Rechte trotz Kündigung?

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PudelDesTodes
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Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von PudelDesTodes »

Hallo,

wir haben hier eine etwas merkwürdige Konstellation.

Bisher haben wir in einer WG gewohnt, wobei der Internetanschluss nur auf eine der Bewohnerinnen lief. Da wir die WG nun nach und nach auflösen, wurde mit dem Wegzug der Vertragsnehmerin auch der Vertrag mit KD gekündigt. Das Ganze lief über das Sonderkündigungsrecht, da am neuen Wohnort der VN kein KD verfügbar ist.

Folge der Sonderkündigung ist ja, dass wir noch 3 Monate weiter zahlen. Was kein Problem ist, da der Rest der WG noch 2 weitere Monate in der Wohnung wohnt und das Internet auch nutzt.

Allerdings bekommt es KD seit geraumer Zeit (4-6 Wochen) nicht gebacken, konstante Geschwindigkeit zu halten, bzw. überhaupt Internet zu bieten. Ständig Verbindungsabbrüche, wenn Internet da ist dann ist es meist uuuultra langsam (wir haben eig. die 50er).
Aber: Das begann schon kurz vor der Kündigung und betrifft nicht nur uns. Ein weiterer Kunde innerhalb unseres Wohnhauses klagt ebenfalls über langsames Internet, wenn auch nicht gar so schlimm wie bei uns wohl.
Leider mussten wir im Laufe unserer Vertragszeit schon häufig feststellen, dass es bei "Haus-Problemen" nichts nutzt wenn nur eine Störungsmeldung kommt. Reagiert wurde erst wenn mehrere eingingen.

Können wir uns innerhalb dieses 3-Monatsfensters nach Kündigung und Wegzug vom VN in dem wir weiterhin für den Vertrag zahlen über solche Probleme noch beschweren oder heißt das so viel wie - sie wohnt da ja gar nicht mehr, da gibts auch nix zu beschweren. Die Beschwerde würde die VN dann schon übernehmen, die Frage ist ob es überhaupt 'erlaubt' ist.

Gruß
Anna
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berlin69er
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von berlin69er »

Ich würde behaupten, nein, denn offiziell ist der Vertrag ja, mit ihrem Umzug am alten Wohnort beendet! Es ist auch erstaunlich, dass die Vertragsnehmerin so "leichtsinnig" ist, den von ihr abgeschlossenen Vertrag, mit allen möglichen Risiken für sie noch "schwarz" weiter laufen zu lassen...
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kabel_fan
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Ich würde behaupten ja, denn der Vertrag besteht noch. Ob es was bringt, ist etwas anderes.
Allerdings bin auch ich sehr erstaunt, über das Sicherheitsbewußtsein der Vertragseignerin. Vertrauen hin oder her, ändert nichts daran, dass es eigentlich auch laut AGB nicht zulässig ist, den vertrag Dritten zu überlassen.
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peresh
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von peresh »

Ich würde sagen der Vertrag endet erst, wenn der Kündigungstermin da ist. Du hast bis dahin die normalen Rechte die du sonst auch hast.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur ...
PudelDesTodes
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von PudelDesTodes »

berlin69er hat geschrieben:Ich würde behaupten, nein, denn offiziell ist der Vertrag ja, mit ihrem Umzug am alten Wohnort beendet! Es ist auch erstaunlich, dass die Vertragsnehmerin so "leichtsinnig" ist, den von ihr abgeschlossenen Vertrag, mit allen möglichen Risiken für sie noch "schwarz" weiter laufen zu lassen...
Offizieller von KD bestätigter Kündigungstermin ist erst im März! Das ist ja diese blöde 3-Monatsregel nach Umzug.
NoNewbie
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von NoNewbie »

Na, dann wird keiner mehr kommen, da ja wahrscheinlichst zum 31.12.14 gekündigt worden ist.
Eher solltet ihr daran denken das Modem innerhalb 14 Tage nach Termin bei KDG zurück sein muss, sonst wird es eventuell auch noch berechnet.
kabel_fan
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Wie kommst du auf den 31.12.14? Wenn das der Umzugstag war, endet der Vertrag am 31.3.15, ab da läuft auch die 14-tägige Rücksendefrist. Das TKG ist hier in seiner Formulierung eindeutig, und die vertraglichen Pflichten bestehen während dieser 3 Monate für beide Seiten. Diese Diskussion gab es doch schon mehrmals, auch im offiziellem forum, und dort wurde klipp und klar von KDG gesagt, dass der Anschluß weiter besteht.

