Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Dann hast du nicht richtig gelesen, denn KDG kann sehr wohl den Preis, innerhalb der Laufzeit anpassen. Bis zu diesen schon oft erwähnten 5%, womit dann keine außerordentliche Kündigung möglich ist. Du kannst dem widersprechen, dann wird KDG den Vertrag (vermutlich) zum Laufzeitende beenden, dich mit Kulanz sofort aus dem Vertrag lassen oder dich mit einem "unwiderstehlichen" Angebot versuchen zu halten.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
@Gastanmeldung:
Sofern in den AGB vereinbart, kann KD auch während der Laufzeit die Preise unterhalb der 5% erhöhen - und dafür gibt's keine außerordentliche Kündigung (alleine wegen der AGB). Dir steht es dementsprechend frei, die Erhöhung (welche mit Verweis auf die AGB vorgenommen wurde) zu schlucken -oder- sie nicht zu akzeptieren.
Wenn du die Erhöhung nicht akzeptierst, ist KD gezwungen, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zum bisherigen Preis fortzuführen, kann dann aber dich "regulär" kündigen.
Ausnahme wäre, wenn diese AGB-Klausel nicht Teil deines Vertrages geworden ist - dafür müsstest du aber den Nachweis bringen, dass diese Klausel bei dir beim letzten Vertragsschluss oder der letzten Vertragsänderung nicht doch Vertragsbestandteil geworden ist [KD schickt dir IMMER bei der Auftragsbestätigung auch die aktuelle Fassung der AGB mit, wer die wegschmeißt, ist natürlich der Gekniffene].
Sofern in den AGB vereinbart, kann KD auch während der Laufzeit die Preise unterhalb der 5% erhöhen - und dafür gibt's keine außerordentliche Kündigung (alleine wegen der AGB). Dir steht es dementsprechend frei, die Erhöhung (welche mit Verweis auf die AGB vorgenommen wurde) zu schlucken -oder- sie nicht zu akzeptieren.
Wenn du die Erhöhung nicht akzeptierst, ist KD gezwungen, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zum bisherigen Preis fortzuführen, kann dann aber dich "regulär" kündigen.
Ausnahme wäre, wenn diese AGB-Klausel nicht Teil deines Vertrages geworden ist - dafür müsstest du aber den Nachweis bringen, dass diese Klausel bei dir beim letzten Vertragsschluss oder der letzten Vertragsänderung nicht doch Vertragsbestandteil geworden ist [KD schickt dir IMMER bei der Auftragsbestätigung auch die aktuelle Fassung der AGB mit, wer die wegschmeißt, ist natürlich der Gekniffene].
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Tatsächlich? Wo steht das bitte, damit ich dementsprechend handeln kann?reneromann hat geschrieben: Wenn du die Erhöhung nicht akzeptierst, ist KD gezwungen, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zum bisherigen Preis fortzuführen,
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
@kabel_fan:
So wie du an den Vertrag über die Mindestlaufzeit gebunden bist, ist auch KD an eben jene Mindestlaufzeit gebunden (ansonsten wäre es ja eine deutliche Schlechterstellung des Kunden innerhalb des Dauerschuldverhältnisses). Dementsprechend MUSS KD den Vertrag genau so bis zum Ende der MVLZ einhalten, wie er geschlossen wurde.
Es steht ihnen dann aber auch frei, dich regulär zum Ende der MVLZ zu kündigen, wenn Ihnen die Konditionen nicht mehr gefallen?
Und wo das steht: In den Regularien zu Dauerschuldverhältnissen im BGB, für genauere Infos wäre ggfs. sowieso die Konsultation eines Anwalts notwendig.
So wie du an den Vertrag über die Mindestlaufzeit gebunden bist, ist auch KD an eben jene Mindestlaufzeit gebunden (ansonsten wäre es ja eine deutliche Schlechterstellung des Kunden innerhalb des Dauerschuldverhältnisses). Dementsprechend MUSS KD den Vertrag genau so bis zum Ende der MVLZ einhalten, wie er geschlossen wurde.
Es steht ihnen dann aber auch frei, dich regulär zum Ende der MVLZ zu kündigen, wenn Ihnen die Konditionen nicht mehr gefallen?
Und wo das steht: In den Regularien zu Dauerschuldverhältnissen im BGB, für genauere Infos wäre ggfs. sowieso die Konsultation eines Anwalts notwendig.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Und du kannst gut aus dem Kontext reissen. Noch einmal für Dich ganz langsam in der AGB von 2008 steht nichts von einer Preiserhöhung und daher kann bei dieser, im laufenden Vertrag, sehr wohl ausserordentlich gekündigt werden. Wie oft denn noch?berlin69er hat geschrieben:Dann hast du nicht richtig gelesen, denn KDG kann sehr wohl den Preis, innerhalb der Laufzeit anpassen. Bis zu diesen schon oft erwähnten 5%, womit dann keine außerordentliche Kündigung möglich ist. Du kannst dem widersprechen, dann wird KDG den Vertrag (vermutlich) zum Laufzeitende beenden, dich mit Kulanz sofort aus dem Vertrag lassen oder dich mit einem "unwiderstehlichen" Angebot versuchen zu halten.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Mit dem lesen hast du es nicht so, oder? Noch einmal es geht nicht um mich, verstanden. Und dann noch ein letztes mal, wenn man den Vertrag seit 2008 nicht geändert hat, gilt auch noch die AGB welche zum Vertragsabschluss akzeptiert worden ist. Und diese hat diese Klausel nicht, auch wenn du immer wieder versuchst etwas anderes zu erzählen.reneromann hat geschrieben:Wenn du die Erhöhung nicht akzeptierst, ist KD gezwungen, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zum bisherigen Preis fortzuführen, kann dann aber dich "regulär" kündigen.
