentümer zulassen muss, dass KDG in seinen vier Wänden rumschraubt.
Also mit einer gestzlichen Regelung wirst du keinen Blumentopf gewinnen können.
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Hallo, Kabelfan !!
Die Fakten:
Internet 100 und Telefon wurden bei mir installiert, indem meine Leitung vom Techniker aus der Gesamtverteilung herausgenommen wurde, in die bisherige Zuleitung vom HÜP zum bisherigen Verstärker ein T-Stück, von dem der rückkanalfähige UND der bisherige Verstärker gespeist werden und die restlichen 5 Anschlüsse weiterhin an der alten Anlage aufgeschaltet sind !! Die Störungen sind angeblich erst aufgetreten, seitdem ein weiterer Mitbewohner auf die neue Installation aufgeschaltet wurde ! Deshalb mein Gedanke, AUSSCHLIESSLICH meinen Anschluss in meinem Keller mit der neuen Anlage zu speisen, in dem sie in meinen Keller gelegt wird (ist technisch ohne Probleme möglich, ohne Bohren und so...) !!
Die Fakten:
Internet 100 und Telefon wurden bei mir installiert, indem meine Leitung vom Techniker aus der Gesamtverteilung herausgenommen wurde, in die bisherige Zuleitung vom HÜP zum bisherigen Verstärker ein T-Stück, von dem der rückkanalfähige UND der bisherige Verstärker gespeist werden und die restlichen 5 Anschlüsse weiterhin an der alten Anlage aufgeschaltet sind !! Die Störungen sind angeblich erst aufgetreten, seitdem ein weiterer Mitbewohner auf die neue Installation aufgeschaltet wurde ! Deshalb mein Gedanke, AUSSCHLIESSLICH meinen Anschluss in meinem Keller mit der neuen Anlage zu speisen, in dem sie in meinen Keller gelegt wird (ist technisch ohne Probleme möglich, ohne Bohren und so...) !!
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Hausverteilungen werden niemals nimmer in Mieterkellern installiert.
Damit würde sich KD die Nutzung durch weitere Kunden verbauen.
Den HÜP mit einem Zweifachverteiler zu splitten, ist genau so falsch.
Damit erhalten beide Verstärker nur noch die halbe Leistung (:2).
Regulär wird der Verstärker für die Internet/Telefonkunden und seine Verteiler/Abzweiger
vor den bestehenden HAV eingeschleift und in einem separaten abschließbaren Kasten montiert.
In die Zuleitung zum bestehenden HAV kommt eine HPF-Sperre, um Störungen durch Kabelmodems
bei den Altkunden ohne Internet/Telefon zu vermeiden.
Damit würde sich KD die Nutzung durch weitere Kunden verbauen.
Den HÜP mit einem Zweifachverteiler zu splitten, ist genau so falsch.
Damit erhalten beide Verstärker nur noch die halbe Leistung (:2).
Regulär wird der Verstärker für die Internet/Telefonkunden und seine Verteiler/Abzweiger
vor den bestehenden HAV eingeschleift und in einem separaten abschließbaren Kasten montiert.
In die Zuleitung zum bestehenden HAV kommt eine HPF-Sperre, um Störungen durch Kabelmodems
bei den Altkunden ohne Internet/Telefon zu vermeiden.
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Hallo Axelcha,
danke für die technische Beschreibung, aber das sind für mich böhmische Dörfer. Ich verstehe nicht, wie das alles gelaufen ist. Da muss es doch eine Multimediagestattung geben, und wer will denn was für einen Vertrag stornieren? Den Vertrag mit KDG hast doch du und ich weiß auch nicht, ob man die MMG von heute auf morgen widerrufen kann. In so einem Fall solltest du dann aber aus dem Vertrag von KDG entlassen werden.
danke für die technische Beschreibung, aber das sind für mich böhmische Dörfer. Ich verstehe nicht, wie das alles gelaufen ist. Da muss es doch eine Multimediagestattung geben, und wer will denn was für einen Vertrag stornieren? Den Vertrag mit KDG hast doch du und ich weiß auch nicht, ob man die MMG von heute auf morgen widerrufen kann. In so einem Fall solltest du dann aber aus dem Vertrag von KDG entlassen werden.
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Axelcha hat geschrieben: Internet 100 und Telefon wurden bei mir installiert, indem meine Leitung vom Techniker aus der Gesamtverteilung herausgenommen wurde, in die bisherige Zuleitung vom HÜP zum bisherigen Verstärker ein T-Stück, von dem der rückkanalfähige UND der bisherige Verstärker gespeist werden und die restlichen 5 Anschlüsse weiterhin an der alten Anlage aufgeschaltet sind !! Die Störungen sind angeblich erst aufgetreten, seitdem ein weiterer Mitbewohner auf die neue Installation aufgeschaltet wurde !
Das heisst ja nicht, dass sie auf die Installation zurückzuführen sind.
Die Ursachen für die beobachteten Störungen müssten erstmal gefunden werden. Das wäre von der Hausverwaltung zu verlangen, bevor Verträge gekündigt werden müssen.
Wenn die Ursache gefunden ist, sollte sie sich beseitigen lassen.
Soweit ich das verstanden habe, werden hier doch nur zwei Verstärker mit entsprechenden Anschlüssen parallel betrieben. Das sollte technisch ohne Schwierigkeiten möglich sein.
Und danach werden wieder neue Störungen "beobachtet". Darauf würde ich mich nicht einlassen.Axelcha hat geschrieben:Deshalb mein Gedanke, AUSSCHLIESSLICH meinen Anschluss in meinem Keller mit der neuen Anlage zu speisen, in dem sie in meinen Keller gelegt wird (ist technisch ohne Probleme möglich, ohne Bohren und so...) !!
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Re: Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversamml
Na ganz so ist es auch nicht. Die Hausverwaltung bzw. die Eigentümer sind ganz sicher nicht verpflichtet, irgendetwas zu tun.