Sicherlich entsteht ein zeitlicher Aufwand und berechenbare Kosten -klausfrage hat geschrieben:Danke für die Info.
Ich habe für meinen Aufwand jetzt an Kabel-Deutschland eine Gegenrechnung aufgemacht für Verpackung, Versand, Schriftwechsel und Telefonhotline-Kosten.
Ich sehe nicht ein, dass ich einen Aufwand habe, den die verursacht haben - und für den ich meine Zeit opfern muss.
Und wenn die das ablehnen, dann geht das zum Rechtsanwalt und später in die Presse (z.B. Computer-Bild).
Ich mache diesen Mist einfach nicht mehr mit.
Bei Annahmeverweigerung bei Zusendung demnach das Gespräch mit dem DHL Zusteller ...
Ansonnsten - da das Gerät in der Originalverpackung zurückgeht, dürfte maximal der Verschluß der Sendung anfallen ...
Versandkosten fallen wegen Retourenschein nicht an ...
OK, Wegekosten zur Post - ggf liegt die auf dem Weg, ansonnsten Extrafahrt von wieviel Metern ....
auch wenn mit dem Auto ...
Schriftwechsel? Bei Widerruf oder Widerspruch anhand beigefügter Unterlagen?
Kosten für Hotline? Warum anrufen, Infos zum Verfahren waren vorhanden, demnach Anruf unnötig
Gegenrechnung Kabel Deutschland:
Ein wie auch immer zustandegekommener Vertrag durch einen evt dubiosen Vertriebsweg muß KDG rückabwickeln.
Man übernimmt die ursprünglichen Versandkosten, die Kosten für den Rückversand und die Arbeitszeit für diese Bearbeitung zuzüglich Porto für Widerrufsbestätigung ...
Demnach wär die Nichtannahme mittels eines Gesprächs an der Tür teurer als
2 * 9,90 € +Arbeitszeit KDG.
Und das wag ich zu bezweifeln...
Zugegeben, eine sarkastische Gegenrechnung und in der Verfahrensweise des Zustandekommens der Zusendung fragwürdig und sich zu überdenkende Abwicklung. Aber auf eine Erstattung würd ich nicht setzen...
Eher mache ich mir Gedanken, ob die einfache Rücksendung des Gerätes nicht lediglich den Abschluß und Widerruf eines Digitalen Zusatzvertrages betrifft - Vorraussetzung ist nämlich auch ein Kabelanschluß, und der ist von der Rücksendung nicht betroffen und muß ggf EXTRA Widerrufen werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Erstattung von Kosten, die der evt Kunde vermeidbarer Weise verursacht hat, ist derzeit nicht begründet in der Rechtsprechung.
Aus einem Rechtsstreit erging die Regelung bei Nichtannahme der vollständigen Sendung auch die ursprünglichen Versandkosten nicht zu erheben, und da hält sich KDG dran...
http://ichag.vnr.de/artikel/index_26085.html
Wenn auch den Versandhandel betreffend, so auch für Sendungen der KDG zutreffend...