Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nein kein Schreibfehler. So lange noch keine Kopie des neuen Mietvertrags vorliegt gilt das regiläre Kündigungsdatum.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Warum? KDG hat bisher immer ab Umzugsdatum die 3-Monatsfrist berechnet. Es wäre mir vollkommen unverständlich, dass dies plötzlich ab Kündigungsdatum sein soll. In diesem Fall sogar noch vor dem Umzugsdatum. Das kann einfach nicht sein.Bubblegum hat geschrieben:Ich halte die Aussage für korrekt. Er hat bereits die Kündigung mit Grund (Umzug an nicht versorgbare Adresse) mitgeteilt. Sobald er den Nachweis erbringt wird die bereits zum nächsten regulären Kündigungstermin bestätigte Kündigung angepasst.berlin69er hat geschrieben:Dann wurde dir in dem "kurzen Telefonat" was falsches gesagt. Und solange du nichts schriftlich hast, bringt dir die Aussage auch nichts! Erbringe KDG den Nachweis, z.B. Um-/Anmeldung bzw. Mietvertrag, dann bist du nach 3 Monaten, ab Umzug raus.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Super Thread! Alle meine Fragen wurden direkt beantwortet...
Umfallen ist keine Schande, Liegenbleiben schon.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das hast du falsch verstanden.kabel_fan hat geschrieben:Warum? KDG hat bisher immer ab Umzugsdatum die 3-Monatsfrist berechnet. Es wäre mir vollkommen unverständlich, dass dies plötzlich ab Kündigungsdatum sein soll. In diesem Fall sogar noch vor dem Umzugsdatum. Das kann einfach nicht sein.Bubblegum hat geschrieben:Ich halte die Aussage für korrekt. Er hat bereits die Kündigung mit Grund (Umzug an nicht versorgbare Adresse) mitgeteilt. Sobald er den Nachweis erbringt wird die bereits zum nächsten regulären Kündigungstermin bestätigte Kündigung angepasst.berlin69er hat geschrieben:Dann wurde dir in dem "kurzen Telefonat" was falsches gesagt. Und solange du nichts schriftlich hast, bringt dir die Aussage auch nichts! Erbringe KDG den Nachweis, z.B. Um-/Anmeldung bzw. Mietvertrag, dann bist du nach 3 Monaten, ab Umzug raus.
KD bestätigt die Kündigung zum regulären Zeitpunkt und ändert diese auf 3 Monate nach Umzug ab, sofern der Kunde den Nachweis des Umzugs (z.B. Mietvertrag, Anmeldung) erbringt.
(Ausnahme: Die 3 Monate ab Umzug liegen nach dem "regulären" Kündigungszeitpunkt, dann bleibt der "bisherige" Kündigungszeitpunkt).
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hast Recht - habe nicht genau auf die im Beitrag genannten Daten geachtet - Asche auf mein Haupt. Bleibt lediglich der Grundsatz korrekt, dass der Termin bei Nachweis angepasst wird ...kabel_fan hat geschrieben:Warum? KDG hat bisher immer ab Umzugsdatum die 3-Monatsfrist berechnet. Es wäre mir vollkommen unverständlich, dass dies plötzlich ab Kündigungsdatum sein soll. In diesem Fall sogar noch vor dem Umzugsdatum. Das kann einfach nicht sein.Bubblegum hat geschrieben:Ich halte die Aussage für korrekt. Er hat bereits die Kündigung mit Grund (Umzug an nicht versorgbare Adresse) mitgeteilt. Sobald er den Nachweis erbringt wird die bereits zum nächsten regulären Kündigungstermin bestätigte Kündigung angepasst.berlin69er hat geschrieben:Dann wurde dir in dem "kurzen Telefonat" was falsches gesagt. Und solange du nichts schriftlich hast, bringt dir die Aussage auch nichts! Erbringe KDG den Nachweis, z.B. Um-/Anmeldung bzw. Mietvertrag, dann bist du nach 3 Monaten, ab Umzug raus.
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12 Monate umsonst bezahlen???
Hallo Leute,habe ein Problem mit KD
Im April 2009 habe Ich einen Vertrag bei KD abgeschlossen.Internet&Phone 19,90,W-LAN-Router D-Link bis zu 300MBit:19,95
Paket Comfort :1.-12.Monat jeweils22,90
Tarif : Paket Comfort 32 MBit/s
Internetdienste:KabelE-Mail Start:0,-Euro
Kabel Sicherheitspaket:1.-3.Monat 0,-Euro
Preise: Preise und Produktbestandteile gemäß Preisliste
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate
Ich bin im April umgezogen und Nutze KD seitem nicht mehr.
16.03.2015 habe Ich bei KD gekündigt.
Bei den Unterlagen gibt es keine Laufzeit noch eine Kündigungsfrist!!!!!
