Kündigung nach Wohnungsauflösung

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stefan_1304
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Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von stefan_1304 »

Hallo zusammen,

ich habe für meinen Arbeitgeber eine Kündigung an KD geschickt, da eine Firmenwohnung aufgelöst wurde.

Ich habe den Eindruck, dass die Mitarbeiter bei KD doof sind oder sich bewusst doof stellen, denn es kam immer nur zur Antwort

- Ihre Firma besteht ja noch und daher wäre das schwierig
- oder die Auflösung wird mit einem Umzug verwechselt

Jedenfalls gibt es diese Wohnung nicht mehr und KD bildet sich ein, dass noch 1 Jahr weiter bezahlt wird..... Der Anschluss wäre somit ja auch noch für einen eventuellen Nachmieter blockiert denke ich mal.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Tipps, wie man diesem Saftladen Herr werden kann?

Danke und schöne Grüße.
Stefan
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berlin69er
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von berlin69er »

Naja, ohne jetzt einen rechtlichen Rat geben zu können, nur weil eine Wohnung bzw. ein Mietverhältnis nicht mehr existiert, lösen sich nicht automatisch auch alle Verträge in Luft auf... Insbesondere gewerbliche Verträge werden oft anders, als Privatverträge behandelt. Auf wen lief denn der Vertrag und was genau wurde abgeschlossen?
Zuletzt geändert von berlin69er am 28.07.2014, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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kabel_fan
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von kabel_fan »

Was kann denn "dieser Saftladen" dafür, dass die Wohnung aufgelöst wurde?
maniacintosh
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von maniacintosh »

stefan_1304 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe für meinen Arbeitgeber eine Kündigung an KD geschickt, da eine Firmenwohnung aufgelöst wurde.

Ich habe den Eindruck, dass die Mitarbeiter bei KD doof sind oder sich bewusst doof stellen, denn es kam immer nur zur Antwort

- Ihre Firma besteht ja noch und daher wäre das schwierig
- oder die Auflösung wird mit einem Umzug verwechselt
Eine Wohnungsauflösung ist erstmal kein Kündigungsgrund. Ein Kündigungsgrund wäre die Firmenauflösung, da dann eben (ähnlich wie bei Privatpersonen im Todesfall) die Firma als Vertragspartner nicht mehr existent ist. Melde einen Umzug an den Firmensitz, ich nehme an der wird nicht verkabelt sein, in diesem Fall kann KDG die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Ort nicht erbringen und es besteht ein Sonderkündigungsrecht, allerdings mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Worum geht es überhaupt Telefon & Internet? Oder auch Kabel-TV?
Jedenfalls gibt es diese Wohnung nicht mehr und KD bildet sich ein, dass noch 1 Jahr weiter bezahlt wird..... Der Anschluss wäre somit ja auch noch für einen eventuellen Nachmieter blockiert denke ich mal.
Generell gilt: Verträge sind einzuhalten. Es ist ja nicht die Schuld von KDG, dass ihr die Wohnung vor Ablauf der Vertragslaufzeit auflöst. KDG würde ihren Teil des Vertrages ja auch weiterhin einhalten, ihr wollt aber euren Teil des Vertrages nicht weiter erfüllen. Früher aus dem Vertrag kommt man in der Regel nur, wenn bei einem Umzug am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht nach TKG.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
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stefan_1304
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von stefan_1304 »

Es geht um ein Komplett-Paket aus TV, Telefon und Internet.
dukabel
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von dukabel »

Das fragteste noch: Im Kabelnetz identifizierst du dich eher durch die Geräte und nicht durch die Leitung, wie im Telefonnetz. Für den Nachmieter gibt es im normalfall also keine Probleme, der kann einfach seine eigenen Verträge machen, dann seine eigenen KDG-Gerätschaften an die Dose anschließen und wird keine Probleme dabei haben, zumindest SOLANGE der Kabelanschluss selber über die Wohnungs-Nebenkosten bezahlt wird. Umgekehrt heisst das z.B. auch: Einen Receiver/Smartcard solltest du an jedem beliebigen KDG-Anschluss weiter verwenden können, das Modem wird wohl leider nur an anderen Anschlüßen im selben Segment oder Haus verwendbar sein (so dumm ist KDG sicher nicht, das man die quer durchs Land verschieben könnte ;).

Schon mal überlegt, ob sich jemand auftreiben lässt, der grad Lust hätte KDG-Kunde zu werden? Dann kann er die Verträge übernehmen und das ganze lässt sich als Umzug bei KDG deklarieren ;)

Dukat.
guenter24
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von guenter24 »

Bei KD gibt es nur in ganz, ganz wenigen Fällen eine Vertragsübernahme, ein Mieterwechsel gehört definitv nicht dazu!
dukabel
Fortgeschrittener
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von dukabel »

Mieterwechsel meinte ich nicht. Also natürlich mit einhergehenden Ortswechsel und das "Deklarieren" sollte schon andeuten, das man auch mal Kreativ werden könnte, wenn sich KDG quer stellt, den Vertragsinhaber umzuschreiben. Nur sollten sich die beteiligten dann nicht nur kennen, sondern auch vertrauen ;)
Zuletzt geändert von dukabel am 28.07.2014, 17:39, insgesamt 2-mal geändert.
guenter24
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von guenter24 »

dukat hat geschrieben:Mieterwechsel meinte ich nicht.
Was meinst Du denn mit dieser Formulierung:
"Schon mal überlegt, ob sich jemand auftreiben lässt, der grad Lust hätte KDG-Kunde zu werden? Dann kann er die Verträge übernehmen und das ganze lässt sich als Umzug bei KDG deklarieren"
Außerdem muß dieser "Neukunde" dann auch zufällig die selben persönlichen Daten haben!
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koaschten
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von koaschten »

OFFTOPIC
dukat hat geschrieben:Einen Receiver/Smartcard solltest du an jedem beliebigen KDG-Anschluss weiter verwenden können, das Modem wird wohl leider nur an anderen Anschlüssen im selben Segment oder Haus verwendbar sein (so dumm ist KDG sicher nicht, das man die quer durchs Land verschieben könnte ;).
Ich bin vor 2 Jahren mal 150km im KDG Gebiet umgezogen... rate mal wann ich den Umzug gemeldet habe und wie lange ich mit der alten Nummer erreichbar war... richtig, bis zur Meldung an KDG das ich umgezogen bin, nach 6 Wochen oder so ...