Neue AGB für Bestandskunden
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Neue AGB für Bestandskunden - hier Ziffer 8 VERDACHTSMOM
Hallo zusammen!
Ziffer 8 der neuen AGBs beunruhigt mich am meisten:
"8.
SPERREN DER DIENSTE
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten
Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internetanschlüsse oder Punkt 2. der Besonderen Geschäfts-
bedingungen Festnetz-Telefonanschlüsse in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft
verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde."
Jetzt kommt´s:
+++++++++++++++++++++++++++++
"Abweichend von Satz 1 ist Kabel
Deutschland berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern
der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 4.1.10. verletzt oder begründete Verdachtsmomente
dafür bestehen."
+++++++++++++++++++++++++++++
Konkret reichen dann also VERDACHTSMOMENTE um eine Sperrung auslösen zu können!!!
Und unter 4.1.10. fällt:
"4.1.10.
die Dienstleistungen von Kabel Deutschland nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung
die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu
beachten und die Rechte Dritter, insbesondere
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc.,
zu wahren;
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm
oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte
die
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechts-
widrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang
zum Internet oder die Dienste von Kabel Deutschland überträgt oder sonst wie verbreitet
(z.B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste)"
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Klartext heißt das für mich, dass schon (mitgelesene) eMail- oder Chat-Kommunikation, sofern sie (z.B. politisch) etwas inkorrekter ist, zu einem VERDACHTSMOMENT führen kann und eine Sperre auslösen kann.
Oder man denke einmal daran, dass aus welchen Gründen auch immer gegen einen selbst polizeilich ermittelt würde.
Ohne Klärung der Schuldfrage, ohne Prozess, ohne Verurteilung könnte man seinen Anschluss gesperrt bekommen, weil ja VERDACHTSMOMENTE vorliegen.
Was meinen die anderen hier dazu?
Ich habe gerade überhaupt keine Lust mehr die neuen AGBs zu akzeptieren!
Schönen Gruß,
Matthias
Ziffer 8 der neuen AGBs beunruhigt mich am meisten:
"8.
SPERREN DER DIENSTE
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten
Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internetanschlüsse oder Punkt 2. der Besonderen Geschäfts-
bedingungen Festnetz-Telefonanschlüsse in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft
verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde."
Jetzt kommt´s:
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"Abweichend von Satz 1 ist Kabel
Deutschland berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern
der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 4.1.10. verletzt oder begründete Verdachtsmomente
dafür bestehen."
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Konkret reichen dann also VERDACHTSMOMENTE um eine Sperrung auslösen zu können!!!
Und unter 4.1.10. fällt:
"4.1.10.
die Dienstleistungen von Kabel Deutschland nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung
die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu
beachten und die Rechte Dritter, insbesondere
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc.,
zu wahren;
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insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm
oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte
die
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechts-
widrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang
zum Internet oder die Dienste von Kabel Deutschland überträgt oder sonst wie verbreitet
(z.B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste)"
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Im Klartext heißt das für mich, dass schon (mitgelesene) eMail- oder Chat-Kommunikation, sofern sie (z.B. politisch) etwas inkorrekter ist, zu einem VERDACHTSMOMENT führen kann und eine Sperre auslösen kann.
Oder man denke einmal daran, dass aus welchen Gründen auch immer gegen einen selbst polizeilich ermittelt würde.
Ohne Klärung der Schuldfrage, ohne Prozess, ohne Verurteilung könnte man seinen Anschluss gesperrt bekommen, weil ja VERDACHTSMOMENTE vorliegen.
Was meinen die anderen hier dazu?
Ich habe gerade überhaupt keine Lust mehr die neuen AGBs zu akzeptieren!
Schönen Gruß,
Matthias
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- Kabelfreak
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Fragen wir mal anders: was genau hast du denn zu befürchten? Gehörst du der rechtsradikalen Szene an? Bist du Salafist? Lädst du illegal runter?
Wenn du im Internet grenzwertige Dinge erledigst, wirst du immer straf- oder zivilrechtlich verfolgt, egal ob mit alten oder neuen AGB. Mir ist schleierhaft, was ein Normalsterblicher zu befürchten hätte.
Wenn du im Internet grenzwertige Dinge erledigst, wirst du immer straf- oder zivilrechtlich verfolgt, egal ob mit alten oder neuen AGB. Mir ist schleierhaft, was ein Normalsterblicher zu befürchten hätte.
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
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- Kabelexperte
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Hilfreich wäre, die Änderungen kenntlich zu machen
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- Newbie
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Völlig falscher Ansatz:
Auch Neonazis und Kommunisten, auch Salafisten usw. haben meiner Meinung nach BIS ZU IHRER RECHTSKRÄFTIGEN VERURTEILUNG das Recht sich frei im Netz zu bewegen.
Mit dem VERDACHTSMOMENTE-Passus ist meiner Meinung nach dem Missbrauch von "oben" Tür und Tor geöffnet.
"Schalte den mal ab, gegen den wird ermittelt...!"
Das hat mit Grundrechten in meinen Augen nix mehr zu tun!
Auch Neonazis und Kommunisten, auch Salafisten usw. haben meiner Meinung nach BIS ZU IHRER RECHTSKRÄFTIGEN VERURTEILUNG das Recht sich frei im Netz zu bewegen.
Mit dem VERDACHTSMOMENTE-Passus ist meiner Meinung nach dem Missbrauch von "oben" Tür und Tor geöffnet.
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Das hat mit Grundrechten in meinen Augen nix mehr zu tun!
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- Insider
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Ich weiß nicht, was du da rein interpretierst, sorry... Irgendwie läuft in dem Land was schief, mit dieser lächerlichen "Wutbürger" Mentalität. Irgendwann knallt es mal und dann will ich diese Leute alle mal sehen, was sie dann sagen...
