Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

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fizup
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Registriert: 23.03.2012, 13:38

Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von fizup »

Fabian hat geschrieben:
kabel_fan hat geschrieben:Und mit Hinweisen: "...kann man selbst wieder herstellen" wäre ich sehr vorsichtig. Immerhin handelt es sich dabei um fremdes Eigentum.
Ja, das Hausnetz gehört dem Hauseigentümer. Der sollte der Firma ohnehin bald Hausverbot erteilen.
Äh, so wie ich das in den AGB lese, gehört die Hausverteilanlage dem Geschwärzten! Schlimmstenfalls gehört ihm sogar der HÜP ( oder was ist sonst ein BK Anschluss Geschwärzter ? ), und dann muss KD erstmal selber einen legen für 999 €.

Und so dramatisch find ich das nu auch nicht, was er verlangt. 16,90 für den analogen Anschluss, so what? Den Großteil davon muss er doch sowieso an KD abführen. Von den 2 € die ihm davon vielleicht bleiben, hat er die gesamte Verkabelung einschließlich Wartung eingebracht. Er muss halt mal schauen, dass er seine Bedingungen mit KD anpasst von wegen Empfangsgeräten und SC's, aber sonst?
Quadratur_des_O
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Quadratur_des_O »

fizup hat geschrieben:
Und so dramatisch find ich das nu auch nicht, was er verlangt. 16,90 für den analogen Anschluss, so what? Den Großteil davon muss er doch sowieso an KD abführen. Von den 2 € die ihm davon vielleicht bleiben, hat er die gesamte Verkabelung einschließlich Wartung eingebracht. Er muss halt mal schauen, dass er seine Bedingungen mit KD anpasst von wegen Empfangsgeräten und SC's, aber sonst?
Sind ja mittlerweile 18,90€ für den analogen Anschluss und das ist einfach nur zu fett!
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

Quadratur_des_O hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben: ...In der Überschrift wird von "Kabelanschluss" gesprochen, und im folgenden Text kommen ja auch Einzelnutzerverträge vor.
Quadratur_des_O hat geschrieben:Im nachfolgenden Text ist aber auch nur von "Rundfunk- und Fernsehprogrammen" die Rede. Leider habe ich keine AGBs zu seinen Internetverträgen zur Hand. Könnte ich allerdings im Laufe des Wochenendes organisieren.
Interessant, dass es die gibt. Allerdings gilt die für dich nur, wenn du über die Firma den Internetvertrag buchst.
Sonst gilt m.E. die andere AGB, nach der du einen eigenen Einzelnutzervertrag auf eigene Kosten buchen kannst, d.h. direkt bei KDG.
Fabian
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Re: Durschleifen eines Altvertrages nach Umzug

Beitrag von Fabian »

fizup hat geschrieben: Äh, so wie ich das in den AGB lese, gehört die Hausverteilanlage dem Geschwärzten! Schlimmstenfalls gehört ihm sogar der HÜP ( oder was ist sonst ein BK Anschluss Geschwärzter ? ), und dann muss KD erstmal selber einen legen für 999 €.
Eigentümer ist der Hausbesitzer, das ist bei Grundeigentum so. Das kann z.B. für Handwerker unangenehm werden, wenn die Ölfeuerungsanlage wegen Zahlungsunfähigkeit des Hausbesitzers nicht bezahlt wird und zur Konkursmasse gehört, weil sie fest mit dem Haus verbunden ist.

Die Firma hat vom Hausbesitzer ein Nutzungsrecht erhalten.
Ob da ein KDG-HÜP vorhanden ist, lässt sich durch eine Verfügbarkeitsabfrage feststellen.
Soweit ich gelesen habe, verfügt die Firma über eine Kopfstation für TV.
Der Aufwand für Internet/Phone ist aber etas höher.
Quadratur_des_O hat geschrieben:Und so dramatisch find ich das nu auch nicht, was er verlangt. 16,90 für den analogen Anschluss, so what? Den Großteil davon muss er doch sowieso an KD abführen. Von den 2 € die ihm davon vielleicht bleiben, hat er die gesamte Verkabelung einschließlich Wartung eingebracht. Er muss halt mal schauen, dass er seine Bedingungen mit KD anpasst von wegen Empfangsgeräten und SC's, aber sonst?
Welche Gründe er hat, ist ja seine Sache. Er will auf Kabel TV verzichten. Bei KDG ist das möglich.