Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Es gibt keine Zwangs Routermiete! Deshalb muss man die auch nicht einrechnen, es sei denn, man möchte WLAN über den KDG Modemrouter oder eben für 5€ die Fritte.
Übrigens hab ich schonmal geschrieben, dass KDG auch eine Sonderkündigung akzeptiert, was deine These vom raffgierigen Vodafone Schreckgespenst widerlegt...
Auf meine Frage, wie du denn die von dir angegebene Fritzbox am Modem betreibst, inkl. Telefonie, bist du auch nicht eingegangen. Oder hast du etwa garkeinen Altvertrag mehr, sondern bist schon umgestellt? Dann verstehe ich deine Aufregung noch weniger...
Übrigens hab ich schonmal geschrieben, dass KDG auch eine Sonderkündigung akzeptiert, was deine These vom raffgierigen Vodafone Schreckgespenst widerlegt...
Auf meine Frage, wie du denn die von dir angegebene Fritzbox am Modem betreibst, inkl. Telefonie, bist du auch nicht eingegangen. Oder hast du etwa garkeinen Altvertrag mehr, sondern bist schon umgestellt? Dann verstehe ich deine Aufregung noch weniger...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Doch, die gibt es schon.
Wer bisher mit seinem Anschluß eine 7270 hat, dazu mehr als eine Rufnummer (8) und diese möglicherweise mal ausfällt,
muß die 6360 mieten oder aber auf Rufnummern und einiges mehr verzichten. Denn die MVL bindet schlimmstenfalls noch 11 Monate.
Ich hab damals mit etwas Mühe einen 32MB Vertrag ohne MVL bestellt, d.h. ich kann mit 4 Wochen Frist kündigen.
Wenn die große Behörde nichts gegen den Routerzwang (in diesem Fall die zu mietende 6360) unternimmt und das wird sie bei VF/KD auch nicht,
bin ich weg und wieder bei 1&1, zwar teurer und etwas langsamer, aber da bestimme ich welches Gerät und für einen symbolischen Einmalpreis.
Wer bisher mit seinem Anschluß eine 7270 hat, dazu mehr als eine Rufnummer (8) und diese möglicherweise mal ausfällt,
muß die 6360 mieten oder aber auf Rufnummern und einiges mehr verzichten. Denn die MVL bindet schlimmstenfalls noch 11 Monate.
Ich hab damals mit etwas Mühe einen 32MB Vertrag ohne MVL bestellt, d.h. ich kann mit 4 Wochen Frist kündigen.
Wenn die große Behörde nichts gegen den Routerzwang (in diesem Fall die zu mietende 6360) unternimmt und das wird sie bei VF/KD auch nicht,
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Da sind mir zuviel "wenn's" drin! Fakt ist, es MUSS niemand einen Router gegen Entgelt mieten, denn ein einfaches Gerät ist immer im Vertrag mit dabei. Und niemand wird gezwungen, in den neuen Vertrag zu wechseln. Man muss halt einfach nur sehen, wo seine persönlichen Prioritäten liegen.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Ich hatte bisher Internet und Telefon 32. Hab zwar noch keine Post wegen der Erhöhung bekommen,
aber trotzdem mal bei der Holine für Kundenrückgewinnung angerufen.
Habe bisher 12 Monate Mindestvetragslaufzeit zu 29,90 €, Thomsen Modem und die 7270.
Hab gesagt ich kündige. Häts zwar nicht gemacht aber halt mal probiert.
Bei uns gibts nichts ausser KD.
Jetzt habe ich Internet und Telefon 32 für 24 Monate Mindestvetragslaufzeit
1-12 Monat zu 19,90€ und dann monatlich 29,90€.
Und kann jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln.
gruß Sven
aber trotzdem mal bei der Holine für Kundenrückgewinnung angerufen.
Habe bisher 12 Monate Mindestvetragslaufzeit zu 29,90 €, Thomsen Modem und die 7270.
Hab gesagt ich kündige. Häts zwar nicht gemacht aber halt mal probiert.
