Die Bundesnetzagentur hat das Thema bereits 2013 aufgegriffen
https://netzpolitik.org/2013/wirtschaft ... ge-andern/
Voraussetzung ist m.E. die Verabschiedung der Transparenzverordnung, die ein Produktinformationsblatt enthält
(2) Das Produktinformationsblatt enthält mindestens folgende Angaben:
a) die Vertragslaufzeit,
b) die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages,
c) die Datenübertragungsrate (minimale und maximale Download- und Upload-Rate),
d) soweit verfügbar Paketlaufzeiten,
e) soweit verfügbar für den Zugang zu Mobilfunknetzen die durchschnittliche Daten-
übertragungsrate (Download- und Upload-Rate),
f) im Falle einer Datenvolumenbeschränkung:
- den Schwellenwert, ab dem eine Reduzierung der Datenübertragungsrate eintritt,
- die Datenübertragungsrate, die ab Erreichen eines Datenvolumenbeschränkung
angeboten wird,
- welche Dienste oder Anwendungen in das vertraglich vereinbarte Datenvolumen
eingerechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft,
g) das monatlich zu entrichtende Entgelt,
h) das Datum, zu dem das Produkt angeboten wurde.
Zur Zeit ist das Podukt nicht eindeutig spezifiziert, "bis zu" Spezifizierung.
Die ganze Sache hat sich dadurch verzögert, daß anders als ursprünglich geplant, auch das TKG geändert werden soll. Dadurch gehört dann nicht nur der Router, sondern auch das Modem nicht mehr zum Netz des Providers.