Hallo,
ich bin neu hier und habe per Suche nix zu meinem speziellen Thema gefunden...
Mein Haus wird aktuell zwangsverwaltet. Eine MMG des alten Vermieters liegt nicht vor, der Zwangsverwalter ist prinzipiell bereit, diese zu unterschreiben, nur mit dem Zusatz, dass zwangsverwaltet und die Mindestlaufzeit gestrichen wird. 4 Mieter im Haus sind an Internet über kD interessiert, nur kommt der Kundendienst nicht aus'm A*****. Eine entsprechende Mail wurde nie beantwortet, stattdessen hab ich jetzt eine KD-Kundennummer und einen Brief mit einer MMG zur Vorlage beim Vermieter. Liest der Kundendients Mails auch mal richtig??
Hat jemand hier eine ähnliche Situation, dass er zwnagsverwaltet wird??? Hat jemand Tipps???
VG, Matthi
Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
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Re: Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
Ich denke in diesem Fall sollte ein Fax oder ein Brief an KD mehr helfen als eine Mail.
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Re: Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
Der Umbau der Anlage auf "Internetfähigkeit" kostet einen gewissen Betrag, den KDG bezahlt. Damit sich das für KDG rechnet, ist eine MVLZ der MMG zwingend erforderlich. Ohne is nich ...fromser hat geschrieben:Hallo,
ich bin neu hier und habe per Suche nix zu meinem speziellen Thema gefunden...
Mein Haus wird aktuell zwangsverwaltet. Eine MMG des alten Vermieters liegt nicht vor, der Zwangsverwalter ist prinzipiell bereit, diese zu unterschreiben, nur mit dem Zusatz, dass zwangsverwaltet und die Mindestlaufzeit gestrichen wird. 4 Mieter im Haus sind an Internet über kD interessiert, nur kommt der Kundendienst nicht aus'm A*****. Eine entsprechende Mail wurde nie beantwortet, stattdessen hab ich jetzt eine KD-Kundennummer und einen Brief mit einer MMG zur Vorlage beim Vermieter. Liest der Kundendients Mails auch mal richtig??
Hat jemand hier eine ähnliche Situation, dass er zwnagsverwaltet wird??? Hat jemand Tipps???
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Re: Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
Stimme KABELMENSCH vollkommen zu, trotzdem ist mir bei der MMG einiges nicht ganz klar.
Sie kann für 5, 10 oder 15 Jahre abgeschlossen werden und verlängert sich dann automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Soweit klar. Nun schließen die interessierten Bewohner ihre individuellen Verträge mit KDG ab. Wenn sie diese nach ihrer MVLZ von nur einem Jahr kündigen, hat KDG finanziell "Pech gehabt". Was passiert aber, wenn der Vermieter nach fünf Jahren die MMG kündigt, seine Mieter aber ihre KDG-Verträge weiterführen wollen? Haben die dann "Pech gehabt" und müssen ihre Verträge auch kündigen?
Sie kann für 5, 10 oder 15 Jahre abgeschlossen werden und verlängert sich dann automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Soweit klar. Nun schließen die interessierten Bewohner ihre individuellen Verträge mit KDG ab. Wenn sie diese nach ihrer MVLZ von nur einem Jahr kündigen, hat KDG finanziell "Pech gehabt". Was passiert aber, wenn der Vermieter nach fünf Jahren die MMG kündigt, seine Mieter aber ihre KDG-Verträge weiterführen wollen? Haben die dann "Pech gehabt" und müssen ihre Verträge auch kündigen?
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Re: Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
so siehts aus ... allerdings mit Sonderkündigungsrecht ....
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Re: Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
Also soweit ich jetzt (im Web) gelesen habe, sind bestehende Verträge nicht betroffen, wenn eine MMG ausläuft..
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Re: Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
Liebes Wolltier,tarnschaf hat geschrieben:Also soweit ich jetzt (im Web) gelesen habe, sind bestehende Verträge nicht betroffen, wenn eine MMG ausläuft..
wer auf 3 (in Worten: DREI) Jahre alte Beiträge antwortet, sollte schon einen _etwas_ konstruktiveren Beitrag leisten ...
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Re: Multimediagestattung bei Zwangsverwaltung
Stinkende Leichen sollten eigentlich begraben bleiben.