Bei uns gibts nichts ausser KD.
Jetzt habe ich Internet und Telefon 32 für 24 Monate Mindestvetragslaufzeit
1-12 Monat zu 19,90€ und dann monatlich 29,90€.
Und kann jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln.
gruß Sven
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wenn eine Verschlechterung eines bestehenden Vertrages unter Prioritäten setzen fällt dann bin ich im falschen Film.
Damit meine ich jetzt nicht die paar Mark für die Preisanpassung.
Es gibt viele Nutzer mit Modem und 7270 und mehreren Rufnummern.
Das die 7270 nicht das ewige Leben hat, dürfte klar sein und dann bleibt nur die "Alternative" Mietbox = Zwangsrouter.
Es sei denn man kann den Anbieter wechseln und das kann nicht jeder.
Aber kommen wir besser zum Titelthema zurück.
Damit meine ich jetzt nicht die paar Mark für die Preisanpassung.
Es gibt viele Nutzer mit Modem und 7270 und mehreren Rufnummern.
Das die 7270 nicht das ewige Leben hat, dürfte klar sein und dann bleibt nur die "Alternative" Mietbox = Zwangsrouter.
Es sei denn man kann den Anbieter wechseln und das kann nicht jeder.
Aber kommen wir besser zum Titelthema zurück.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Aber diese Situation hat doch mit der Preiserhöhung nichts zu tun und gabs auch schon vorher!
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Korrekt, deshalb ja auch mein letzter Satz.
Ich bin nur eingestiegen wegen:
"Es gibt keine Zwangsroutermiete...
Und nun finito und zurück zur Preisanpassung.
Ich bin nur eingestiegen wegen:
"Es gibt keine Zwangsroutermiete...
Und nun finito und zurück zur Preisanpassung.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Ich hatte irgendwann schonmal erwähnt das ich ein THomson THG540 Kabelmodem mit der Fritzbox 7270 dahinter habe, in der die Telefnie (SIP) Accounts konfiguriert sind, da es mehr als drei Leitungen sind. Ich habe daher noch einen Alt-Vertrag.berlin69er hat geschrieben:Es gibt keine Zwangs Routermiete! Deshalb muss man die auch nicht einrechnen, es sei denn, man möchte WLAN über den KDG Modemrouter oder eben für 5€ die Fritte.
Übrigens hab ich schonmal geschrieben, dass KDG auch eine Sonderkündigung akzeptiert, was deine These vom raffgierigen Vodafone Schreckgespenst widerlegt...
Auf meine Frage, wie du denn die von dir angegebene Fritzbox am Modem betreibst, inkl. Telefonie, bist du auch nicht eingegangen. Oder hast du etwa garkeinen Altvertrag mehr, sondern bist schon umgestellt? Dann verstehe ich deine Aufregung noch weniger...
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Genau, so mache ich das auch.rstle hat geschrieben:Doch, die gibt es schon.
Wer bisher mit seinem Anschluß eine 7270 hat, dazu mehr als eine Rufnummer (8) und diese möglicherweise mal ausfällt,
muß die 6360 mieten oder aber auf Rufnummern und einiges mehr verzichten. Denn die MVL bindet schlimmstenfalls noch 11 Monate.
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Wenn die große Behörde nichts gegen den Routerzwang (in diesem Fall die zu mietende 6360) unternimmt und das wird sie bei VF/KD auch nicht,
bin ich weg und wieder bei 1&1, zwar teurer und etwas langsamer, aber da bestimme ich welches Gerät und für einen symbolischen Einmalpreis.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wer zwingt dich, die KD-Rufnummern zu nutzen?
Man kann in jedem beliebigen, eigenen Router hinter dem Kabelmodem SIP-Rufnummern/Leitungen (VoIP) einrichten.
Die KD-Rufnummer (VoC) nutzt man dann am Modem.
Man kann in jedem beliebigen, eigenen Router hinter dem Kabelmodem SIP-Rufnummern/Leitungen (VoIP) einrichten.
Die KD-Rufnummer (VoC) nutzt man dann am Modem.