Bei einem Kollegen der in einer Eigentumswohnung lebt, gab es nach Installation von Kabel Internet & Telefon auch Störungen im Fernsehempfang bei jedem im Haus.
Wurde entsprechend gemeldet und die Störung wurde behoben.
Wurde das denn in deinem Fall getan? Nur weil es direkt nach der Installation plötzlich Probleme gibt heißt es nicht, dass der Eigentümer die sofortige Rückrüstung verlangen kann.
Da bereits mit Gesetzen argumentiert wurde: Der Leistungsbringer hat definitiv ein Nachbesserungsrecht, erst wenn drei Versuche erfolglos blieben gibt es ein Recht auf einen Rücktritt.
Und wegen der Unwahrheiten, die der eine Mitbewohner verbreitet weiß ich nicht, in wie weit der sich auf dünnem Eis bewegt.
Verbot von Telefon/Internet 100 durch Eigentümerversammlung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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