Kündigen um wieder als Neukunde zu gelten

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Roberto87
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Kündigen um wieder als Neukunde zu gelten

Beitrag von Roberto87 »

Moin Leute,

ich habe mal gelesen das in der AGB´s von KD drin stehen soll das man nach Kündigung erst nach 3 Monaten wieder als Neukunde gilt, ist das so?
Habe mir mal die AGB´s durchgelesen und nichts gefunden...
Ja mir geht es um die Neukundenangebote, bin ich ehrlich ... :-)

Viele Grüße
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Kündigen um wieder als Neukunde zu gelten

Beitrag von kabel_fan »

In der "Preisliste und Leistungsbeschreibung Internet & Telefon, Internetanschluss und Festnetz-Telefonanschluss für Neukunden"
gibt es verschiedene Fußnoten zu den aufgeführten Leistungen wo steht:

"Gültig für Internet- und Telefon-Neukunden von Kabel Deutschland sowie für Kunden, die in den letzten 3 Monaten keine Internet- und/oder Telefonkunden von Kabel Deutschland waren."

Du kannst natürlich auch spekulieren und kündigen in der Hoffnung, dass man dir ein sogenanntes Rückholangebot unterbreitet. Allerdings haben sich da auch schon Kunden verspekuliert. Im übrigen warst du doch auch mal Neukunde und hast einen Bonus bekommen, oder nicht? Ach ja, ich vergaß "Geiz ist geil" und KDG spart das halt beim Kundenservice wieder ein.
Roberto87
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Beiträge: 2
Registriert: 06.01.2015, 14:10

Re: Kündigen um wieder als Neukunde zu gelten

Beitrag von Roberto87 »

Danke dir für deine Antwort.
Zu dein Kommentar:
Ach ja, ich vergaß "Geiz ist geil" und KDG spart das halt beim Kundenservice wieder ein.
.
Ob der Gewinn nun hoch oder niedrig ist, wenn die beim Kundenservice sparen können machen die das so oder so, denn sind
wir doch mal ehrlich es zählt nicht mehr der Kunde sondern die "tollen" Aktionäre...

Danke nochmal.

Roberto
RGM007
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Registriert: 16.12.2009, 17:12

Re: Kündigen um wieder als Neukunde zu gelten

Beitrag von RGM007 »

Ich habe Internet & Telefon 32 mit 12 monatiger Mindestvertragslaufzeit.Dafür zahle ich einen Preis von 22,90€.Dieser Preis ist ein angepasster Neukundenpreis für 12 Monate Mindestvertragslaufzeit für den Tarif Internet & Telefon 32.Neukundenpreis war damals 19,90€.Da ich bei Erstkündigung keinen 2 Jahresvertrag wollte (1.Jahr für 19,90€ und 2.Jahr für 29,90€) wurde mir einfach ein 1 Jahresvertrag mit 3€ Aufpreis im Monat auf den Neukundentarif angeboten.Das läuft jetzt schon mehrere Jahr so.Kündigen und Kündigung zurückziehen.
Ich kündige jedes Jahr und rufe kurz vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei KDG an und verlängere für ein weiteres Jahr zu 22,90€ pro Monat.
Ganz einfach.
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