Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Quadratur_des_O
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Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Quadratur_des_O »

Hallo liebes KDG-Forum,

ich bin seit September 2007 zufriedener Kunde bei Kabel Deutschland.

Im August 2013 bin ich umgezogen und habe meinen Vertrag über Internet und Telefon (32.000er) in die neue Wohnung "mitgenommen". Das dortige Hausnetz wird durch einen privaten Kabelnetzbetreiber betrieben, bei dem ich ein Jahr lang meinen Fernsehanschluss hatte (Grundversorgung für 16,90€/Monat; dass er mir dafür noch nicht mal 'nen Receiver nebst SmartCard angeboten hat, lasse ich einfach mal hinten runterfallen. :evil: ). Im September 2014 hat er diesen Betrag um 2€ erhöht, womit ich nicht einverstanden war und von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte, das in seinen AGBs zum Fernsehvertrag verankert ist. In eben jenen AGBs steht auch, dass Altverträge "mitgebracht" werden können und "durchgeschleift" werden.

Link zu den AGB des Kabelnetzbetreibers: http://tinyurl.com/ltoyupo (Name des Betreibers wurde von mir geschwärzt.)

Nun teilte er mir telefonisch mit, dass er mir den Saft komplett abdrehen will - ergo Internet, Telefon und Fernsehen. Letzteres ist ja legitim, aber Internet und Telefon? Ist das rechtmäßig? Darf der das? Leider finde ich dazu keine konkreten Aussagen. Bei "Kabelhelden" ließ sich bei dem Thema auch kein Mitarbeiter blicken, der sich konkret äußert. Bei meinem Anruf bei der Großkunden-Hotline sagte man mir, dass er das nicht darf und einfach nur ein Störfilter gesetzt werden kann; die Einzelkundenhotline wiederum meint, dass er das darf. :confused:

Gibt es hier bereits ähnlich gelagerte Fälle mit mitgebrachten Altverträgen?

Über Eure Antworten freue ich mich, da mir langsam die Zeit davonläuft.
kabel_fan
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von kabel_fan »

Quadratur_des_O hat geschrieben: Bei "Kabelhelden" ließ sich bei dem Thema auch kein Mitarbeiter blicken, der sich konkret äußert.
Wie lange hast du denn dort gewartet? Ich habe gesehen, dass es zur zeit manchaml bis zu einer Woche dauert, bis sich jemand vom Team meldet. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die dort nicht Bescheid wissen.
Spontan würde ich sagen, dass es möglich ist, was der Hausnetzbetreiber macht.
Quadratur_des_O
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Quadratur_des_O »

kabel_fan hat geschrieben:Wie lange hast du denn dort gewartet? Ich habe gesehen, dass es zur zeit manchaml bis zu einer Woche dauert, bis sich jemand vom Team meldet. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die dort nicht Bescheid wissen.
Spontan würde ich sagen, dass es möglich ist, was der Hausnetzbetreiber macht.
Der Thread läuft dort schon seit sechs Tagen.

Naja, mal davon ausgehend, dass es rechtens ist, noch 'ne andere Frage, für die ich nicht noch ein extra Thread eröffnen wollte: Wenn er mir die Grundversorgung bereitstellt, müsste diese doch vom Umfang her mit dem von "Kabelanschluss HD" (Basis-Paket https://www.kabeldeutschland.de/digital ... ss-hd.html) identisch sein, oder? Zumindest interpretiere ich das Angebot so, dass das die Grundversorgung von Kabel Deutschland ist...
kabel_fan
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von kabel_fan »

Das wäre auch meine spontane Einschätzung.

P.S. Schau vorsichtshalber immer wieder mal bei den Helden vorbei, es dauert derzeit wirklich lang
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

Quadratur_des_O hat geschrieben: Nun teilte er mir telefonisch mit, dass er mir den Saft komplett abdrehen will - ergo Internet, Telefon und Fernsehen. Letzteres ist ja legitim, aber Internet und Telefon? Ist das rechtmäßig? Darf der das?
Nach vorheriger Ankündigung wird er das dürfen, denn du bist ja nicht bereit, für seine Leistungen Geld auszugeben.
Was steht denn auf der AGB bei "Der Kunde zahlt für die Leistungen von ..... die umseitig aufgeführten Entgelte." ?
Quadratur_des_O hat geschrieben:Leider finde ich dazu keine konkreten Aussagen. Bei "Kabelhelden" ließ sich bei dem Thema auch kein Mitarbeiter blicken, der sich konkret äußert. Bei meinem Anruf bei der Großkunden-Hotline sagte man mir, dass er das nicht darf und einfach nur ein Störfilter gesetzt werden kann; die Einzelkundenhotline wiederum meint, dass er das darf. :confused:
Konkrete Aussagen gibt es höchsten im Vertrag mit dir und der Firma, die bei dir im Haus das Netz betreibt.
Bei KDG ist es möglich, auf TV zu verzichten. Dann wird ein Hochfrequenzfilter eingebaut, was den TV - und Radioempfang sperrt.
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Krummlasche
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Krummlasche »

