Hallo,
ich habe seit kurzem Kabel Deutschland, bin eig recht zufrieden ABER,
habe meinen Vertrag im Shop gemacht, und wurde von einem Freund der Familie geworben.
Also habe ich am Tag des Vertragsabschlusses gesagt das ich von XXX geworben wurde und habe ihm die Unterlagen meines Freundes gegeben. Gesagt getan meinte dieser ist kein Problem wird gemacht.
1 Woche später ist ein Brief bekommen, die Prämie fällt flach weil ich die Person nicht am Tag des Abschlusses angegeben habe.
Ich habe dann die Kundenhotline angerufen. Die konnte mir nicht helfen. Also bin ich in den Shop. Der MA meinte es wäre ein Fehler er hat es eingetragen und ich solle Wiederruf einlegen da er es definitiv im System eingetragen hat.
Nachdem Wiederruf ist 1 Woche vergangen. Habe wieder die selbe absage bekommen in dem der selbe Text steht. Wieder Hotline angerufen und die können mir nicht helfen!
Muss ich mir jetzt den MA im Shop mal alleine vorknöpfen oder was soll ich tun ?Werde da echt langsam sauer.
Auf die Prämie möchte ich nicht verzichten es geht ja ums Prinzip!
Hoffe ihr könnt mir da helfen ?!
Mfg Mentalist
Geworbener Kunde bekommt Prämie nicht
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Geworbener Kunde bekommt Prämie nicht
Hallo und Guten Abend,
ich möchte kurz auf Dein Thema eingehen. Ich bin derzeit in der telefonischen Neukundenabteilung (Produktberatung und Bestellung) und habe diese Anfragen leider öfter. Bin übrigens mein 7. Jahr dort und die Regeln der Freundschaftswerbung sind eigentlich immer gleich geblieben.
1.) Freundschaftswerbung ist größtenteils nur telefonisch in der Produktberatung und Bestellung möglich, unter Angabe der Kundennummer und des Namen des Werbers. Hilfreich ist es für uns Mitarbeiter, wenn der Werber zur Zeit des Gespräches im Haushalt des Geworbenen mit anwesend ist - so kann das Thema nicht vergessen werden. Weil...
2.) ... eine vergessene Freundschaftswerbung können wir nicht nachtragen. Wir haben nur dann die Möglichkeit, wenn WIR (unser Standort, und wir sind 8 Standorte) den Vertrag bei UNS aufgenommen haben. Dann haben wir den Vertrag noch in der Bestellerfassung, unsere Vorgesetzten können das prüfen (Beispiel: Mitarbeiter trägt Freundschaftswerbung ein, Backoffice-Mitarbeiter vergisst sie zu buchen => Freundschaftswerbung in Bestellsystem ersichtlich, Nachweis vorhanden, Fehler kann behoben werden) und wir nehmen natürlich den Fehler auf unsere Kappe. Ist dann ja auch unser Versagen. Aber wie gesagt, wir sind 8 Standorte, und das geht nur standortbezogen.
3.) Freundschaftswerbung ist ansonsten nur über die KDG-Seite im Internet über den Werberlink möglich. Du schickst also dem Geworbenen einen Link, dieser klickt auf den Link, kommt auf die Bestellmaske und kann online bestellen. Das geht dann über einen Internetdienstleister. Der Werber kann sich dann bei dem Internetdienstleister anmelden und seine Kontaktdaten für die Auszahlung der Prämie hinterlegen.
In diesem Fall kann weder der Kundenservice, noch wir in der Neukundenabteilung etwas machen. Wir sind raus aus der Nummer, wir müssen an den Dienstleister verweisen.
Jetzt zum eigentlichen Thema : Im sogenannten Handel (also alle Shops oder mit dem Vertrieb beauftragte Shops, z.B. Mediamarkt) ist eine Freundschaftswerbung nicht vorgesehen oder wird dort nicht umgesetzt. Die Shops oder Vertriebspartner arbeiten als freie Mitarbeiter auf Provisionsbasis. in dem Moment, in dem diese Vertriebswege den Werber mit eintragen - verzichten die auf ihre Provision (die mussten ja keinen Kunden gewinnen, was richtig Arbeit bedeutet - sondern, der Kunde kam in den Laden und hat gesagt "Ja, ich will"). Diese Erfahrung machen die Shops nur einmal, und dann wird dem Kunden zwar erzählt "Ja, trag´ ich mit ein" - aber nichts geschieht. Und es ist völlig unrelevant was auf dem Stück Papier steht, das der Kunde unterschreibt oder ausgehändigt bekommt - es wird über ein komplett anderes Tool gebucht und solange der Kunde nicht auf den Monitor schaut und sich selber vergewissert, können die machen und erzählen was sie wollen. Ich erlebe es jeden Tag am Telefon, muss nachberaten, aufklären und bekomme als Dankeschön noch die Eskalation ab. Und glaub mir bitte, wenn ich die Möglichkeit hätte diesen Kunden zu helfen, ich würde es ja sofort tun.
