Kündigung nach Wohnungsauflösung

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stefan_1304
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von stefan_1304 »

Der größte Saftladen von allen einfach....

Der fünfte Support-Mitarbeiter ist jetzt wohl am ehesten in der Lage gewesen, einen einfachen deutschen Satz zu verstehen.

Kündigungsbestätigung der Wohnung plus Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt schicken, dann greift die Kündigung mit Frist von 3 Monaten.
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berlin69er
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von berlin69er »

Ja, aber doch nur bei einem Privatkunden, der umzieht. Wenn die Wohnung deinem Chef gehört und der dafür einen Vertrag gemacht hat, verhält sich das anders. Aber versuche es gerne...
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kabel_fan
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Re: Kündigung nach Wohnungsauflösung

Beitrag von kabel_fan »

Bisher war aber doch nie die Rede von einem Umzug o.ä.gewesen. Und ob das richtig war, was daher der fünfte Mitarbeiter verstand, muss sich erst noch zeigen. Nur weil es deinen Wunschvorstellungen entspricht ist es nicht der Fall. Immerhin scheint man in deiner Firma eine seltsame Vorstellung vom Wesen eines Vertrags zu haben.