Quelle: DFUnitymedia hatte dazu zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin verpflichtete sich der Kabelnetzbetreiber zwar, die unverlangte Leistung nicht mehr anzukündigen, verzichtet aber ausdrücklich nicht darauf, Kunden das Programmpaket weiterhin ohne Bestellung zuzusenden. Dies hat die Verbraucherzentrale NRW nun jedoch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt.
Vielleicht hat das ja Signalwirkung. Die automatische KD-Home-Freischaltung bei Neuverträgen ist ja auch so eine Sache. Da muss der Kunde auch selber kündigen, obwohl er die Leistung eigentlich gar nicht will...