Kündigung Sonderkündigungsrecht

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wasTlmc
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Registriert: 19.08.2013, 16:40

Kündigung Sonderkündigungsrecht

Beitrag von wasTlmc »

Hallo Zusammen,

Ich nutze KD Internet und Telefon.
Derzeit habe ich massvie Verbindungsprobleme und aus diesem Grund bereits 2x bei der Störungshotline angerufen.

Dort wurde mir nun mitgeteilt, dass tatsächlich eine Störung vorliegt und diese frühestens bis zum Jahresende behoben sein wird.

Mir wurde angeboten, dass ich die Monatskosten für diesen Zeitraum zurückerstattet bekomme.

Ich möchte das aber nicht, sondern ich will von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Welche Schritte muss ich nun einleiten um einen hoffentlich reibungslosen Ablauf zu erhalten????
Gibt es noch andere Themen hierbei etwas zu beachten?

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe!
maniacintosh
Insider
Beiträge: 2057
Registriert: 22.06.2010, 19:27
Wohnort: Bremen

Re: Kündigung Sonderkündigungsrecht

Beitrag von maniacintosh »

Direkt unter deinem neuen Thread befindet sich bereits einer, der sich mit einem ähnlich gelagertem Fall beschäftigt: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=33085

Du hast deine Störung nun zwar schon mehrfach gemeldet. Dies solltest unter Fristsetzung (typischerweise 2 Wochen, die Frist muss jedoch angemessen sein) schriftlich wiederholen. Zwecks späterer Nachweisbarkeit am besten per Fax mit qualifiziertem Protokoll. Ist die Frist abgelaufen, kannst du theoretisch ausserordentlich fristlos kündigen, da KDG eben den vertragsgemäßen Zustand nicht hergestellt hat, also trotz fristgemäßer Zahlung deinerseits nicht die geschuldete Leistung erbringt. Du solltest dabei aber noch einmal genau auflisten, zu welchen Zeiten, welche Störung vorlag. Wenn KDG diese Kündigung akzeptiert, bist du hier fertig. Falls KDG die Kündigung nicht akzeptiert, bleibt nur der Rechtsweg um klären zu lassen, ob die ausserordentliche Kündigung wegen Nichterbringung der durch KDG geschuldeten Leistung in Ordnung war oder nicht.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
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wasTlmc
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Registriert: 19.08.2013, 16:40

Re: Kündigung Sonderkündigungsrecht

Beitrag von wasTlmc »

Hallo Maniacintosh,

vielen Dank für deine ausführliche Erklärung für die nächsten Schritte.

Hat mir sehr weiter geholfen - jetzt weis ich was woe zu tun ist.

Lieben Gruß
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Kündigung Sonderkündigungsrecht

Beitrag von kabel_fan »

Das kann so nicht stehen bleiben!
Eine Kündigung muss nicht akzeptiert oder bestätigt oder sonstwas werden. Sie muss dem Adressaten lediglich zugehen und wird dann sofort wirksam.
Der Empfänger ist es, der rechtliche Schritte einleiten muss, wenn er der Meinung ist, die Kündigung sei nicht gerechtfertigt. Eine Kündigung muss auch keine ausführliche Begründung enthalten, eine Bezugnahme auf § 314 BGB reicht schon.
KDG "bestätigt" gerne diese fristlosen Kündigungen und nennt dabei das Datum der regulären Laufzeit. Ein ganz bösartiger und hinterhältiger Trick aus der Sparte Dummenfang. Immerhin ist dieses Schreiben aber der Nachweis, dass KDG die Kündigung erhalten hat.
maniacintosh
Insider
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Re: Kündigung Sonderkündigungsrecht

Beitrag von maniacintosh »

