Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Archetim hat geschrieben:Die rechtliche Frage ist auch so ohne weiteres gar nicht zu beantworten. Wenn ich in eine Wohnung ziehe, dort meinen TV anstecke und ein Signal kommt, würde ich mir jetzt auch nicht unbedingt Gedanken machen, ob oder an wen ich da ggf. etwas bezahlen oder einen Vertrag abschließen müsste. Konkret handelt es sich hier um ein Versäumnis seitens KD, durch das der Anschluss nicht gesperrt wurde. Wenn es so war, ist auch das StGB hier nicht anwendbar. Ob der Sachverhalt so liegt, lässt der TE nicht eindeutig erkennen. Sollte hier vorsätzlich ein evtl. vorhandener Filter entfernt worden sein, sieht das natürlich ganz anders aus.
Sollte jetzt Internet beaufragt werden, und dazu ein Technikerbesuch erfolgen müssen, wird das Ganze mit Sicherheit bemerkt und abgestellt werden. Eine Nachforderung seitens KD ist aber wohl ausgeschlossen.
mfg, Archetim
PS: Das ist natürlich keine Rechtsberatung
Wie könnte man auch auf den Gedanken kommen, das diese Leistung zu bezahlen ist...
m.W. Kann KD bei Bekanntwerden bis zum Einzugsdatum, max. drei Jahre rückwirkend die Gebühren nachfordern.
Der TE müsste schon alles entfernen, was auf einen unberechtigten Empfang hindeuted.
Alle die Tatsache, dass ein Empfang möglich wäre, berechtigt natürlich nicht zu einer Gebührennachforderung.
Optimal wäre, wenn der Techniker in die Wohnung kommt und der TE schaut gerade TV.
Nein, KDG kann überhaupt nichts zurück fordern, es sei denn, sie könnten genau nachweisen, wann und wie oft der Anschluss überhaupt genutzt wurde.
Für den Fall einer Bestellung, egal ob TV oder Inet, wäre es mit der "Gratisnutzung" allerdings vorbei und es wären ab da Anschlussgebühren fällig oder ein Filter, wenn nur Inet gewünscht.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Was soll das jetzt aussagen? Das ist weder ein Urteil, noch ein Gesetzestext. Außerdem schrieb ich ja: die Nachweispflicht der Nutzung liegt bei KDG... Einfach den Anschluss nicht abklemmen und dann 2 Jahre später den MB mit rückwirkenden Vertrag vorbei schicken, ist nicht... Ist die Nutzung allerdings erwiesen, siehts anders aus, klar...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Ich hatte bis Anfang 2006 einen TV Vertrag und etwa 2 Monate vor Vertragsende schon auf SAT umgestellt.
Der HÜP wurde zwar seitens KD verplombt, allerdings erst gegen Ende 2006. Theoretisch hätte ich also etwa 10 Monate an der Anlage nichts ändern müssen und hätte trotzdem Kabel-TV schauen können.
Komplett ausschließen, dass KD nach einer Kündigung den HÜP vergisst zu verplomben würde ich nicht. Wie man dann mit der Geschichte umgeht, bleibt natürlich jedem selbst überlassen, mit all seinen Konsequenzen.
Wenn ich in eine Wohnung ziehe, dort meinen TV anstecke und ein Signal kommt, würde ich mir jetzt auch nicht unbedingt Gedanken machen, ob oder an wen ich da ggf. etwas bezahlen oder einen Vertrag abschließen müsste.
Hab ich beim letzten Mal Schwarfahren in der U-Bahn auch gedacht, an der Eingangstür hat mich keiner kontrolliert und die Bahn hat sich wie von selbst in Bewegung gesetzt und mir am Ziel sogar wieder die Tür aufgemacht ohne eine Rechnung zu stellen, für was braucht man denn da einen Fahrschein?
1. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
2. Im Gegensatz zu anderen Ländern gilt die Unschuldsvermutung, d.h. KDG müsste sicher beweisen das tatsächlich in den letzten Jahren auch ein TV an der Dose angesteckt war und damit auch eine Leistung bezogen wurde und dieses Gerät nicht nur für den DVD-Player verwendert wurde.
(alles meine Meinung und keine Rechtsberatung)
Aber die Bahn gehört nicht dir... Fragst du nach, wenn jemand "versehentlich" dein Auto voll tankt?
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