Ich will nicht behaupten, dass alle so arbeiten - aber viele. Und das Schlimme ist, dass ein Widerruf nur auf Kulanz der Vertriebspartner möglich ist. Verträge, die im Handel abgeschlossen wurden, fallen nicht unter das Fernabsatzgesetz und können deshalb nicht oder nur sehr schwer ( Nicht-Installierbarkeit zum Beispiel) storniert werden.
Ich hoffe, dass hat Dir etwas geholfen. Falls noch Fragen auftreten, einfach schreiben.
ich möchte kurz auf Dein Thema eingehen. Ich bin derzeit in der telefonischen Neukundenabteilung (Produktberatung und Bestellung) und habe diese Anfragen leider öfter. Bin übrigens mein 7. Jahr dort und die Regeln der Freundschaftswerbung sind eigentlich immer gleich geblieben.
1.) Freundschaftswerbung ist größtenteils nur telefonisch in der Produktberatung und Bestellung möglich, unter Angabe der Kundennummer und des Namen des Werbers. Hilfreich ist es für uns Mitarbeiter, wenn der Werber zur Zeit des Gespräches im Haushalt des Geworbenen mit anwesend ist - so kann das Thema nicht vergessen werden. Weil...
2.) ... eine vergessene Freundschaftswerbung können wir nicht nachtragen. Wir haben nur dann die Möglichkeit, wenn WIR (unser Standort, und wir sind 8 Standorte) den Vertrag bei UNS aufgenommen haben. Dann haben wir den Vertrag noch in der Bestellerfassung, unsere Vorgesetzten können das prüfen (Beispiel: Mitarbeiter trägt Freundschaftswerbung ein, Backoffice-Mitarbeiter vergisst sie zu buchen => Freundschaftswerbung in Bestellsystem ersichtlich, Nachweis vorhanden, Fehler kann behoben werden) und wir nehmen natürlich den Fehler auf unsere Kappe. Ist dann ja auch unser Versagen. Aber wie gesagt, wir sind 8 Standorte, und das geht nur standortbezogen.
3.) Freundschaftswerbung ist ansonsten nur über die KDG-Seite im Internet über den Werberlink möglich. Du schickst also dem Geworbenen einen Link, dieser klickt auf den Link, kommt auf die Bestellmaske und kann online bestellen. Das geht dann über einen Internetdienstleister. Der Werber kann sich dann bei dem Internetdienstleister anmelden und seine Kontaktdaten für die Auszahlung der Prämie hinterlegen.
In diesem Fall kann weder der Kundenservice, noch wir in der Neukundenabteilung etwas machen. Wir sind raus aus der Nummer, wir müssen an den Dienstleister verweisen.
Jetzt zum eigentlichen Thema : Im sogenannten Handel (also alle Shops oder mit dem Vertrieb beauftragte Shops, z.B. Mediamarkt) ist eine Freundschaftswerbung nicht vorgesehen oder wird dort nicht umgesetzt. Die Shops oder Vertriebspartner arbeiten als freie Mitarbeiter auf Provisionsbasis. in dem Moment, in dem diese Vertriebswege den Werber mit eintragen - verzichten die auf ihre Provision (die mussten ja keinen Kunden gewinnen, was richtig Arbeit bedeutet - sondern, der Kunde kam in den Laden und hat gesagt "Ja, ich will"). Diese Erfahrung machen die Shops nur einmal, und dann wird dem Kunden zwar erzählt "Ja, trag´ ich mit ein" - aber nichts geschieht. Und es ist völlig unrelevant was auf dem Stück Papier steht, das der Kunde unterschreibt oder ausgehändigt bekommt - es wird über ein komplett anderes Tool gebucht und solange der Kunde nicht auf den Monitor schaut und sich selber vergewissert, können die machen und erzählen was sie wollen. Ich erlebe es jeden Tag am Telefon, muss nachberaten, aufklären und bekomme als Dankeschön noch die Eskalation ab. Und glaub mir bitte, wenn ich die Möglichkeit hätte diesen Kunden zu helfen, ich würde es ja sofort tun.
Ich will nicht behaupten, dass alle so arbeiten - aber viele. Und das Schlimme ist, dass ein Widerruf nur auf Kulanz der Vertriebspartner möglich ist. Verträge, die im Handel abgeschlossen wurden, fallen nicht unter das Fernabsatzgesetz und können deshalb nicht oder nur sehr schwer ( Nicht-Installierbarkeit zum Beispiel) storniert werden.
Ich hoffe, dass hat Dir etwas geholfen. Falls noch Fragen auftreten, einfach schreiben.
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- Insider
- Beiträge: 2245
- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Geworbener Kunde bekommt Prämie nicht
Hallo QClaudi,
danke für deinen sehr informatiellen, ausführlichenn und sachlichen Beitrag.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
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Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!