Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Teltarif hat mal einen Anwalt auf die AGB und Erhöhungsschreiben angesetzt: http://www.teltarif.de/kabel-deutschlan ... 56319.html
Das Ergebnis: Die AGB sind nicht klar ungültig. Man kann aber ggf. von KDG/VF verlangen dargelegt zu bekommen, in welchen Bereichen es genau welche Preissteigerungen gegeben hat. Für eine rechtmässige Erhöhung muss es sich um Kostensteigerungen handeln, die bei Vertragsabschluss so nicht vorhersehbar waren...
Das Ergebnis: Die AGB sind nicht klar ungültig. Man kann aber ggf. von KDG/VF verlangen dargelegt zu bekommen, in welchen Bereichen es genau welche Preissteigerungen gegeben hat. Für eine rechtmässige Erhöhung muss es sich um Kostensteigerungen handeln, die bei Vertragsabschluss so nicht vorhersehbar waren...
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wenn ich den Artikel und die Aussagen des Anwaltes richtig lese und deute:
Ist sein ganzes drumherum eigentlich relativ egal, da es ja nicht um "vor kurzem abgeschlossene Verträge" geht, sondern um solche, die nicht mehr vermarktet werden. Da hätte Teltarif aber auch mal besser recherchieren (oder eben der Anwalt) sollen - das war nun nix.[...]
Für erst vor kurzem abgeschlossene Verträge ist daher kritisch zu prüfen, ob sich tatsächlich seit Vertragsschluss solche Kostensteigerungen ergeben haben, dass sie die geplante Preissteigerung rechtfertigen", so Böse.
[...]
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Hi,calle_s hat geschrieben:Hallo,
ouuh..jetzt hab ich die ganzen Beiträge gelesen, aber richtig schlau bin ich nocht nicht.
Ich habe auch dieses Schreiben bekommen - was ich nicht wirklich schlimm finde, 1,50 Euro verkafte ich gerade noch.
Ich bin dadurch eher aufmerksam geworden dass es andere Verträge als 32 gibt.
Jetzt würde mich ein 50er oder sogar 100er schon reizen, aber mir geht es wie so manchem hier, mich stören die 5 Euro für das Mietgerät das ich eigentlich ganricht will.
Die Tatsache, das hat mir die nette Dame der Hotline bestätigt, dass nie anderen Verträge nicht erhöht werden finde ich etwas merkwürdig aufgrun der Begründung (Gestiegene Kosten) - das denke ich mal ist der Knackpunkt, weshalb KDG die Kündigungen akzeptiert.
Aber ganz ehrlich, was sind die Alternativen?? 1und1 ist teurer (bei vergleichbarer Bandbreite) Telekom ...naja...
Also nochmal zu meiner eigentlichen Frage: Komme ich wirklich nicht um die 5 Euro Miete herum wenn ich 50 oder 100 m/bit haben will??
Ich habe jetzt schon eine Fritzbox 7270 (glaube ich) und davor ein schwarzer Kasten (Sollte der nicht von der NSA sein, ist es der Router) beides aber von KDG geliefert.
Derzeit (seit 4 Jahren) nutze ich auch immer nur eine der Rufnummern..könnte also auf die zweite gut verzichten.
Mir geht es um die Geschwindigkeit und WLAN.
Danke für die Aufklärung
Schönen Abend
calle_s
ist Deine fritzbox 7270 deine eigene die als Router hinter dem Kabel-Modem läuft? Ist Dein Telefonkabel in dem Kabelmodem eingesteckt?
Ich hatte einen alten 32 MBit Vertrag mit 2 Leitungen und hatte die beiden Telefone in dem Ubee Kabelmodem eingesteckt. Dahinter hängt der D-Link DIR-615 W-Lan-Router.
Bei der Umstellung auf 50 MBit wurde das Ubee Modem gegen ein CBN CH6640E W-Lan-Router-Kabelmodem getauscht. Dieses habe ich in den Bridge-Modus versetzt, die beiden Telefone und das bisherige DIR-615 eingesteckt.
Läuft alles bisher prima, siehe Signatur.
Gruß Dirk
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wenn du den Artikel liest, ist aber das ganze drumherum allgemein und eben nur der von dir herausgepickte Satz auf "vor kurzem abgeschlossene" Verträge gemünzt. Dass diese aktuell nicht betroffen sind tut nichts zur Sache. Die Aussagen zur Wirksamkeit der AGB und auf die Darlegungspflicht seitens KDG, welche Kosten denn gestiegen sind und die Preiserhöhung zu rechtfertigen, gelten unabhängig davon auch für ältere Verträge – sofern dort in den AGB diese Klausel so enthalten ist.Marcel E. hat geschrieben:Ist sein ganzes drumherum eigentlich relativ egal, da es ja nicht um "vor kurzem abgeschlossene Verträge" geht, sondern um solche, die nicht mehr vermarktet werden. Da hätte Teltarif aber auch mal besser recherchieren (oder eben der Anwalt) sollen - das war nun nix.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Eben nicht, da die Preiserhöhung keine Verträge innerhalb der Mindestlaufzeit betrifft.probyte hat geschrieben:...Manch einer verpasst vielleicht es rechtzeitig zu kündigen und hängt dann wieder ein Jahr fest...das ist damit eine gute Gelegenheit oder es soll ja auch vorkommen das Leute unzufrieden sind und noch in dem 2 Jahres Konstrukt hängen...
