Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: 20.03.2011, 15:43
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Diese Preiserhöhung erfolgte in Übereinstimmung mit der Bundesverbrauchszentrale. Diese rät ausdrücklich, die erhöhten Preise zu zahlen, da die Erhöhung unter 5% liegt
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 193
- Registriert: 24.05.2012, 16:19
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
werde ich auch tun, da es bei uns im Ort ohnehin keine Alternative gibt. Zudem wurden letztes Glasfaserkabel verlegt und wie ich nun aus verlässlichen Quellen erfahren habe wird demnächst eine Neusegmentierung stattfinden, dann sollte es wieder Full-Speed geben.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
@cliff51
Der Hinweis der Verbraucherschützer geht aber dahin, dass die Kunden keine Gebühren einbehalten dürfen, sprich die Erhöhung sozusagen ignorieren.
Und das ist schon richtig. Ob die Erhöhung aber rechtlich korrekt ist, wird nicht beurteilt. Und dass man eine Sonderkündigung zumindest versuchen kann, wird auch nicht in Abrede gestellt. Also man darf nicht so tun, als ob die Verbraucherschützer zusammen mit KDG das ganze besprochen hätten.
Siehe auch: http://www.teltarif.de/kabel-deutschlan ... 56382.html
Der Hinweis der Verbraucherschützer geht aber dahin, dass die Kunden keine Gebühren einbehalten dürfen, sprich die Erhöhung sozusagen ignorieren.
Und das ist schon richtig. Ob die Erhöhung aber rechtlich korrekt ist, wird nicht beurteilt. Und dass man eine Sonderkündigung zumindest versuchen kann, wird auch nicht in Abrede gestellt. Also man darf nicht so tun, als ob die Verbraucherschützer zusammen mit KDG das ganze besprochen hätten.
Siehe auch: http://www.teltarif.de/kabel-deutschlan ... 56382.html
-
- Newbie
- Beiträge: 16
- Registriert: 23.07.2011, 19:14
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Also ich bekomme weder das Angebot für 22,90 EUR (auch mit Kündigung nicht), noch darf ich die 2. Leitung bei einem Wechsel auf 50MBits behalten.
Habe jetzt schon 8 Leute da gehabt + 2 von der Kundenrückgewinnung.
Aber die Modemwechselgebühr entfällt. Werde wohl auf die 50er gehen, für 2 EUR mehr im Monat tut mir das nicht weh.
Habe jetzt schon 8 Leute da gehabt + 2 von der Kundenrückgewinnung.
Aber die Modemwechselgebühr entfällt. Werde wohl auf die 50er gehen, für 2 EUR mehr im Monat tut mir das nicht weh.
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 9750
- Registriert: 03.02.2009, 12:46
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wenn dein alter Vertrag zwei Leitungen hatte, sollte das auch der neue haben. zumindest war es so bei mir beim Wechsel von 32 auf 100, wieder zurück auf die 32 und wieder auf die 100.
-
- Newbie
- Beiträge: 16
- Registriert: 23.07.2011, 19:14
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Hab jetzt endlich bestellt. Der jetzige Mitarbeiter hat jetzt auch bestätigt: Beide Leitungen bleiben erhalten.Thyrael hat geschrieben:Wenn dein alter Vertrag zwei Leitungen hatte, sollte das auch der neue haben. zumindest war es so bei mir beim Wechsel von 32 auf 100, wieder zurück auf die 32 und wieder auf die 100.