Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

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vdb
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von vdb »

hat das jemand beim 32flex auch schon geschafft?
Ich bin unschlüssig ob ich deswegen diese Option aufs Spiel setzen soll. Wenn am Ende ein 32normal dbei herauskommt habe ich nichts gewonnen.
Auf der anderen Seite macht mir die Erhöhung auch nicht viel, es läuft und ich bin zufrieden.
Qnkel
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Qnkel »

So. Habe auch gerade probiert die 100er zu Neukundenkonditionen raus zu schlagen.

War nicht drin - auch nur das Angebot für 22,90€.

Werde jetzt kündigen und den Anschluss neu über Freundin machen lassen. Mit 100Mbit als Neukunde - fertig aus.
Papst78
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Papst78 »

Diese ganze Spielerei hat doch Auswirkungen auf die Mindestvertragslaufzeit, oder?

ich habe z.B. einen 32- Vertrag ohne MVL. die neueren 32er wurden doch nur noch mit 12 Monaten MVL "ausgeliefert" oder?

Das bedeutet mit Sicherheit, dass in jedem Fall bei gleichem Preis auch die MVL erhöht wird - denke ich da jetzt falsch?

Papst
guenter24
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von guenter24 »

Qnkel hat geschrieben:So. Habe auch gerade probiert die 100er zu Neukundenkonditionen raus zu schlagen.

War nicht drin - auch nur das Angebot für 22,90€.

Werde jetzt kündigen und den Anschluss neu über Freundin machen lassen. Mit 100Mbit als Neukunde - fertig aus.
Die Telefonnummern sind dann aber weg!
robert81
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von robert81 »

Hallo,

ich habe den 32er Tarif. Ich habe diese Preisanpassung auch im Briefkasten gehabt. Bei mir ist das Problem, dass ich eigentlich die Telefonfaltrate gar nicht brauche. Damals im Jahre 2010 als ich eingestiegen bin, gab es den 32er flex noch nicht. Eigentlich wäre ich schon dumm wenn ich den jetzt weiter mache den Tarif, da ich ja für eine Telefonflatrate bezahle die ich gar nicht benötige.

Ich habe auch gelesen dass einige von euch den 32er für 22,90 EUR angeboten bekommen haben und nach 24 Monaten für 29,90 EUR. Bis jetzt kann ich auch keinen Haken finden. Aber mal eine Frage

Wurde bei euch an der Hotline gesagt, dass ihr für die WLAN Option extra zahlen müsst? Das war ja beim 32er nicht der Fall. Ich zahle da zumindst nichts für WLAN, hab aber eins.

Ein anderes Problem. Es gab da mal ein Urteil von einem Gericht, das besagte dass Altanschlüsse von Kabel Deutschland jederzeit kündbar sind. Das Urteil steht hierhttp://www.computerbase.de/2013-11/urte ... -kuendbar/. Kann es vielleicht sein, dass KDG mit dem neuen Vertrag und den neuen AGB euch von diesem Urteil aus der Reserve locken wollen, bzw. dass ihr nicht mehr jederzeit kündigen könnt. Ich habe zwar von dem Urteil nicht gebrauch gemacht, aber ich hoffe schon wenn ich von KDG mal weg will, dann knall ich dene einfach das Urteil auf dem Tisch und dann bin ich weg. Ob das mit dem neuen Vertrag auch noch geht?

Vielleicht kann ich ja einen Deal machen, dass KDG mir den Tarif um 2 EURO senkt aber dafür die Telefonflat streicht.

Robert
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viewer
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von viewer »

Wurde bei euch an der Hotline gesagt, dass ihr für die WLAN Option extra zahlen müsst? Das war ja beim 32er nicht der Fall. Ich zahle da zumindst nichts für WLAN, hab aber eins.

Nein. Auch bei den vergünstigten Verträgen zu 22.90.-Euro brauchst du für W-Lan nichts extra bezahlen. Habe es eben extra noch mal ausprobiert, funktioniert alles.
Das Du mit KD einen Deal machen kannst, wirst Du Dir wohl abschminken können.
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berlin69er
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Qnkel hat geschrieben:So. Habe auch gerade probiert die 100er zu Neukundenkonditionen raus zu schlagen.War nicht drin - auch nur das Angebot für 22,90€.Werde jetzt kündigen und den Anschluss neu über Freundin machen lassen. Mit 100Mbit als Neukunde - fertig aus.
Du hast aber schon gelesen, dass es die 19,90€ für die 100er Flat nur 12 Monate gibt? Danach wird's in jedem Fall teurer! Hoffentlich haste dich da nicht verrechnet...

@robert81: Das Urteil in dem Link bezieht sich auf reine TELEFONanschlüsse...
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von robert81 »

Naja dann muss ich fast wechseln, den ich zahle ja jetzt schon zuviel, da ich die Telefonflatrate nicht benötige.Telefonier fast sowieso nie, will aber doch ein Telefon für Notfälle behalten. Vielleicht kann ich in den ehemaligen 32er flex wechseln.

Also blöd ist dass schon. Ich habe jetzt mal die AGB gelesen. In Nummer 11.2 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass KDG die Preise nur erhöhen darf wenn die Kosten gestiegen sind. Sollte also KDG Ende dieses Jahres oder nächstes Jahres einen höheren Gewinn verbuchen, wäre die Preisanpassung rechtswidrig gewesen. Ausserdem habe ich hier einen interessanten Text http://www.teltarif.de/kabel-deutschlan ... 56319.html. Dort steht weiter unten, dass KDG auf Anfrage der Kunden die Kostensteigerungen offenlegen muss. Ich schreibe jetzt mal KDG an und verlange eine offenlegung der Kostensteigerung bzw. der Kosten. Mal sehen wie KDG reagiert. Die Frage ist auch was sind Kosten. KDG wurde ja vor kurzem von Vodafone übernommen. Offensichtlich sind dafür KDG viele Kosten entstanden.http://www.teltarif.de/kabel-deutschlan ... 55628.html Diese Kosten waren aber vorhersehbar. Fraglich ob das KDG die Übernahme durch Vodafone "unvorhersehbare Kosten" nennen darf, wie sie in den AGB behaupten.

Also irgendwas ist da Faul.
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berlin69er
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Nein, es geht um Kosten, die bei Abschluss der BETREFFENDEN Verträge noch nicht absehbar waren. Es werden ja auch nicht alle Verträge "angepasst"... Ob sie jetzt Ende des Geschäftsjahres Gewinn machen, ist unerheblich, wenn die Kosten vorher trotzdem gestiegen sind. Ein privates Unternehmen darf Gewinn machen.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von kabel_fan »

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Aber jeder, der sich hier aufregt, möchte gerne, dass seine persönlichen Einnahmen jährlich um 10% wachsen.