Hallo zusammen,
ich bin seit November 2007 "leider" (zwangsweise - mein Noch-Vermieter duldet leider keine Schüssel) Kunde bei Kabel Deutschland.
Nun muss ich aus beruflichen Gründen Ende des Monats umziehen (wegen Bereitschaftsdienst). Sowohl alter als auch neuer Wohnort liegen in Rheinland-Pfalz, also KD-Gebiet. Nun hat der "Umzugs-Service" auf der Homepage von KD angezeigt, dass am neuen Wohnort kein KD verfügbar ist.
Also habe ich mit Verweis auf die Nichtverfügbarkeit eine außerordentliche Kündigung an KD gefaxt. Nun hat mir KD heute ein Schreiben geschickt, in dem darauf hingewiesen wird, dass sämtliche Beträge bis zum regulären Vertragsende (2 Jahresvertrag) mit Ende des Vertrages (31.Juli diesen Jahres) in einer Summe fällig werden! Ich frage mich, was soll das? Ich würde ja den Vertrag bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit behalten, wenn Kabel Deutschland seinen Teil des Vertrags (Lieferung einer Leistung) erfüllen könnte! Hat jemand hiermit Erfahrung? Ich selbst halte das Verhalten von KD für sittenwidrig.
Gruß,
Patrick
Kündigung wegen berufsbedingtem Umzug
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigung wegen berufsbedingtem Umzug
zunächst ein Hallo,
ist die neue Adresse nicht versorgbar, so hat der Kunde bei allen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht -
das setzt allerdings vorraus, das KDG die neue Adresse auch überprüfen kann und demnach auch kennen muß.
Solltest Du die neue Adresse nicht ausdrücklich als Kündigungsgrund mitgeteilt haben, beharrt KDG natürlich auf Vertragserfüllung.
Eine weitere Möglichkeit der Ablehnung der Sonderkündigung kann auch im Nachweis liegen - da hilft eine Kopie des Mietvertrages (Adressangabe und Regelung des Empfangs als Bestandteil) oder eine Ummeldebestätigung (Kopie des Persos wird auch akzeptiert. - Da das ggf erst nach Umzug und möglich ist, wird die "Vertragsstrafe " zunächst berechnet und auch fällig. Eine Anfrage über eine Mahnsperre bis Vorlage des Nachweises ist geboten.
Das KDG eine Kündigung nicht freut ist klar, aber den Anspruch auf Einhaltung des Vertrages als sittenwidrig zu bezeichnen ist was hart ...
ist die neue Adresse nicht versorgbar, so hat der Kunde bei allen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht -
das setzt allerdings vorraus, das KDG die neue Adresse auch überprüfen kann und demnach auch kennen muß.
Solltest Du die neue Adresse nicht ausdrücklich als Kündigungsgrund mitgeteilt haben, beharrt KDG natürlich auf Vertragserfüllung.
Eine weitere Möglichkeit der Ablehnung der Sonderkündigung kann auch im Nachweis liegen - da hilft eine Kopie des Mietvertrages (Adressangabe und Regelung des Empfangs als Bestandteil) oder eine Ummeldebestätigung (Kopie des Persos wird auch akzeptiert. - Da das ggf erst nach Umzug und möglich ist, wird die "Vertragsstrafe " zunächst berechnet und auch fällig. Eine Anfrage über eine Mahnsperre bis Vorlage des Nachweises ist geboten.
Das KDG eine Kündigung nicht freut ist klar, aber den Anspruch auf Einhaltung des Vertrages als sittenwidrig zu bezeichnen ist was hart ...
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Re: Kündigung wegen berufsbedingtem Umzug
Hallo,
danke erstmal für die schnelle Antwort
Gut, die Wortwahl war etwas hart, aber ich hatte in meiner Kündigung gleich im ersten Absatz den Grund (beruflich bedingter Umzug, wollte über den Umzugsservice bei kabel-Deutschland.de Umzug nach <neue Anschrift> KD mitteilen) angegeben.