Quadratur_des_O hat geschrieben: Darf der das?
Ja, das darf er. Es gibt viele Objekte in denen KD Internet/Telefon anbieten darf, allerdings kein TV, weil besagter, kleinerer Kabelanbieter versorgen möchte. Der Deal ist: du bestellst bei dem Eigentümer der Anlage Kabelanschluss, dann darfst du IP über KD haben. Kündigst du den TV Vertrag, schmeißt er auch KD Kunden mit Internet raus. Ist wie eine Symbiose. In den neuen Bundesländern häufig so als Kombination Telecolumbus/KD zu sehen, im Norden auch gerne mal Martens TV/KD.

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Quadratur_des_O
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Quadratur_des_O »

"Die umseitig aufgeführten Entgelte" sind die genannten 16,90€ bzw. 18,90€ für die Grundversorgung (analoges TV). Die AGBs sind so auf der Rückseite des Vertrages. Hab' auch diesen mal entsprechend geschwärzt und hochgeladen: http://i.imgur.com/XWUNVPA.jpg

Tatsache ist, dass sich der Typ auf meine Kosten die Taschen füllt und das sehe ich nicht ein. :evil:
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

Quadratur_des_O hat geschrieben: Die AGBs sind so auf der Rückseite des Vertrages. Hab' auch diesen mal entsprechend geschwärzt und hochgeladen: http://i.imgur.com/XWUNVPA.jpg
Die Vertragsunterlagen bzw. der Vertrag müssen geändert werden, wie auf der Rückseite auch schon vorgesehen,

von

[ ] BK Anschluss

auf

[ x ] BK Anschluss der Kabel Deutschland.

Das fehlt, da ja ein Internet/Phone Vertrag existiert, der direkt - und nicht über die Firma für die Hausinstallation - abgeschlossen wurde.

Damit der über den "[ ] BK Anschluss" gelaufenen TV Vertrag nicht mehr genutzt werden kann, ist KDG oder die Firma für die Hausinstallation berechtigt, ein entsprechendes Filter einzusetzen.

Ich würde deshalb die Firma darauf aufmerksam machen, dass eine Sperre der Internet/Phone Leistungen nach
§ 45k TKG nicht zulässig ist, da die dafür erbrachten Leistungen regelmässig bezahlt wurden und der Vertrag auch nicht gekündigt wurde.

http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html
fizup
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von fizup »

Was soll denn 45k TKG damit zu tun haben. Dort geht es um die Sperrung durch den Anbieter.

Die Hausverteilanlage gehört aber laut den AGB dem Geschwärzten. Wenn der TE die Leitung nicht mehr zahlen will, dann muss der Geschwärzte seine Anlage dem TE auch nicht für lau zur Verfügung stellen.

Ich würde den Geschwärzten mal darauf hinweisen, dass du bei Kabel Deutschland Anspruch auf einen HD Receiver samt SC hättest und als Internetkunde auch Anspruch auf Rabatt. Vielleicht lässt er sich ja auf eine vergleichsweise Lösung ein.
Quadratur_des_O
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Quadratur_des_O »

Ich habe ihn heute feundlichst darauf hingewiesen, allerdings kam noch keine Reaktion. (Ein Mitmieter hat der Erhöhung bereits im September widersprochen und die Lastschrift zurückgebucht - trotzdem noch keine Reaktion seitens des "Geschwärzten".) Wie gesagt: Das ist ein Verein, der unter aller Sau arbeitet und ich hab' da eigentlich keinen Bock mehr drauf.

Kann ich nicht zu KDG gehen und freundlich darum bitten, dass sie vom Verteiler im Keller ein eigenes Kabel in die darüberliegende Wohnung ziehen? Das würde ich sogar bezahlen. - Hauptsache weg von diesem Kümmelverein. :|