Sonderkündigung wegen missbrauch der Agb?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Sonderkündigung wegen missbrauch der Agb?
Hi,ich bin am überlegen ob mein Sonderküdigunsrecht zu benuzten.Da Kd meine Leitungdrosselt auch über Vpn ist das Laut der Agb nicht erlaubt.Gibt es da eine lösung damit durch zukommen und hat jemand von euch schon gemacht?Danke
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- Insider
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Re: Sonderkündigung wegen missbrauch der Agb?
1. Wird über VPN nichts gedrosselt, es sei denn dein Segment ist überlastet.
2. Wie alt ist dein Vertrag? Seit ca. 2012 gibt es die Filesharingdrossel. Wie kommst du darauf, dass KDG gegen die AGB verstößt?
2. Wie alt ist dein Vertrag? Seit ca. 2012 gibt es die Filesharingdrossel. Wie kommst du darauf, dass KDG gegen die AGB verstößt?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Insider
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Re: Sonderkündigung wegen missbrauch der Agb?
Nimm es mir nicht übel, aber was soll diese Frage? Zum einen beinhalten deine AGB einen Passung, der eine Drosselung unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.
@ Berlin69er - Der Vertrag ist aus Dezember 2014
Zum anderen sollte dir bereits selbst bewusst sein, dass du nicht gedrosselt wirst, sondern eine Störung vorliegt. Siehe deinen eigenen Beitrag. Das Segment über das dein Anschluss versorgt wird, ist überlastet. Falls du die Gutschrift bis zum 31.05.2015 angenommen hast, kannst du erst einmal überhaupt nichts machen. Insofern die Störung über den 31.05.2015 hinaus besteht, kannst du Kabel Deutschland danach eine Frist (14 Tage) setzen um die Störung zu beheben. Wenn dies nicht erfolgt, steht die die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung zu, da man die vertragliche Leistung nicht erbringt.
@ Berlin69er - Der Vertrag ist aus Dezember 2014
Zum anderen sollte dir bereits selbst bewusst sein, dass du nicht gedrosselt wirst, sondern eine Störung vorliegt. Siehe deinen eigenen Beitrag. Das Segment über das dein Anschluss versorgt wird, ist überlastet. Falls du die Gutschrift bis zum 31.05.2015 angenommen hast, kannst du erst einmal überhaupt nichts machen. Insofern die Störung über den 31.05.2015 hinaus besteht, kannst du Kabel Deutschland danach eine Frist (14 Tage) setzen um die Störung zu beheben. Wenn dies nicht erfolgt, steht die die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung zu, da man die vertragliche Leistung nicht erbringt.