Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

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lawnorder
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Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von lawnorder »

Hallo,

ich habe immer wieder gehört, dass KDG auch noch NACH Vertragsende Lastschriften einreicht, dabei ist das Vorgehen so, dass wenn der Vertrag nicht bis zum Monatsende läuft, zunächst trotzdem der ganze Monat berechnet und auch abgebucht wird, dann aber eine Korrekturrechnung erstellt wird, in der eine Erstattung angekündigt wird, die jedoch nicht wirklich Zeitnah erfolgt, oft erst im Folgemonat beim nächsten Buchungslauf.

Zwei juristische Sachen frage ich mich:

1. Endet mit dem Vertrag nicht auch automatisch das Lastschriftmandat? Welche rechtliche Grundlage sieht KDG, noch nach Vertragsende Geld einzuziehen? In den AGB habe ich dazu jedenfalls keine Sonderregelung gefunden, aber eventuell habe ich das auch übersehen, man belehre mich bitte anderweitig.

2. Ist KDG berechtigt mit der Erstattung so lange zu warten bis der nächste Buchungslauf stattfindet, also nicht unmittelbar nach Versand der Korrekturrechnung? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Mir ist beim Durchgehen der Beiträge zu dem Thema hier ein teilweise sehr scharfer "pro-KDG" Ton aufgefallen, die Personen mögen sich bitte zurückhalten, ich würde eine sachliche juristisch fundierte Diskussion begrüßen.
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berlin69er
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von berlin69er »

Sorry, hier ist kein Rechtsberatungsforum. Mit juristischen Ratschlägen kann man sich auch viel Ärger einhandeln... :flöt:
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kabel_fan
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von kabel_fan »

Mal unterstellt die Antworten würden lauten. es gibt keine Rechtsgrundlage. >Was würdest du mit diesem Wissen anfangen? Bis du dein (mögliches) Recht erstritten hast, ist das Geld (hoffentlich) längst auf deinem Konto.
Und eine bestimmte Gruppe von vornherein von den Antworten auszuschließen, halte ich nicht nur für intolerant, sondern auch äußerst unklug. Möglicherweise entgehen dir dadurch einige interessante Argumente.
Ansonsten kann ich nur berlin69er beipflichten, diese Problematik doch besser in einem Jura-Forum zu diskutieren. Es geht ja nicht um KDG, sondern um das Problem, was tun, wenn....
lawnorder
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von lawnorder »

Hier geht's weiter: https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... ung?page=6
Vermutlich handelt es sich um wettbewerbswidriges Verhalten, sollte die BNetzA interessieren.
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berlin69er
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von berlin69er »

In wiefern geht's da "weiter"? Ich kann da genauso wenig brauchbares finden wie hier. Wie auch, denn schließlich ist das genauso wenig ein Rechtsberatungsforum, wie hier...Und was hat die Bundesnetzagentur damit zu tun? Allenfalls die Wettbewerbszentrale. Das würde dem einzelnen aber rechtlich und finanziell gesehen garnicht nützen. Dazu würde es eine rechtliche Bewertung und Beratung benötigen. Womit wir wieder beim Thema sind...
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blaubaer66
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von blaubaer66 »

Das ist mal einfach :wink:

Seit 01.08.2014 sind alle bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt worden.
(Umsetzung der EU-Verordnung 260/2012)
Genau genommen bestehen jetzt zwei Verträge
- Vertrag über Leistungen von KDG
- "Vertrag" zwischen KDG und Kunde über die Berechtigung Beträge vom Konto einzuziehen (SEPA Lastschriftmandat)

Wenn der Vertrag mit KDG gekündigt ist besteht gleichwohl die vereinbarte Berechtigung zum Einzug von Forderungen weiter fort.
Das SEPA Lastschriftmandat endet erst 36 Monate nach der letzten Nutzung.

Wird bei der Vertragskündigung auch das SEPA Lastschriftmandat widerrufen, dann besteht zum gleichen Termin keine weitere Berechtigung mehr zum Lastschrifteinzug.
==> Umstellung auf Papierrechnung
Wird auch bei einem widerrufenen SEPA Lastschriftmandat weiterhin abngebucht, besteht ein 13-monatiges Rückforderungsrecht gegenüber KDG.
==> Wird im Regelfall über die kontoführende Bank abgewickelt.
Ok, wird wohl auch "Aktivitäten" wie Mahnung etc. von KDG nach sich ziehen.

Das Thema hat m.E. nichts mit "juristischer Beratung" zu tun. Die Grundlagen sind in den AGB der Banken, den SEPA Regelwerken (Rulebooks) des EPC und der EU-Verordnung zu finden.

Beste Grüße
Wolfgang
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Krummlasche
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von Krummlasche »

lawnorder hat geschrieben:Mir ist beim Durchgehen der Beiträge zu dem Thema hier ein teilweise sehr scharfer "pro-KDG" Ton aufgefallen, die Personen mögen sich bitte zurückhalten, ich würde eine sachliche juristisch fundierte Diskussion begrüßen.
:brüll:

Kauf dir doch eine Packung Tabakhülsen und zähl die mal durch, ob wirklich alle 250 Stück drinne sind.

Lawndorder :D

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NoNewbie
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von NoNewbie »

@lawndorder

da wirst du wohl beim Wechsel eines Arbeitgebers auch keinen Lohn bekommen, wenn dieser Rückwirkend bezahlt wurde.
manches kann ja auch erst nach Vertragsende berechnet werden
(Telefon, VOD)
kabel_fan
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von kabel_fan »

@blaubaer66
Das ist doch eine korrekte Antwort, anscheinend aber für manche zu einfach. So nach dem Motto "es ist halt so, das wird schon stimmen"

@NowNewbie
ich kann mir keinen Arbeitgeber vorstellen, der bei einem (vorher bekannten) Ende des Beschäftigtenverhältnisses während des Monats zunächst mal einen vollen Monatslohn ausbezahlt um dann den zuviel gezahlten Betrag zurückzufordern.

Ich sehe es auch so, dass KDG einfach nicht gewillt ist, an der Buchhaltungssoftware etwas zu ändern. Dort gelten immer noch die drei eisernen Regeln verstaubter Bürokraten:

1.) Das haben wir schon immer so gemacht
2.) Das haben wir noch nie so gemacht
3.) Wo kämen wir da hin, wenn wir das anders machen würden.
NoNewbie
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Re: Lastschriften nach Vertragsende - rechtliche Grundlage?

Beitrag von NoNewbie »

@kabel_fan

du verstehst das falsch, wenn der Lohn Rückwirkend bezahlt wird, wirst du nach Beendigung des Arbeitsvertrages den letzten Lohn nicht mehr bekommen, da der Arbeitgeber nichts mehr auf den Konto überweisen darf