@PudelDesTodes
Sei froh, dass es diese "blöde Umzugsregel" gibt. Nach Ansicht des BGH ist ein Umzug überhaupt kein Kündigungsgrund und der Vertrag bis zum Ende zu bezahlen. "Verträge sind einzuhalten", dieser Rechtsgrundsatz hat halt bei Gericht auch die Bedeutung, die ihm gebührt.Daraufhin hat der Gesetzgeber diese "blöde Umzugsregel" in's TKG aufgenommen.
Wollte denn von den restlichen Bewohnern keiner Kunde bei KDG werden? Denn dann hätte man (auch wenn im allgemeinen keine Vertragsübernahme möglich ist) sich diese drei Monate sparen können. Aber sei es wie es sei, ist eh schon vorbei.
PudelDesTodes
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von PudelDesTodes »

kabel_fan hat geschrieben:Wie kommst du auf den 31.12.14? Wenn das der Umzugstag war, endet der Vertrag am 31.3.15, ab da läuft auch die 14-tägige Rücksendefrist. Das TKG ist hier in seiner Formulierung eindeutig, und die vertraglichen Pflichten bestehen während dieser 3 Monate für beide Seiten. Diese Diskussion gab es doch schon mehrmals, auch im offiziellem forum, und dort wurde klipp und klar von KDG gesagt, dass der Anschluß weiter besteht.

@PudelDesTodes
Sei froh, dass es diese "blöde Umzugsregel" gibt. Nach Ansicht des BGH ist ein Umzug überhaupt kein Kündigungsgrund und der Vertrag bis zum Ende zu bezahlen. "Verträge sind einzuhalten", dieser Rechtsgrundsatz hat halt bei Gericht auch die Bedeutung, die ihm gebührt.Daraufhin hat der Gesetzgeber diese "blöde Umzugsregel" in's TKG aufgenommen.
Wollte denn von den restlichen Bewohnern keiner Kunde bei KDG werden? Denn dann hätte man (auch wenn im allgemeinen keine Vertragsübernahme möglich ist) sich diese drei Monate sparen können. Aber sei es wie es sei, ist eh schon vorbei.
Da ist wohl der Name Programm ;)

Blöde Regel dahingehend, dass es vorher tw. auch Kulanzgeschichten gab, dass man direkt zum Umzug raus kam und nicht erst 3 Monate danach. Gut damals konnte man sich nicht drauf verlassen, jetzt hat man Gewissheit dass alles geregelt ist und klappt. Dafür gibt es keine Kulanz mehr - denn warum sollte KD auf Geld verzichten, was ihnen offiziell zusteht.

Danke für das klarstellen@vertragliche Pflichten für beide Seiten bestehend - damit ist meine Frage ja beantwortet.

Was den Hinweis auf die Vertragsübernahme angeht, habe ich ja weiter oben bereits geschrieben dass ALLE Bewohner ausziehen, nur eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb dieser 3 Monate. Und keiner zieht in eine Wohnung, in der nicht bereits ein Anschluss vorhanden ist. Von daher wäre eine Übernahme absolut sinnlos gewesen.
guenter24
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von guenter24 »

Tja, die Störung muss ja wohl der Kunde melden.
Die erste Frage wird dann sein:" Sind sie denn noch nicht umgezogen?
Ist ihre vorgelegte Umzugsbestätigung eine Fälschung?"

Auch wird man wohl mitteilen, dass KDG die Leistung (nur) am Wohnsitz des Kunden zu erbringen hat.
Da dies am neuen Wohnsitz nicht möglich ist, greift ja die Sonderkündigung und damit besteht aus
meiner Sicht auch eine Entstörungspflicht mehr für KD.
Dass die Leistung am aufgegeben (alten) Wohnsitz weiterhin zu erbringen ist, kann ich dem TKG nicht entnehmen.
kabel_fan
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Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Die Formulierung "...zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ..." ist eindeutig, mehr mag ich dazu nicht mehr schreiben und es gibt sogar hier einen alten Beitrag, wo genau dieser Sachverhalt im Sinne des Kunden geregelt wurde. Niemand verbietet mir, meine alte Wohnung noch einen, zwei oder auch fünf Jahre zu behalten. Vielleicht will ich dort meine alte Spielzeugeisenbahn aufbauen oder alte Bücher lagern. Deshalb ist das noch lange nicht mein Wohnsitz und solange der Vertrag besteht habe ich auch ein recht darauf, dass auch die gegenseite ihre Pflichten erfüllt.
Im übrigen macht KDG auch überhaupt kein Problem damit!

Dass KDG die Leistung nur am Wohnsitz zu erbringen hat ist ein Irrtum, denn der Vertrag wurde auf eine bestimmte Anschrift abgeschlossen.

@PudelDesTodes
Tja, die Kunden von KDG haben da Pech gehabt, denn KDG hat tatsächlich aus "Kulanzgründen" die Verträge sofort beendet. Ich vermute zwar weniger aus Kulanz, als aus Gründen der Rechtsunsicherheit. Das mit der "Auflösung der WG" habe ich überlesen. Sicherheitshalber soll die Vertragsinhaberin aber mit KDG Kontakt aufnehmen und mitteilen, dass der Anschluss bis Vertragsende auch genutzt wird.
Zuletzt geändert von kabel_fan am 07.01.2015, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.