Und was ist daran verkehrt, wenn die gegebenen Antworten korrekt sind?kabel_fan hat geschrieben: In meinen Augen ist es absoluter Unfug, was da von einem angelernten hotliner, der vermutlich einen Katalog mit Antwortsätzen vor sich liegen hat, als Auskunft erteilt wurde.
Kündigung wurde NICHT ANERKANNT
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT
Wenn die gegebenen Antworten korrekt sind, wird sich niemand aufregen. Nur sind sie das halt häufig nicht. Beispiele dafür finden sich genug dazu hier, bei den "Helden" und anderen Seiten über KDG.
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT
Das ist Unsinn.Archetim hat geschrieben: Nein, eben nicht. Er zieht zwar um, aber eben nicht seinen KD-Anschluss, da er an der neuen Adresse bereits einen solchen hat.
Wenn er einen Umzug meldet, wäre dann höchst interessant, wie KD an der neuen Anschrift überhaupt liefern will, wenn der dortige Anschluss schon mit einem neuen Vertrag bebucht ist. Theoretisch könnten Sie eine weitere Leitung in die Wohnung ziehen, natürlich auf KD-Kosten. Ich meine damit, so schlecht stehen die Chancen also nicht, dass sie ihn aus dem Vertrag entlassen.
mfg, Archetim
An einer Leitung können ohne Probleme mehrere TV- und Internetanschlüsse betrieben werden, ohne eine "neue Leitung zu ziehen"
Bei Nachweis daß der zweit Wophnsitz ersatzlos aufgegeben wird, und am Hauptwohnsitz bereits einen gleichwertiger oder höherwertiger KD-Anschluß besteht,
dürfte es keine Probleme geben.
Aber beides muss natürlich durch entsprechende Abmeldebestätigung und Kundendaten (Hauptwohnsitz) nachgewiesen werden.
Evtl. wird sogar die Drei-Monats-Regelung nach dem TKG entfallen.
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT
Bitte veröffentliche das Schreiben doch mal, diese wilde Rumraterei hier ist ja der mageren Basis geschuldetabelius-kiel hat geschrieben:Hallo liebe Freunde,
Als nächstmögliches Vertragsende wurde mir bei Kündigung der 13.12.2014 genannt.
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT
Das sehe ich genauso, und zwar das bei Kabel Deutschland eingegangene und das von Kabel Deutschland versendete Schreiben. Nur dann kann man sich ein genaues Bild davon machen.
Wenn ich Verträge kündige, dann schreibe ich immer das Endedatum des Vertrages mit drauf, sowie den Passus: "Sollte das nicht möglich sein, kündige ich zum nächst möglichen Zeitpunkt". Ob das zwingend notwendig ist kann ich nicht beurteilen, es sichert einen aber ab.
Wenn ich Verträge kündige, dann schreibe ich immer das Endedatum des Vertrages mit drauf, sowie den Passus: "Sollte das nicht möglich sein, kündige ich zum nächst möglichen Zeitpunkt". Ob das zwingend notwendig ist kann ich nicht beurteilen, es sichert einen aber ab.