Du könntest gut im Kundendienst/Hotline bei KDG anfangen, dort muss man auch immer und immer wieder den Mitarbeitern erklären was ist. Da sind solche Falschauskünfte an der Tagesordnung, leider.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Wenn das so in den AGB von 2008 nicht aufgeführt ist, dann hast natürlich Recht. Setzt aber voraus, dass es seit dem keine Vertragsänderung/Verlängerung gab, mit der dann "stillschweigend" die aktuellen AGB akzeptiert wurden.Gastanmeldung hat geschrieben:Und du kannst gut aus dem Kontext reissen. Noch einmal für Dich ganz langsam in der AGB von 2008 steht nichts von einer Preiserhöhung und daher kann bei dieser, im laufenden Vertrag, sehr wohl ausserordentlich gekündigt werden. Wie oft denn noch?berlin69er hat geschrieben:Dann hast du nicht richtig gelesen, denn KDG kann sehr wohl den Preis, innerhalb der Laufzeit anpassen. Bis zu diesen schon oft erwähnten 5%, womit dann keine außerordentliche Kündigung möglich ist. Du kannst dem widersprechen, dann wird KDG den Vertrag (vermutlich) zum Laufzeitende beenden, dich mit Kulanz sofort aus dem Vertrag lassen oder dich mit einem "unwiderstehlichen" Angebot versuchen zu halten.
Die AGB von 2008 hab ich allerdings nicht gefunden.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Wenn, ja wenn die Klausel in den AGB von 2008 nicht enthalten war, so kann sie im Nachhinein nicht einfach einseitig hinzugefügt werden.Gastanmeldung hat geschrieben:Mit dem lesen hast du es nicht so, oder? Noch einmal es geht nicht um mich, verstanden. Und dann noch ein letztes mal, wenn man den Vertrag seit 2008 nicht geändert hat, gilt auch noch die AGB welche zum Vertragsabschluss akzeptiert worden ist. Und diese hat diese Klausel nicht, auch wenn du immer wieder versuchst etwas anderes zu erzählen.[...]reneromann hat geschrieben:Wenn du die Erhöhung nicht akzeptierst, ist KD gezwungen, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zum bisherigen Preis fortzuführen, kann dann aber dich "regulär" kündigen.
Da du dies aber fröhlich behauptest, bis jetzt aber keine AGB von 2008 verlinkt hast, ist es ziemlich müßig, dieser These nachzugehen.
Im Zweifel wäre nämlich der Kunde in der Beweispflicht, dass die seinerzeit akzeptierten AGB diese Klausel nicht enthielten.
Weiterhin dürfte in der Zeit zwischen 2008 und jetzt, sprich innerhalb der letzten 7 Jahre, keinerlei Vertragsänderung vorgenommen worden sein - weder von KD noch vom Kunden! Sollte jedoch in diesen 7 Jahren eine Änderung des Vertrages (bspw. mehr Geschwindigkeit für gleichen Preis) erfolgt sein, so gelten die zum Zeitpunkt der Vertragsänderung gültigen AGB und nicht mehr die von 2008. Hätte der Kunde mit den bei der Änderung gültigen AGB ein Problem, so hätte er der Änderung damals schon widersprechen müssen.
Dementsprechend muss erst einmal überhaupt geprüft werden, welche AGB überhaupt gültig sind, sprich welche AGB dem derzeitigen Vertrag zugrundeliegen - und allein diese AGB können dann als Grundlage für irgendwelche Anpassungen herangezogen werden.
Im Zweifel wird dies aber auch ein (vom Kunden beauftragter) Rechtsanwalt vornehmen, wobei der zu ähnlichen Schlüssen kommen dürfte...
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Steht wo?reneromann hat geschrieben: Da du dies aber fröhlich behauptest, bis jetzt aber keine AGB von 2008 verlinkt hast, ist es ziemlich müßig, dieser These nachzugehen.
Im Zweifel wäre nämlich der Kunde in der Beweispflicht, dass die seinerzeit akzeptierten AGB diese Klausel nicht enthielten.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Ganz einfach: KD bezieht sich auf eine Vertragsklausel in den (derzeitigen) AGB.kabel_fan hat geschrieben:Steht wo?reneromann hat geschrieben: Da du dies aber fröhlich behauptest, bis jetzt aber keine AGB von 2008 verlinkt hast, ist es ziemlich müßig, dieser These nachzugehen.
Im Zweifel wäre nämlich der Kunde in der Beweispflicht, dass die seinerzeit akzeptierten AGB diese Klausel nicht enthielten.
Sofern der Kunde meint, dass diese AGB für ihn nicht zutreffen, hat der Kunde das Recht, gegen dieses Schreiben Einspruch einzulegen.
Um dem Einspruch aber etwas mehr "Kraft" zu verleihen, sollten dort schon objektive Tatsachen drinstehn, z.B. halt die Kopie der für den Vertrag gültigen AGB, in denen die Klausel fehlt. Denn nur so kann der Einspruch gegen das Schriftstück von KD überhaupt vernünftig und sachgerecht bearbeitet werden.
Ohne solche objektiven Tatsachen wird man den Einspruch mit "Uns doch egal, du musst beweisen, dass bei deinem Vertrag eine andere als die derzeit gültige AGB gilt" abtun.
Frei wie bei einer Geschwindigkeitskontrolle:
Polizisten behaupten, du seiest du schnell gefahren... Jetzt liegt's auch an dir zu beweisen, dass die Polizisten nicht Recht haben. Und dazu machen sich objektive Beweise (also z.B. fehlende Prüfprotokolle für das Messgerät, ein fehlerhaftes Messprotokoll, fehlende Ausbildung am Messgerät) deutlich besser als ein blankes "Glaub ich nicht".