Hallo Leute,
ich wollte mir von euch mal einen kleinen Rat einholen. Ich habe meinen Internetanschluss gekündigt, mir wurde dies schriftlich bestätigt und auf der Rückseite steht der 22.01.2015 als Vertragsende.
Jetzt habe ich mir gedacht, schaue ich mir mal die aktuelle Rechnung an und siehe da: Es wurde ja zum 22.01.2015 die Kündigung bestätigt, somit sollte ja auch die Zahlung mit dem 22.01.2015 aufhören bzw. anteilig stattfinden. Kündigung fand per Brief im alten Jahr statt, keine besonderen Gründe wie Umzug oder ähnliches, keinerlei merkwürdige Absprachen sondern schlicht "Kündigung zum Vertragslaufzeitende".
In meinen Augen ist das Abbuchen für den vollen Monat falsch. Wie seht ihr das? Was würdet ihr machen? Habe ich etwas in den AGB übersehen, was KDG das Recht gibt, den vollen Monat abzubuchen?
Anbei hochprofessionelle Fotos von den jeweiligen Dokumenten
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Abbuchung nach Kündigungstermin
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Abbuchung nach Kündigungstermin
Hi,HendrikSt hat geschrieben:Hallo Leute,
ich wollte mir von euch mal einen kleinen Rat einholen. Ich habe meinen Internetanschluss gekündigt, mir wurde dies schriftlich bestätigt und auf der Rückseite steht der 22.01.2015 als Vertragsende.
Jetzt habe ich mir gedacht, schaue ich mir mal die aktuelle Rechnung an und siehe da: Es wurde ja zum 22.01.2015 die Kündigung bestätigt, somit sollte ja auch die Zahlung mit dem 22.01.2015 aufhören bzw. anteilig stattfinden. Kündigung fand per Brief im alten Jahr statt, keine besonderen Gründe wie Umzug oder ähnliches, keinerlei merkwürdige Absprachen sondern schlicht "Kündigung zum Vertragslaufzeitende".
In meinen Augen ist das Abbuchen für den vollen Monat falsch. Wie seht ihr das? Was würdet ihr machen? Habe ich etwas in den AGB übersehen, was KDG das Recht gibt, den vollen Monat abzubuchen?
Anbei hochprofessionelle Fotos von den jeweiligen Dokumenten
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es wird immer der volle Monat berechnet, es erfolgt dann im Folgemonat eine Gutschrift der zu viel gezahlten Grundgebühr abzüglich eventuell noch angefallenen Gesprächsgebühren.
Gruß Dirk
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Re: Abbuchung nach Kündigungstermin
Hast Du denn schon den neuen Anschluss?
Ich meine in der Kündigungsbestätigung steht, dass der Anschluss so lange weiter in Betrieb bleibt, bis der neue Anbieter übernommen hat.
Die BNetzA schreibt dazu:
"Keine Abschaltung bei Vertragsende
Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.
Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung
Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet."
Quelle:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach ... -node.html
Ich meine in der Kündigungsbestätigung steht, dass der Anschluss so lange weiter in Betrieb bleibt, bis der neue Anbieter übernommen hat.
Die BNetzA schreibt dazu:
"Keine Abschaltung bei Vertragsende
Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.
Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung
Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet."
Quelle:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach ... -node.html
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Re: Abbuchung nach Kündigungstermin
Und wenn jemand keinen anderen Anbieter hat oder sucht? Kann ja sein, dass man der Meinung ist, kein internet/telefon mehr zu benötigen. Zudem steht da ja auch, dass die Weiterversorgung nur auf "Zuruf" erfolgt.
Also ich denke, schuld daran ist das hochmoderne Buchungsprogramm von KDG und der Fall liegt so, wie dirk geschrieben hat.
Also ich denke, schuld daran ist das hochmoderne Buchungsprogramm von KDG und der Fall liegt so, wie dirk geschrieben hat.
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Re: Abbuchung nach Kündigungstermin
Hey,
ja, ich habe heute bei KDG angerufen, am Telefon war eine miesgelaunte junge Dame, die Gute war bereits von der Tonlage her auf Kawall gebürstet, ehe ich nur meinen Namen sagen konnte.
Leider war das Telefonat alles andere als konstruktiv, ich habe nichts herausbekommen. Zuerst hieß es, ich würde das im kommenden Monat zurück bekommen, aber Gutschriften gibt es nicht, es wird in meinen Vertrag verrechnet. Als ich sie in ihrer Hasspredigt endlich unterbrechen konnte, dass ich keinen Vertrag mehr habe und dies nicht klappen wird, musste ich laut ihr einen schriftlichen Antrag stellen, man würde dann vielleicht Geld zurücküberweisen, deren System wäre halt so.
Diesen Schreibstil zum Ende hin, ist absicht, so hat sie mit mir geredet
Ja. Gut das die nicht im Verkauf sitzt. Habe jetzt das E-Mail-System genutzt, hoffe da auf eine anständige Antwort und halte euch weiter auf dem Laufenden.
Grüße
ja, ich habe heute bei KDG angerufen, am Telefon war eine miesgelaunte junge Dame, die Gute war bereits von der Tonlage her auf Kawall gebürstet, ehe ich nur meinen Namen sagen konnte.
Leider war das Telefonat alles andere als konstruktiv, ich habe nichts herausbekommen. Zuerst hieß es, ich würde das im kommenden Monat zurück bekommen, aber Gutschriften gibt es nicht, es wird in meinen Vertrag verrechnet. Als ich sie in ihrer Hasspredigt endlich unterbrechen konnte, dass ich keinen Vertrag mehr habe und dies nicht klappen wird, musste ich laut ihr einen schriftlichen Antrag stellen, man würde dann vielleicht Geld zurücküberweisen, deren System wäre halt so.
Diesen Schreibstil zum Ende hin, ist absicht, so hat sie mit mir geredet
Ja. Gut das die nicht im Verkauf sitzt. Habe jetzt das E-Mail-System genutzt, hoffe da auf eine anständige Antwort und halte euch weiter auf dem Laufenden.
Grüße
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Re: Abbuchung nach Kündigungstermin
Ich bin mit Wirkungsdatum 16.12.14 von der Telekom zu Kabel gewechselt. Die Telekom hat mir für Dezember den vollen Monatsbeitrag abgebucht. Heute wurde mir der zu viel gezahlte Betrag anstandslos zurück überwiesen.
Ich denke, Du wirst Dein Guthaben von KDG auch wieder zurück bekommen, ohne dass Du jetzt einen Aufstand machen musst.
pfaelzer
Ich denke, Du wirst Dein Guthaben von KDG auch wieder zurück bekommen, ohne dass Du jetzt einen Aufstand machen musst.
pfaelzer
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Re: Abbuchung nach Kündigungstermin
Jip, so wurde es mir heute auch in der E-Mail bestätigt. Weiterhin keinen Schimmer, was die gute Dame da am Telefon für ein Problem hat. Wobei der Job sicher scheiße ist
Falls KD das hier mitließt: Schreibt das doch einfach mal in einen der drei Briefe, die nach einer Kündigung zur Rückwerbung ins Haus flattern oder auf den vierten, die Kündigungsbestätigung selbst
Grüße
Falls KD das hier mitließt: Schreibt das doch einfach mal in einen der drei Briefe, die nach einer Kündigung zur Rückwerbung ins Haus flattern oder auf den vierten, die Kündigungsbestätigung selbst
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Re: Abbuchung nach Kündigungstermin
Meines Wissens ist der Hinweis Bestandteil der Kündigungsbestätigung-zumindest in der Form, dass überzahlte Beträge erstattet werden.