Vermieter hat veresoger vertrag mit KDG

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optimusprime1977
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: 18.05.2015, 16:29

Re: Vermieter hat veresoger vertrag mit KDG

Beitrag von optimusprime1977 »

die schulden bei kabel sind dadurch entstanden das ich eine zeitlang dden vertrag den ich mal bei kabel hatte nicht bezahlen konte auf grund von versagen den jobcenter was ich ja schon erklert hatte
das ändert aber nicht den sachverhalt das ich über den mietvertrag das ja schon bezahle und somit eigenlich eine leistung zustehen würde
der vertrag aus den die schulden sind waren aus der letzen wohnung die ich hatte
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Vermieter hat veresoger vertrag mit KDG

Beitrag von guenter24 »

Grundsätzlich ist bei einem TV-Anschluss KDG nur bis zum Hausübergabepunkt verantwortlich.

Für die Verteilung des TV-Signales im Haus ist der Kunde selbst verantwortlich.
Da Du schreibst, dass Du für Kabel-TV in den Mietnebenosten bezahlst, ist davon auszugehen, dass dein
Vermieter Kunde bei KDG mit einem Mehrnutzer-Vertrag ist.

Damit ist dein Vermieter aber auch in der Pflicht, zu gewährleisten, dass Du als Mieter einen funktionsfähigen
Kabelanschluss in der Wohnung hast.
Wenn das nicht der Fall ist, musst Du dich an deinen Vermieter wenden.
Dieser hat entweder eine Vertragsfirma, die das Hausnetz wartest und instandsetzt, oder beauftragt eine
andere Firma mit der Herstellung deines TV-Anschlusses.

Sowohl die zuständige Wartungsfirma, als auch das zu beauftragende Unternehmen kann auch KDG selbst sein.
Das ist davon abhängig was für Verträge dein Vermieter mit KDG geschlossen hat.
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Thyrael
Ehrenmitglied
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Re: Vermieter hat veresoger vertrag mit KDG

Beitrag von Thyrael »

Ich hab den Thread mal verschoben das es hier nur um TV geht.
Thrion
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Re: Vermieter hat veresoger vertrag mit KDG

Beitrag von Thrion »

Das die Kabelgrundgebühren in den Mietnebenkosten enthalten sind bzw. zusätzlich zu den Mietnebenkosten gezahlt werden ist normal.

Aber wenn Dir Dein Vermieter keine funktionsfähige Anschlussdose zur Verfügung stellt, brauchst Du die Kabelgebühren auch nicht an ihn zu zahlen.

Kabel Deutschland ist ja nicht die GEZ, kein Fernseher kein Radio, kein garnichts aber trotzdem zahlen. :evil:

Dein vermieter soll Dir die Leitung zur Dose legen (lassen) und bis das nicht geschehen ist, zahlst Du die Kabelgebühren nicht mehr.

Oder ist das Kabel im Keller nur nicht an den Verteiler angeschlossen?

Uuups alter Beitrag, nicht gesehen :oops: