Quellen: www.br.de und http://www.satnews.de/mlesen.php?id=2d9 ... e7a6115406
Die nächste Runde im Hahnenkampf ist hiermit eröffnet!Prof. Dr. Albrecht Hesse, Justitiar des Bayerischen Rundfunks:
„Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie Gewinne erzielt. Die Programme des Bayerischen Rundfunks sind hierfür gewissermaßen ein Vorprodukt, das der BR unentgeltlich anliefert, um der KDG überhaupt erst ihren erfolgreichen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen. Es ist nicht üblich, dass der Lieferant des Vorprodukts den Verkäufer, der ja aus dem Verkauf des Produkts ohnehin Gewinn erzielt, für diese Gewinnerzielung noch einmal zusätzlich bezahlt.“
In keinem anderen europäischen Land außer der Bundesrepublik müssen die Sender übrigens für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabel ein Entgelt bezahlen. Und auch in der Bundesrepublik sind KDG und Unitymedia die einzigen Kabelnetzbetreiber, die ein solches Entgelt verlangen. Alle anderen Netzbetreiber, ungefähr 350 an der Zahl mit derselben Zahl angeschlossener Wohneinheiten wie KDG und Unity Media, verbreiten die Programme, ohne hierfür ein Einspeiseentgelt zu erheben. Der BR bewertet Entgeltforderungen von KDG daher als missbräuchlich.
Über diese Rechtsfragen sind seit nunmehr zwei Jahren zahlreiche Prozesse zwischen KDG auf der einen und ARD und ZDF auf der anderen Seite anhängig. Alle Gerichtsentscheidungen haben bisher den Standpunkt von ARD und ZDF bestätigt. Die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.