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wie dem auch sei, die Begründung der Preiserhöhung mit gestiegenen Betriebskosten ist nicht haltbar da bestehende Verträge nicht angehoben werden...und damit geht es hier einzig darum Kunden die nicht in den Gängelvertrag mit Zwangsrouter wollen, mit sanfter Erpressung dazu zu bewegen.mason hat geschrieben:Eben nicht, da die Preiserhöhung keine Verträge innerhalb der Mindestlaufzeit betrifft.probyte hat geschrieben:...Manch einer verpasst vielleicht es rechtzeitig zu kündigen und hängt dann wieder ein Jahr fest...das ist damit eine gute Gelegenheit oder es soll ja auch vorkommen das Leute unzufrieden sind und noch in dem 2 Jahres Konstrukt hängen...
Taktisch besser wäre ein anderes Vorgehen und langfristig auch besser für die Kundenbindung.
Ich bin damals vor der Telekom zu Acor geflüchtet, dann nach der Übernahme durch Vodafone wo sie ähnliches abgezogen haben zu KDG geflüchtet, denn bei der kleinen Erhöhung wird es sicher nicht bleiben...also nun Flucht zum nächsten.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Auch das ist nicht richtig, da es Verträge die vor 2009 geschlossen wurden, auch nicht betrifft.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Was ist nicht richtig? das "auch" suggeriert das alles was hier geschrieben wurde falsch ist.kabel_fan hat geschrieben:Auch das ist nicht richtig, da es Verträge die vor 2009 geschlossen wurden, auch nicht betrifft.
Es ist also nicht richtig das neue Verträge 25,50,100 keiner Erhöhung erhalten?
Es ist also nicht richtig das "alten" Verträge bei denen die 5% Klausel in den AGBs steht, angehoben werden?
Es ist also nicht richtig das es keine Möglichkeit außer des Einsatzes eines Zwangsrouters gibt bei allen neuen Verträgen bzw wenn man wechselt?
Es ist also nicht richtig das die Zugangsdaten zu den Telefonie Accounts bewusst geheim gehalten werden?
Und gleich vorweg, Bridging ist da keine Lösung, es ist nur ein Workaround und hat extreme Nachteile.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Gemeint als nicht richtig war
Im übrigen kann ich nicht erkennen, was am Vorgehen von KDG erpresserisch ist.probyte hat geschrieben:und damit geht es hier einzig darum Kunden die nicht in den Gängelvertrag mit Zwangsrouter wollen, mit sanfter Erpressung dazu zu bewegen.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Das Schlüsselwort hier war "sanft".kabel_fan hat geschrieben:Gemeint als nicht richtig warIm übrigen kann ich nicht erkennen, was am Vorgehen von KDG erpresserisch ist.probyte hat geschrieben:und damit geht es hier einzig darum Kunden die nicht in den Gängelvertrag mit Zwangsrouter wollen, mit sanfter Erpressung dazu zu bewegen.
du holst gerne Ding aus dem Zusammenhang oder? wäre das typische Verhalten eines PR Mitarbeiters, wie wäre es denn da wenn Du mal die Fragen mit "doch das ist richtig" beantwortet hättest?
Ein Mittel, Menschen zur Verhaltensänderung zu bewegen ist, den Preis dessen was man nicht möchte anzuheben. Menschen sollen Strom sparen, also Preis hoch, funktioniert.
Und exakt das passiert hier grade, durch das Anheben der Kosten auf das gleiche Niveau wie ein "vermeintlich" besserer Vertrag und das lenken der Aufmerksamkeit auf diesen, soll erreicht werden, dass sich Kunden, welche noch keinen Zwangs-Miet-Router nutzen nun endlich mal Wechseln.
Daher ist die Preiserhöhung auch nicht nur der Teil der grade die 5% ausschöpft, sondern man muss ja noch die Routermiete einrechnen...damit kommen bei den meisten zwischen 2-5 EUR im Monat ja noch oben drauf.
Vielleicht treibt auch ein wenig die Sorge Geld zu verlieren, wenn nun das Gesetz verabschiedet wird, das diesen Zwangsrouterunsinn beendet...aber nun ja das sind Vermutungen.