Sonderkündigungsrecht 4 Monate Netzstörung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Kami85
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 09.01.2015, 18:20

Sonderkündigungsrecht 4 Monate Netzstörung

Beitrag von Kami85 »

Hi Leute
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich verzweifelt bin und nicht mehr weiter weiss.
Ich habe versucht mein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, dieses wurde jedoch abgelehnt.
Ich bitte euch hiermit um Rat -.-'

Um weitere Informationen zum Thema bereitzustellen habe ich den Schriftverkehr dokumentiert.







QUOTE
Bitte leiten sie diese Mail an das Beschwerdemanagement weiter, danke.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 06.01.2015 habe ich eine Kündigung via Kontaktformular verschickt. Eine "Kopie" davon befindet sich am Ende der Mail. Ich habe eine Bearbeitungsbestätigung und Post erhalten. Jedoch wurde der Vertrag als reguläre Kündigung bearbeitet und nicht als Sonderkündigung. Hiermit bitte ich um eine Korrektur.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname xxx
09.01.2015





Nachricht:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte ich meinen Kabel Deutschland Internet & Telefon 100 Vertrag nach §314 des BGB zum 31.01.2015 Kündigen. Das

Sonderkündigungsrecht tritt aufgrund folgender Beeinträchtigungen in Kraft:

- 10-20% der bestellten Bandbreite
- Komplette Verbindungsabbrüche
- Latenzen (Pingzeiten von bis zu 1000 ms)

Die erwähnten Faktoren treten zu jeder Tag- und Nachtzeit auf.
Durch mehrfache Kontaktaufnahme mit der Technikabteilung ihres Unternehmens wurde mir verdeutlicht, dass es für dieses Problem keine schnelle Lösung gäbe, da ein Verteiler völlig überlastet sei und das Problem noch min. für 3 weitere Monate bestehen bleiben wird. Die "Störung" wurde bereits ende November offiziell in ihrem System gelistet.


Vorname Nachname xxx
06.01.2015"





Darauf Hin bekam ich dann diese Mail


QUOTE
Sehr geehrter Herr Nachname xxx,

leider können wir Ihnen kein anderes Vertragsende bestätigen. Ihren Vertrag haben Sie zum 18.09.2014 abgeschlossen, sodass er nach der Mindestvertragslaufzeit zum 18.09.2016 endet. Sie finden diese Vertragsdetails auch in Ihrer Auftragsbestätigung vom 25.08.2014.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname xxx

Ihr Kabel Deutschland Service-Team
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Sonderkündigungsrecht 4 Monate Netzstörung

Beitrag von kabel_fan »

Hast du schriftlich, dass die Störung noch mindestens drei Monate dauert?
Andernfalls wäre es sicherer, die ebenfalls in § 314 BGB vorgeschriebene Fristsetzung zu machen. Das geht auch jetzt noch.
Andrerseits ist es aber auch so, dass eine Kündigung wirksam mit Zugang beim Empfänger ist. Also ändert das Schreiben von KDG nichts an der Tatsache, dass du gekündigt hast.
Ob KDG rechtliche Schritte einleitet, wenn du einfach die Zahlungen einstellst, ist eine Risikosache.
Kami85
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 09.01.2015, 18:20

Re: Sonderkündigungsrecht 4 Monate Netzstörung

Beitrag von Kami85 »

Danke schon mal für die schnelle Antwort Kabel_Fan
Ich habe leider nicht schriftlich, dass die Störung noch 3 Monate andauern wird (31.März).
Das hat mir ein Techniker am Telefon gesagt. Ich werde mal dort Anrufen und fragen, ob ich das schriftlich haben kann.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Sonderkündigungsrecht 4 Monate Netzstörung

Beitrag von kabel_fan »

Wobei natürlich zu beachten ist, dass eine Bandbreite von 10-20% rund um die Uhr nicht gerade typisch für eine Bandbreitenbeeinträchtigung ist. Diese merkt man hauptsächlich daran, dass zu den Hauptzeiten, also abends um am Wochenende, wenn viele Kunden im Netz sind, die Qualität deutlich sinkt, während zu "ruhigeren" Zeiten die Leistung ansteigt.
Vielleicht stimmt bei deinem Anschluß auch etwas anderes nicht und der sogenannte Techniker hat es sich ein wenig einfach gemacht.
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Sonderkündigungsrecht 4 Monate Netzstörung

Beitrag von Scraby »

kabel_fan hat geschrieben:Wobei natürlich zu beachten ist, dass eine Bandbreite von 10-20% rund um die Uhr nicht gerade typisch für eine Bandbreitenbeeinträchtigung ist. Diese merkt man hauptsächlich daran, dass zu den Hauptzeiten, also abends um am Wochenende, wenn viele Kunden im Netz sind, die Qualität deutlich sinkt, während zu "ruhigeren" Zeiten die Leistung ansteigt.
Vielleicht stimmt bei deinem Anschluß auch etwas anderes nicht und der sogenannte Techniker hat es sich ein wenig einfach gemacht.
Genau darum, dass es nicht typisch ist, geht es doch. Normalerweise sinkt die Bandbreite in den Abendstunden etwa ab. Es gibt aber auch Segmente, die völlig überlastet sind. Dann wird eine Neusegmentierung veranlasst, die sich über Monate hinziehen kann. Wenn man von einer solchen Segmentierung betroffen ist, bekommt der Anschluss zu 99% nie die normale Geschwindigkeit. Aufgrund der Schilderungen ist der TE genau davon betroffen und der Techniker am Telefon hat ihm den voraussichtlichen Lösungstermin 31.03.2015 genannt.

Normalerweise zeigt sich Kabel Deutschland bei so etwas entgegenkommend, allerdings muss deine E-Mail dann auch an die richtige Stelle. Du hast ja schon vermerkt, dass du eine Bearbeitung durch das Beschwerdemanagement wünscht. Allerdings hat der Kundenservice deine E-Mail selbst beantwortet (siehe Signatur in der Antwort die du erhalten hast). Von daher würde ich dieselbe Mail einfach noch einmal schicken und kurz dazu schreiben, dass du eine Beantwortung durch das Beschwerdemanagement wünscht und nicht durch den Kundenservice.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Sonderkündigungsrecht 4 Monate Netzstörung

Beitrag von kabel_fan »

Na ja, es gibt genügend Berichte, wo eine Segmentierung stattfindet und die Leistungseinbrüche finden nur zu den Hauptzeiten statt.
Auf eine bloße Aussage der hotline hin, wäre es mir einfach zu riskant zu behaupten, die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt.
Deshalb der Hinweis auf die Fristsetzung zur Schaffung vertragsgemäßer Zustände.