FB 7330SL nutzbar?

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
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berlin69er
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von berlin69er »

Was willst du immer mit der 7330? Ohne Kabelmodem davor bringt die Box nichts! Oder hat die ein ein internes Kabelmodem? Ich schätze doch, dass du so einiges verwechselst, siehe deine Auffassung von Eigentum... :kaffee:
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Rainerharald
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von Rainerharald »

berlin69er hat geschrieben:Was willst du immer mit der 7330? Ohne Kabelmodem davor bringt die Box nichts! Oder hat die ein ein internes Kabelmodem? Ich schätze doch, dass du so einiges verwechselst, siehe deine Auffassung von Eigentum... :kaffee:
Am besten mal die historie meiner Beiträge lesen, da steht alles drin ! Niemand hat behauptet die 7330 funktioniert als Kabelmodem.
Sie funktioniert sehr gut als Router hinter dem Kabelmodem !
Wenn ich mein Eigentum wegwerfe, da habe ich mein Eigentum an der Sache aufgegeben und es gilt als Herrenlos.
Jeder kann sich diese Sache zu seinem Nutzen aneignen !
Um es mal einfach zu formulieren, Deine Abfälle im Gelben Sack waren Dein Eigentum. Mit dem hinzufügen in den Gelben Sack übergiebt man das Eigentum an den Betreiber, der die Inhalte der gelben Säcke weiterverwendet.
Das entnehemen von Dingen aus dem gelben Sack der nun in der gelben Tonne liegt ist wiederum Diebstahl.
Wenn der ehemalige Provider und Eigentümer der o.g. FB 7330 die Box nicht zurück verlangt, gibt es sein Eigentum frei und der Nutzer kann nun frei darüber verfügen, es z.B. zum Wiederverwenden abgeben oder selbst weiter nutzen, wenn es denn noch funktioniert.
Hierin ist auch eine für die Umwelt gute Sache, die Nachhaltigkeit gegeben.

Deshalb ist das Bestreben der EU auf die Abschaffung der Zwangsrouter gerichtet, damit sie z.B. bei einem Anbieterwechsel weiter verwendet werden können, auch hier im Interesse der Umwelt und Nachhaltigkeit.

Manches ist eben schwer zu verstehen. Der Profit mit Zwangsroutern steht der Nachhaltigkeit im Weg.
Kunterbunter
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von Kunterbunter »

Rainerharald hat geschrieben:Um es mal einfach zu formulieren, Deine Abfälle im Gelben Sack waren Dein Eigentum. Mit dem hinzufügen in den Gelben Sack übergiebt man das Eigentum an den Betreiber, der die Inhalte der gelben Säcke weiterverwendet.
Genauso macht es der Kabelbetreiber, der die übergebenen Kabelmodems und Fritzboxen weiterverwendet. Die werden ja nicht einfach weg geworfen, sondern für den nächsten Kunden recycelt. Damit sind die Zwangsrouter wie die Kabelfritzboxen und Kabelmodems auch eine gute Sache für die Umwelt und die Nachhaltigkeit gegeben, weil man sie anders zu nichts mehr nutzen könnte außer bei ebay an einen anderen zu verkaufen, der sie dann wieder an den nächsten verkauft usw.

Eigentlich ist das nicht schwer zu verstehen. Ohne die Zwangsrouter zu haben könnte jeder viel mehr Profit machen mit dem Weiterverkauf.
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berlin69er
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von berlin69er »

Ich gebe es auf! Er begreift es einfach nicht... :hirnbump:
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Rainerharald
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von Rainerharald »

berlin69er hat geschrieben:Ich gebe es auf! Er begreift es einfach nicht... :hirnbump:
Was gibt es da nicht zu begreifen, Die Forderungen der EU sind doch klar, Abschaffung der Zwangsrouter.
Auch die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundeswirtschaftsministerium B.Zypris schreibt auf die Anfrage eines MdB
u.a. folgende Antwort:
Auszug:
Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab, der entsteht, wenn einzelne Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten einen Anschluss nur anbieten, wenn der Nutzer von ihnen vorgegebene Router verwendet, so dass der Router in das Telekommunikationsnetz des Anbieters einbezogen ist. Die Klärung dieser Problematik soll im Wege eines TKG-Änderungsgesetzes erfolgen. Das Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie wird so bald wie möglich einen Gesetzentwurf in die Ressortab-stimmung geben.

