Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
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- Insider
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Laut seiner Aussage ist er aber bereits umgezogen und kein KDG Anschluss mehr verfügbar! Was soll er also mit dem Modem? Und wie soll KDG den Vertrag erfüllen?
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Ich bin in einen neuen Vorwahlbereich gezogen und hätte mir gewünscht, dass die alte Nummer noch einige Zeit auf die neue Nummer umgeleitet wird.
Nach meiner Wahrnehmung hat das auch funktioniert (ohne angeschlossenes Modem). Deshalb wäre ich auch froh gewesen, wenn es weiterhin funktioniert hätte.
Das Zurückschicken des Modems führt offenbar dazu, dass die Anschlusseinstellungen gelöscht werden - so ungefähr hat mir das der technische Support erklärt. Der gemeldete Umzugstag hat scheinbar keine Auswirkung.
Für mich hat sich das Thema erledigt. Wer in die gleiche Situation kommt, kann den Ablauf berücksichtigen.
Danke für die Antworten!
Nach meiner Wahrnehmung hat das auch funktioniert (ohne angeschlossenes Modem). Deshalb wäre ich auch froh gewesen, wenn es weiterhin funktioniert hätte.
Das Zurückschicken des Modems führt offenbar dazu, dass die Anschlusseinstellungen gelöscht werden - so ungefähr hat mir das der technische Support erklärt. Der gemeldete Umzugstag hat scheinbar keine Auswirkung.
Für mich hat sich das Thema erledigt. Wer in die gleiche Situation kommt, kann den Ablauf berücksichtigen.
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- Kabelexperte
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Den Dienst den er benötigte war die Rufumleitung die anscheinend auch ohne Modem funktioniert(e)...hätte er also das Modem später zurück geschickt, wäre der Dienst bis 31.10. noch verfügbar! Das war glaub ich sein Anliegen...berlin69er hat geschrieben:Laut seiner Aussage ist er aber bereits umgezogen und kein KDG Anschluss mehr verfügbar! Was soll er also mit dem Modem? Und wie soll KDG den Vertrag erfüllen?
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- Kabelfreak
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Völlig richtig, mehr gibt es quasi gar nicht zu sagen.berlin69er hat geschrieben:Laut seiner Aussage ist er aber bereits umgezogen und kein KDG Anschluss mehr verfügbar! Was soll er also mit dem Modem? Und wie soll KDG den Vertrag erfüllen?
Das TKG greift nur NACH Umzug- wenn ein Modem an alter Adresse weiter betrieben werden soll, wird auch kein TKG angewendet und TE zahlt noch länger.
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Na du musst es ja wissen.
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Nein, das TKG regelt indiesem Fall die Kündigungsfrist beim Anbieterwechsel. Die richtet sich normalerweise nach dem Datum des Vertragsabschlusses und kann bis zu 2 Jahre betragen.Krummlasche hat geschrieben: Das TKG greift nur NACH Umzug- wenn ein Modem an alter Adresse weiter betrieben werden soll, wird auch kein TKG angewendet und TE zahlt noch länger.
Anders ist es bei Umzug in eine Gegend, die der Anbieter nicht versorgen kann. Dann beträgt sie
3 Monate. Dass diese Frist erst nach Umzug beginnt, steht nicht im TKG.
Es gäbe sonst auch Schwierigkeiten mit der Portierung der Rufnummern. Für die ist das Ende des Vertrags mit dem alten Anbieter erforderlich.
Webseite der Bundesnetzagentur:
Die Portierung soll nämlich am gleichen Tag durchgeführt werden, wenn vom alten zum neuen Anbieter gewechselt wird.Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst.
Das wäre nach dem Umzug aber erst nach 3 Monaten.
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- Kabelfreak
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Ich weiß es tatsächlich.kabel_fan hat geschrieben:Na du musst es ja wissen.
Daß auch noch ein paar andere § im TKG stehen, ist mir durchaus bewusst, wir sprachen aber über §46Nein, das TKG regelt indiesem Fall die Kündigungsfrist beim Anbieterwechsel. Die richtet sich normalerweise nach dem Datum des Vertragsabschlusses und kann bis zu 2 Jahre betragen.
Anders ist es bei Umzug in eine Gegend, die der Anbieter nicht versorgen kann.
Wunderbar wiederholt .Dann beträgt sie 3 Monate.
Selbstverständlich steht das dort- und ist auch nur logisch. Kann der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung nicht in gewohnter Qualität und Umfang anbieten, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung gilt nicht per sofort, sondern es muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden- am Tag des Bezuges in die neue Wohnung beginnt diese Frist. Nicht vorher. Aber auch nicht später.Dass diese Frist erst nach Umzug beginnt, steht nicht im TKG.
Begründung: da dem Anbieter ein Ausgleich für die vorzeitige Vertragsauflösung zugebilligt wird, ist die Kündigung auch erst mit Umzug in die neue Wohnung möglich.
Du hast den §46 "0" verstanden.Es gäbe sonst auch Schwierigkeiten mit der Portierung der Rufnummern. Für die ist das Ende des Vertrags mit dem alten Anbieter erforderlich...Die Portierung soll nämlich am gleichen Tag durchgeführt werden, wenn vom alten zum neuen Anbieter gewechselt wird.
Das wäre nach dem Umzug aber erst nach 3 Monaten.
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Das bezweifle ich sehr stark.Krummlasche hat geschrieben:
Ich weiß es tatsächlich.
Auch das ist so nicht richtig. Geht die Kündigung nämlich erst nach dem Bezug der neuen Wohnung bei KDG ein, beginnt die Frist auch erst mit dem Zugangsdatum der Kündigungam Tag des Bezuges in die neue Wohnung beginnt diese Frist. Nicht vorher. Aber auch nicht später.
Na ja, deine Rechtsanwendung ist aber auch nicht besonders fundiert. Fast wäre ich geneigt zu sagen, es fehlt an den Grundzügen.Du hast den §46 "0" verstanden.
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- Kabelfreak
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Dann bin ich äußerst gespannt, worauf du deinen Verdacht stützt.Das bezweifle ich sehr stark.
Ich stelle fest, in diesem Strang geht es um jemanden, der sich rechtzeitig gemeldet hat, darauf baue ich natürlich. Es geht hier nicht um Anwendungen bis ins letzte Detail, da dies gar nicht das Thema ist- davon abgesehen, schließt meine Aussage dieses weitere Szenario überhaupt nicht aus. Aber ich merke schon, du drehst dir die Dinge gerne so zurecht, wie du es hättest.Auch das ist so nicht richtig. Geht die Kündigung nämlich erst nach dem Bezug der neuen Wohnung bei KDG ein, beginnt die Frist auch erst mit dem Zugangsdatum der Kündigung
Na wenn Sie das sagen, wird das seine Richtigkeit haben, Doktor .Fast wäre ich geneigt zu sagen, es fehlt an den Grundzügen
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Re: Warum löscht KD benötigte Betriebsdaten vor Vertragsende
Mir ist eben erst eine total witzige Sache aufgefallen: du kläffst mich wie ein reudiger Köter für eine Aussage an, die ich lediglich zitiert habe- sie stammt gar nicht von mir. Fast 2 Tage hat dich das gar nicht gestört, daß besagte Aussage dort stand. Bis ich kam . Da du offenbar ein Problem mit mir hast und mich nicht gerne lesen magst, ist eine Antwort auf meinen Post von gestern total entbehrlich- im Sinne des Forums sowie des TE. Auf sowas hab ich gaaaar kein Bock.
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