Das gilt ohne Zweifel für ganz normale ordentliche Kündigungen. Aber wenn ich gemäß §314 BGB aus wichtigem Grund kündigen möchte, muss ich meinem Vertragspartner doch wohl mindestens diesen wichtigen Grund mitteilen – natürlich muss das kein Roman sein. Dies dürfte doch insbesondere gelten, wenn man sich den Absatz 2 dieses Paragrafen durchliest, der eben ausdrücklich vorsieht, dass vor der Kündigung nach §314 in der Regel eben erst eine Abmahnung bzw. der Ablauf einer erfolglos verstrichenen Frist zur Behebung des Mangels vorliegen muss. Der Vertragspartner muss ja wenigstens irgendwie nachvollziehen können, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt und ob der Grund überhaupt ein wichtiger Grund ist. Sonst könnte ich als Kunde (bzw. auch KDG) ja regelmässig mit Verweis auf §314 BGB Dauerschuldverhältnisse fristlos kündigen, ohne dass überhaupt ein wichtiger Grund vorliegt. KDG müsste hier dann ja jedes Mal die Gerichte bemühen, alleine um nicht ein Schlupfloch zur Beendigung von Verträgen vor Ende der Laufzeit zu schaffen. Hier jedes Mal erst Gerichte zu bemühen (das wäre natürlich die Folge), wäre weder sinnvoll noch zielführend, da die Gerichte heute schon überlastet sind.

Juristisch hast du da natürlich recht, KDG muss die Kündigung nicht bestätigen oder akzeptieren, damit sie wirksam wird. Aber faktisch wird KDG einfach weiter die Beträge einziehen, wenn KDG der Meinung ist, dass die Kündigung aus wichtigem Grund eben gegenstandslos sei. Natürlich kann man KDG die Einzugsermächtigung entziehen und dann wird man dort üblicherweise auch aktiv; der Vorgang geht erstmal ans Inkasso. Hinzu kommt: Man muss diesen Zugang im Zweifel auch nachweisen können. Wirklich gerichtsfest ist das in Deutschland leider gar nicht so einfach, solange KDG einem diesen Eingang nicht freundlicherweise bestätigt. Es bleibt fast nur die Zustellung durch einen Boten, der diese auf einer Kopie schriftlich bestätigt oder eben (und das ist der einzig wirklich wasserdichte Weg) die Zustellung durch eine Zustellungsurkunde über einen Gerichtsvollzieher. http://www.123recht.net/Die-sichere-Zus ... 16428.html
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kabel_fan
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Re: Kündigung Sonderkündigungsrecht

Beitrag von kabel_fan »

Nachdem der Kunde verpflichtet ist, vor der Kündigung eine Frist zu setzen (wie du ja selbst schreibst), um vertragsgemäße Zustände herstellen zu lassen, sollte auch bei KDG bekannt sein, wo der Schuh drückt. Und gerade hier, wo man dem Kunden schon bestätigt hat, dass er in einem überlastetem Segment surft, sollte wohl jede Begründung hinfällig sein.
Auch die Sache mit dem Zugang sollte man nicht komplizierter gestalten, Fälle wo behauptet wird, in dem Briefumschlag sei ein leeres Blatt gewesen oder der Absender habe die (leere) Rückseite des Schreibens gefaxt, sind äußerst selten. Bei einer fristlosen Kündigung per mail kann man ein paar Tage später eine Empfangsbestätigung verlangen, kommt diese nicht, muss man eben zum Postamt gehen. Es sind ja keine festen Fristen zu beachten, und es wäre wirklich mit Kanonen auf Spatzen feuern, wenn man wegen einer solchen Lappalie die Zustellung durch Gerichtsvollzieher wählte.
Auch an´s Inkasso geht es nicht schnell, denn auch das ist eine Geldfrage. Also verschreckt hier die Leute nicht zu sehr und macht die Sache nicht unnötig kompliziert, KDG erfüllt seine Verträge nicht, bei KDG weiß man das sehr genau, und je bestimmter man auftritt desto weniger wird man für dumm verkauft. Der wichtigste Rat überhaupt fehlt noch: Keinesfalls mit der hotline telefonieren, das ist verschwendete Zeit.