Schade, alle Doof.......
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Menne
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von Menne »

Bitte, dann geh zur Telekom , 1und1, oder sonst wo hin dann haste das Problem nicht!
Der Glubb is a Depp!
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berlin69er
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von berlin69er »

Nochmal ganz deutlich, weil du es offensichtlich nicht verstehst: NIEMAND hindert dich daran, bei KDG deinen eigenen Router einzusetzen: hinter dem Modem bzw. Standard Router (Bridgemode). Das gilt sowohl für deine jetzige Konstellation, als auch für aktuelle Verträge. Einzige Einschränkung ist eben die Telefonie. Und dazu hab ich bereits was geschrieben. Du KANNST auch die Homebox nutzen, wenn du sie von KDG mietest. Dazu wirst du aber nicht gezwungen, denn es ist eine Option. KDG wiederum kann nicht gezwungen werden, unterschlagene Homeboxen, die bei EBay und Co verscherbelt wurden einzupflegen. Wenn du einen Router (nicht DOCSIS!) eines anderen Anbieters hinter dem KDG Modem/Router betreiben willst, ist KDG das völlig Wurscht, ob der von einem anderen Anbieter stammt. An der Konstellation Modem als Netzabschluss dürfte sich auch nach einer Liberalisierung nichts ändern (Stichwort Rückwegstörer usw). Definitiv ändern wird sich nichts daran, dass KDG nicht gezwungen werden kann, seine eigenen, von einem Kunden unterschlagene Boxen einzupflegen. Wie du darauf kommst, dass sie bei Nichtrücksendung in das Eigentum des Kunden übergehen, erschließt sich mir nicht. Das gilt für alle Anbieter, die das Modem/den Router nur für den Vertrag überlassen.
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Rainerharald
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von Rainerharald »

Es geht nicht um Unterschlagung, sondern um Nutzung eines Geräts, dass der Eigentümer offenbar nicht zurück haben möchte.
Und auch nicht darum, dass der neue Anbieter verpflichtet wäre diesen in seinen Bestand zu übernehemen.
Der Weiterverwendung eines Geräts, welches vom vorherigen Provider nicht zurück verlangt wird, ist auch nicht zu beanstanden.
Es ist lediglich für den neuene Provider, der sein teures Gerät an den Mann bringen möchte von Nachteil.
Wenn ein funktionierendes Gerät weiter verwendet werden kann ist besonders für die Umwelt eher positiv und sollt breite Anwendung finden !
Die Verfahrensweise ist juristisch nicht zu beanstanden, denn das Gerät wurde weder gestohlen, noch als Hehlerware erworben.
Klar ist, manches ist schwer zu verstehen.
Kunterbunter
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von Kunterbunter »

Rainerharald hat geschrieben:Klar ist, manches ist schwer zu verstehen.
Da muss ich dir beipflichten. Nicht jeder hat so einen bewundernswerten juristischen Sachverstand wie du. :grin:
Dummerweise ist bei der Juristerei ja jeder Fall anders zu bewerten und zu bewenden. Trifft der von dir beschriebene Sachverhalt denn nun auch auf den Anbieter Kabel Deutschland und die Kabel-Fritzboxen zu? Oder nur für einen Provider, der eine Fritzbox 7330 SL gegen Entgelt seinem Kunden nach Vertragsende überlassen hat? Du weißt sicherlich auch, ob es dazu schon eine Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Falls ja, wäre das Aktenzeichen des BGH-Urteils sehr hilfreich in der Diskussion.
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Rainerharald
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Re: FB 7330SL nutzbar?

Beitrag von Rainerharald »

Kunterbunter hat geschrieben:
Rainerharald hat geschrieben:Klar ist, manches ist schwer zu verstehen.
Da muss ich dir beipflichten. Nicht jeder hat so einen bewundernswerten juristischen Sachverstand wie du. :grin:
Dummerweise ist bei der Juristerei ja jeder Fall anders zu bewerten und zu bewenden. Trifft der von dir beschriebene Sachverhalt denn nun auch auf den Anbieter Kabel Deutschland und die Kabel-Fritzboxen zu? Oder nur für einen Provider, der eine Fritzbox 7330 SL gegen Entgelt seinem Kunden nach Vertragsende überlassen hat? Du weißt sicherlich auch, ob es dazu schon eine Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Falls ja, wäre das Aktenzeichen des BGH-Urteils sehr hilfreich in der Diskussion.
Allgemeine Rechtsgrundsätze müssen nicht "höchstrichterlich" bestätigt werden.
Eine Sache, die ohne rechtswidriges Handeln in meinen Besitz gelangt ist ( ohne dass sie gestohlen oder durch Hehlerei erworben wurde ), kann ich nutzen wie ich will.
Wo kein Kläger, da kein Richter !