Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hi eine Freundin von mir, hat nach dem Umzug ein problem mit der Kündigung. Sie ist dieses Jahr umgezogen und hatte den Vertrag gekündigt + die neue Adresse eingetragen.
Jetzt wurde aber eine letzte Rechnung (plus Mahnungen) weiterhin an die alte Adresse geschickt und diese wurde nicht an sie weitergeleitet.
Als Konsequenz wurde sie jetzt von der inkasso angeschrieben und soll einiges on top zahlen.
Ist das denn rechtens? Ich meine die neue Adresse war bekannt und sie hat diese Rechnungen einfach nie erhalten, weil sie an die falsche Adresse gingen.
Kann nicht nachvollziehen warum sie jetzt das Inkasso Unternehmen bezahlen muss.
Sie hat KDG angerufen und die meinten sie könnten ihr keine Auskunft geben, da der Vertrag an die Inkasso Firma weitergeleitet worden wäre. Bei der Inkasso wird natürlich dann zurückverwiesen.
Ich finde den ganzen Vorgang doch extrem dubios und habe meiner Freundin gesagt, dass ich die Inkasso nicht bezahlen würde.
Was meint ihr dazu?
Jetzt wurde aber eine letzte Rechnung (plus Mahnungen) weiterhin an die alte Adresse geschickt und diese wurde nicht an sie weitergeleitet.
Als Konsequenz wurde sie jetzt von der inkasso angeschrieben und soll einiges on top zahlen.
Ist das denn rechtens? Ich meine die neue Adresse war bekannt und sie hat diese Rechnungen einfach nie erhalten, weil sie an die falsche Adresse gingen.
Kann nicht nachvollziehen warum sie jetzt das Inkasso Unternehmen bezahlen muss.
Sie hat KDG angerufen und die meinten sie könnten ihr keine Auskunft geben, da der Vertrag an die Inkasso Firma weitergeleitet worden wäre. Bei der Inkasso wird natürlich dann zurückverwiesen.
Ich finde den ganzen Vorgang doch extrem dubios und habe meiner Freundin gesagt, dass ich die Inkasso nicht bezahlen würde.
Was meint ihr dazu?
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- Kabelexperte
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- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Da soll sich deine Freundin am besten mal bei den Kabelhelden melden https://www.kunden-kabeldeutschland.de/
Allerdings kommt ein Inkasso nicht von heute auf morgen, und es stellt sich auch die Frage, ob deine Freundin den Umzug gemeldet hat, wann und wie die Meldung erfolgte, etc.
So einfach nur vom Hörfen-Sagen kann man das nicht lösen
Allerdings kommt ein Inkasso nicht von heute auf morgen, und es stellt sich auch die Frage, ob deine Freundin den Umzug gemeldet hat, wann und wie die Meldung erfolgte, etc.
So einfach nur vom Hörfen-Sagen kann man das nicht lösen
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- Newbie
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- Registriert: 24.04.2013, 19:40
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hi,
Ich ziehe am 01.10.15 ins Ausland.
Hab daher am 26.06.15 eine Kündigung über das Web Formular geschickt.
Mir wurde dann allerdings der 16.08.16 als Kündigungsdatum genannt.
Nach einem kurzen Telefonat weiß ich nun vom Mitarbeiter das der 26.09.15 nach Vorlage des Mietvertrags das Kündigungsdatum ist. Also 3 Monate nach Eingang der Kündigung. (Nicht 3 Monate nach Umzug)
So hat er mir das gesagt.
Ich ziehe am 01.10.15 ins Ausland.
Hab daher am 26.06.15 eine Kündigung über das Web Formular geschickt.
Mir wurde dann allerdings der 16.08.16 als Kündigungsdatum genannt.
Nach einem kurzen Telefonat weiß ich nun vom Mitarbeiter das der 26.09.15 nach Vorlage des Mietvertrags das Kündigungsdatum ist. Also 3 Monate nach Eingang der Kündigung. (Nicht 3 Monate nach Umzug)
So hat er mir das gesagt.
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Dann wurde dir in dem "kurzen Telefonat" was falsches gesagt. Und solange du nichts schriftlich hast, bringt dir die Aussage auch nichts! Erbringe KDG den Nachweis, z.B. Um-/Anmeldung bzw. Mietvertrag, dann bist du nach 3 Monaten, ab Umzug raus.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und wer das nicht glaubt kann ja einfach mal im Gesetz nachschauen:
§ 46, Abs. 8 TKG:
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
§ 46, Abs. 8 TKG:
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wobei die Rechtsvorschrift nicht zwingend ist. KDG könnte, so wie vor dem Inkraftreten dieser Änderung, Kunden taggenau zum Umzug aus dem Vertrag entlassen.
Dass es nicht geschieht, ist nur legitim und auch absolut in Ordnung. Nur die hotline hat halt wieder mal gezeigt, was sie taugt.
Dass es nicht geschieht, ist nur legitim und auch absolut in Ordnung. Nur die hotline hat halt wieder mal gezeigt, was sie taugt.
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Immerhin beendet KDG tagegenau nach drei Monaten, währen die anderen Anbieter (m.W alle ) die mögliche Frist ausnutzuen und erst zum Ende
des dritten Monats den Vertrag beenden.
Beispiel:
Umzugsdatum 15. Juli
KDG beendet zum 15. Oktober
andere ISP beenden zum 31. Oktober
des dritten Monats den Vertrag beenden.
Beispiel:
Umzugsdatum 15. Juli
KDG beendet zum 15. Oktober
andere ISP beenden zum 31. Oktober
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das stimmt schon und ich frage mich, warum das so ist. Haben die da nicht richtig gelesen bei KDG?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich halte die Aussage für korrekt. Er hat bereits die Kündigung mit Grund (Umzug an nicht versorgbare Adresse) mitgeteilt. Sobald er den Nachweis erbringt wird die bereits zum nächsten regulären Kündigungstermin bestätigte Kündigung angepasst.berlin69er hat geschrieben:Dann wurde dir in dem "kurzen Telefonat" was falsches gesagt. Und solange du nichts schriftlich hast, bringt dir die Aussage auch nichts! Erbringe KDG den Nachweis, z.B. Um-/Anmeldung bzw. Mietvertrag, dann bist du nach 3 Monaten, ab Umzug raus.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
16.08.16... Schreibfehler?
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