KD hätte ja zumindest in dem Schreiben einen Umzugsnachweis (den ich gerne nach Ummeldung auch an KD faxe) anfordern können...
Gruß,
Patrick
danke erstmal für die schnelle Antwort
Gut, die Wortwahl war etwas hart, aber ich hatte in meiner Kündigung gleich im ersten Absatz den Grund (beruflich bedingter Umzug, wollte über den Umzugsservice bei kabel-Deutschland.de Umzug nach <neue Anschrift> KD mitteilen) angegeben.
KD hätte ja zumindest in dem Schreiben einen Umzugsnachweis (den ich gerne nach Ummeldung auch an KD faxe) anfordern können...
Gruß,
Patrick
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Re: Kündigung wegen berufsbedingtem Umzug
Hallo zusammen,
heute hat KD angerufen (meine Freundin ist drangegangen, ich war auf der Arbeit). Man wollte wissen, warum gekündigt wurde, und ob man mit dem Angebot zufrieden war. Meine Freundin meinte gegenüber dem Callcenter-Mitarbeiter, dass wir eigentlich sehr zufrieden waren - bis wir den gestern den Brief (s.o.) bekommen haben.
Der Mitarbeiter teilte meiner Freundin dann mit, dass es kein Problem mit der Kündigung ist, wenn ich einen Nachweis für den Umzug (Kopie Ummeldebestätigung oder Perso) an KD faxe.
Also hat sich doch alles geklärt.
Wollte das nur mal hier publizieren, vielleicht hat ja ein Mitleser demnächst ein ähnliches Problem.
Gruß
Patrick
heute hat KD angerufen (meine Freundin ist drangegangen, ich war auf der Arbeit). Man wollte wissen, warum gekündigt wurde, und ob man mit dem Angebot zufrieden war. Meine Freundin meinte gegenüber dem Callcenter-Mitarbeiter, dass wir eigentlich sehr zufrieden waren - bis wir den gestern den Brief (s.o.) bekommen haben.
Der Mitarbeiter teilte meiner Freundin dann mit, dass es kein Problem mit der Kündigung ist, wenn ich einen Nachweis für den Umzug (Kopie Ummeldebestätigung oder Perso) an KD faxe.
Also hat sich doch alles geklärt.
Wollte das nur mal hier publizieren, vielleicht hat ja ein Mitleser demnächst ein ähnliches Problem.
Gruß
Patrick
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Re: Kündigung wegen berufsbedingtem Umzug
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Ergänzung:
Da sieht man, das man sich häufig erst nach Kündigungen um die Kunden kümmert ...Hollerbach hat geschrieben: heute hat KD angerufen (...)
Man wollte wissen, warum gekündigt wurde, und ob man mit dem Angebot zufrieden war. Meine Freundin meinte gegenüber dem Callcenter-Mitarbeiter, dass wir eigentlich sehr zufrieden waren - bis wir den gestern den Brief (s.o.) bekommen haben.
Wie schön, das sich KDG an seine Verfahren erinnert und dies sogar mitteilt - wenn natürlich nur auf NachfrageHollerbach hat geschrieben: Der Mitarbeiter teilte meiner Freundin dann mit, dass es kein Problem mit der Kündigung ist, wenn ich einen Nachweis für den Umzug (Kopie Ummeldebestätigung oder Perso) an KD faxe.
Abwarten - das Procedere schon ... die Buchung noch nicht...Hollerbach hat geschrieben: Also hat sich doch alles geklärt.
Wollte das nur mal hier publizieren, vielleicht hat ja ein Mitleser demnächst ein ähnliches Problem.
Wünsch aber alles Gute - für den Umzug und fürs Vertragsende bei KDG
Und nicht die rechtzeitige und nachweisbare Rücksendung einer evt. Smartcard oder Modem nicht vergessen
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geändert, da es wohl nicht ausreicht, eine einfache Rückmeldung zu geben auf einen bestätigten Verfahrensablauf