So, sorry, das musste jetzt sein.
So, sorry, das musste jetzt sein.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelexperte
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Freiheit hat ihren Preis!
Wobei ich nicht glaube, dass es sich hier um tatsächlich neue, Rechte einschränkende Formulierungen handelt.
Edit: Ich hätte ja nie im leben gedacht, dass in der zeitung mit dem großen "B" mal etwas brauchbares steht:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/onli ... .bild.html
Wobei ich nicht glaube, dass es sich hier um tatsächlich neue, Rechte einschränkende Formulierungen handelt.
Edit: Ich hätte ja nie im leben gedacht, dass in der zeitung mit dem großen "B" mal etwas brauchbares steht:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/onli ... .bild.html
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Kompletter Artikel: Golem.deKabel Deutschland drosselt jetzt auch ältere Verträge
Kabel Deutschland schreibt seine Kunden mit AGB-Änderungen an. Danach gilt die Drosselung für Filesharing nun auch für Verträge, die vor August 2009 geschlossen wurden.
Kabel Deutschland weitet die Drosselung der Internetzugänge jetzt auch auf ältere Verträge aus. Ein Leser berichtet Golem.de: "Ich habe heute von Kabel Deutschland einen Brief mit AGB-Änderungen bekommen. Ein Blick in die vollständigen AGB zeigt, dass darin auch die Internet-Drosselung bei 10 GByte pro Tag festgeschrieben wird, die in meinem bisherigen Vertrag nicht stand." Die Drosselung werde jedoch nicht auf dem beiliegenden Übersichtsblatt erwähnt.
Auf dem Übersichtsblatt ist als "wesentliche Änderungen" aufgelistet, dass bei dem Privatkundenprodukt "der Zugang zum Internet nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen genutzt werden darf". Weiterlesen...
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- Kabelfreak
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Na wenn Sie das sagen, muss es ja stimmen, Herr Doktor.tttim hat geschrieben:Völlig falscher Ansatz:
Auch Neonazis und Kommunisten, auch Salafisten usw. haben meiner Meinung nach BIS ZU IHRER RECHTSKRÄFTIGEN VERURTEILUNG das Recht sich frei im Netz zu bewegen.
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Ziffer 4.1.8: Sie verfügen üner ein Privatkundenprodukt ...
..das der Zugang zum Internet nicht für... ...Verbindungen von Standorten... ...genutzt werden darf.
Mal davon abgesehen, dass das Verbinden von Standorten nix mit Privatkunden oder Businesskunden zu tun hat,
denn auch als Privatperson kann ich durchaus zwei Wohnungen (Hauptwohnung und Zweitwohnung) miteinander Verbinden.
Aber nun zur eigentlichen Anmerkung/Frage:
Was ist denn mit den Businessprodukten (wie z.B. Internet Business 100)?
Ich habe in den AGB keine Passage gefunden, die es den Businessanschlüssen erlaubt.
Im Gegensatz, in Ziffer 4.1.8 steht gar keine Einschränkung das dies nur für Privatkundenanschlüsse gelten soll.
Ich vernetze aber nunmal mehrere Wohnungen.
Würde ja zum Bussiness-Anschluss wechseln, aber da verliere ich ja mein Cisco Kabelmodem und bekomm solch blöden Router den man
erst in den Bridge-Modus schalten muss. Da liest man ja hier im Forum nur von Problemen. Außerdem steht nirgens was, dass hier die
Standortvernetzung erlaubt ist.
..das der Zugang zum Internet nicht für... ...Verbindungen von Standorten... ...genutzt werden darf.
Mal davon abgesehen, dass das Verbinden von Standorten nix mit Privatkunden oder Businesskunden zu tun hat,
denn auch als Privatperson kann ich durchaus zwei Wohnungen (Hauptwohnung und Zweitwohnung) miteinander Verbinden.
Aber nun zur eigentlichen Anmerkung/Frage:
Was ist denn mit den Businessprodukten (wie z.B. Internet Business 100)?
Ich habe in den AGB keine Passage gefunden, die es den Businessanschlüssen erlaubt.
Im Gegensatz, in Ziffer 4.1.8 steht gar keine Einschränkung das dies nur für Privatkundenanschlüsse gelten soll.
Ich vernetze aber nunmal mehrere Wohnungen.
Würde ja zum Bussiness-Anschluss wechseln, aber da verliere ich ja mein Cisco Kabelmodem und bekomm solch blöden Router den man
erst in den Bridge-Modus schalten muss. Da liest man ja hier im Forum nur von Problemen. Außerdem steht nirgens was, dass hier die
Standortvernetzung erlaubt ist.
Kabel Digital Home HD + Privat HD (G09) / Sky [Welt, Welt Extra, Film, HD, 3D] (V13) / HD+ (HD02)
Golden Media Triplex (Kabel/Sat/Sat E2-Image) / Opticum X406P (1.07.4815) / Humax PR-HD 3000C / Humax PR-HD3000
Netz Magdeburg I (862 MHz ?) / 862 MHz Hausnetz und Astra 19,2° Ost mit SelfSat über gemeinsame Wohnungsverkabelung
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Re: Neue AGB für Bestandskunden
Ich gehe davon aus, dass die meisten gar nicht bemerkt haben, dass Bestandskunden die Drosselung untergeschoben wurde.
Merkt man doch schon im Thread-Titel. Da hätte doch "nachträgliche Drosselung für Bestandskunden" reingehört.
Merkt man doch schon im Thread-Titel. Da hätte doch "nachträgliche Drosselung für Bestandskunden" reingehört.