Hallo,
ich bin seit Februar 2012 bei KDG und zähle damit meines Wissens zu den Altkunden, welche also nicht von der Drosselklausel betroffen sind, die wenn ich mich recht entsinne, erst im Mai 2012 eingeführt wurde. Erst alle Neukunden ab ende Mai 2012, sind von der 10GB/Tag Drossel betroffen - so habe ich das jedenfalls mal gelesen und verstanden.
Nun stelle ich seit etwa einer Woche fest, dass bei mir neuerdings auch nach 10GB der Hahn zugedreht wird. Jetzt habe ich mich im Internet etwas belesen und so wie es aussieht, soll wohl KDG vor ein paar Wochen seine AGBs geändert haben. So sollen nun auch die Altkunden von der Drosselung betroffen sein.
Siehe http://www.mobilfunk-talk.de/news/18534 ... raege-fest
Nun meine Fragen.
Muss mich KDG nicht darüber informieren? Ich habe diesbezüglich jedenfalls nichts erhalten.
Wenn doch, wie informiert KDG die Kunden? Per Brief, E-Mail oder Anruf?
Was kann man gegen die Drosselung unternehmen (außer VPN etc.)?
Ich bin beruflich auf eine schnelle Leitung angewiesen und habe damals nicht umsonst eine 100 MBit/s Leitung bestellt. Zudem ist das Netz hier keineswegs ausgelastet - die Drosselaktion hat also gar nichts mit Qualitätssicherung mehr zu tun, wie immer seitens KDG behauptet wird. Ich finde es zudem eine Frechheit, dann gleich auf 100KBit/s, also gerade einmal 0,1% meiner gebuchten Leistung zu drosseln. Damit kann man ja nicht einmal normal im Netz surfen und selbst mein Handy mit mit langsamen EDGE ist schneller...
Viele Grüße,
Andy
Frage bezüglich neue AGBs
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Frage bezüglich neue AGBs
Nutzt du Filesharing beruflich?
Machen kannst du im Prinzip garnichts dagegen, denn eine Klausel zur Drossel gab's auch vorher schon, wenn auch nicht so detailliert beschrieben. Du kannst damit leben oder kündigen. Was andres wird es nicht mehr geben...
Machen kannst du im Prinzip garnichts dagegen, denn eine Klausel zur Drossel gab's auch vorher schon, wenn auch nicht so detailliert beschrieben. Du kannst damit leben oder kündigen. Was andres wird es nicht mehr geben...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Frage bezüglich neue AGBs
Natürlich nutze ich auch Filesharing und die Cloud - aber nur im geringen Maße. Wenn ich mir mal eine CD im Monat runter lade ist dass sicher noch weit unter dem Durchschnitt. Sogar meine Oma (80) hat zu Hause gebrannte CDs rum liegen. In jedem Durchschnittshaushalt findet sich doch heute irgendetwas illegales - aber darum geht es mir hier nicht. Mich wundert nur, dass einem immer dieses Filesharing vorgehalten wird. Dabei geht es mir doch einfach nur um mein Recht auf eine schnelle Leitung - egal was ich damit mache. Und falls es dich interessiert was ich mache. Ich bin Videoschnittassistent und benötige nun einmal eine schnelle Leitung um mir entsprechenden Content zu besorgen und zu verbreiten.
Eine Frage blieb noch offen. Wie informiert einen KDG über die AGB änderung?
Viele Grüße,
Andy
Eine Frage blieb noch offen. Wie informiert einen KDG über die AGB änderung?
Viele Grüße,
Andy
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Re: Frage bezüglich neue AGBs
Wenns bei dir keine Filesharing oder P2P Daten von mehr als 10Gb sind, ist es auch nicht die Drossel. Die wäre außerdem am nächsten Tag auch wieder weg.
Wenn es dauerhaft ist, wird das Segment überlastet sein.
Nochmal: KDG interessiert es nicht die Bohne, ob alte oder sonst welche AGB, denn gedrosselt wird bei allen. Also: damit leben oder kündigen.
Wenn es dauerhaft ist, wird das Segment überlastet sein.
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