Laut KD soll Ich jetzt 12 Monate noch weiter bezahlen,ohne Gegenleistung von KD.
Das kann doch nicht wahr sein????
Im April 2009 habe Ich einen Vertrag bei KD abgeschlossen.Internet&Phone 19,90,W-LAN-Router D-Link bis zu 300MBit:19,95
Paket Comfort :1.-12.Monat jeweils22,90
Tarif : Paket Comfort 32 MBit/s
Internetdienste:KabelE-Mail Start:0,-Euro
Kabel Sicherheitspaket:1.-3.Monat 0,-Euro
Preise: Preise und Produktbestandteile gemäß Preisliste
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate
Ich bin im April umgezogen und Nutze KD seitem nicht mehr.
16.03.2015 habe Ich bei KD gekündigt.
Bei den Unterlagen gibt es keine Laufzeit noch eine Kündigungsfrist!!!!!
Laut KD soll Ich jetzt 12 Monate noch weiter bezahlen,ohne Gegenleistung von KD.
Das kann doch nicht wahr sein????
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- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hast Du wegen Umzug gekündigt und falls ja, hast Du den Umzug schon nachgewiesen?
Laufzeiten und Kündigungsfristen stehen in den AGB.
Laufzeiten und Kündigungsfristen stehen in den AGB.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo Zusammen,
ich habe ein Ähnliches Problem mit der gleichen Situation.
Wir werden im Laufe der nächsten Monate umziehen, am neuen Ort gibt es leider Kabel Deutschland, nun habe ich eben festgestellt dass ich beim Sonderkündigungsrecht nun eben noch die besagten 3 Monate weiterzahlen solle.
Da bei uns der Umzug eh ein schleichender werden wird und wir eine Zeit lang beide Wohnungen haben werden überlege ich gerade, mich einfach schon direkt zum 01.08. umzumelden bzw. in den Mietvertrag schon den 01.08. zu schreiben (Elternhaus) und damit zum 01.08. zu kündigen. Die 3 Monate lang müsste ich doch dann auch noch meinen Internet und Fernseh-Anschluss weiter nutzen können, oder?
Kann dazu jemand etwas sagen?
Also ganz konkret nochmal: Wenn ich mich jetzt zum 01.08. ummelde/Mietvertrag habe und per Sonderkündigungsrecht kündige, dann muss ich ja noch 3 Monate weiterzahlen. Steht mir in diesen 3 Monaten dann auch noch mein Fernsehanschluss zur Verfügung (am alten Wohnort)?
Danke euch für die Info
ich habe ein Ähnliches Problem mit der gleichen Situation.
Wir werden im Laufe der nächsten Monate umziehen, am neuen Ort gibt es leider Kabel Deutschland, nun habe ich eben festgestellt dass ich beim Sonderkündigungsrecht nun eben noch die besagten 3 Monate weiterzahlen solle.
Da bei uns der Umzug eh ein schleichender werden wird und wir eine Zeit lang beide Wohnungen haben werden überlege ich gerade, mich einfach schon direkt zum 01.08. umzumelden bzw. in den Mietvertrag schon den 01.08. zu schreiben (Elternhaus) und damit zum 01.08. zu kündigen. Die 3 Monate lang müsste ich doch dann auch noch meinen Internet und Fernseh-Anschluss weiter nutzen können, oder?
Kann dazu jemand etwas sagen?
Also ganz konkret nochmal: Wenn ich mich jetzt zum 01.08. ummelde/Mietvertrag habe und per Sonderkündigungsrecht kündige, dann muss ich ja noch 3 Monate weiterzahlen. Steht mir in diesen 3 Monaten dann auch noch mein Fernsehanschluss zur Verfügung (am alten Wohnort)?
Danke euch für die Info
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Für TV könnte das wahrscheinlich gehen, aber ein Anrecht oder gar eine Entstörung wirst Du in der Zeit dann wohl nicht haben.
Wenn Du auch Internet und Telefon hast, wird das vermutlich abgeschaltet.
Wenn Du auch Internet und Telefon hast, wird das vermutlich abgeschaltet.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Der Vertrag ist auch von KDG bis zum Ende einzuhalten. Diese Diskussion gibt es immer wieder mal, aber die Rechtslage ist eindeutig.
KDG macht offiziell auch kein Problem daraus, es könnte nur sein, dass irgendein MA "meint", der Leistungsbezug sei beendet.
An deiner Stelle würde ich bei der Kündigung KDG darauf hinweisen, dass die Vertragsleistungen bis zum Ende erbracht werden sollen.
KDG macht offiziell auch kein Problem daraus, es könnte nur sein, dass irgendein MA "meint", der Leistungsbezug sei beendet.
An deiner Stelle würde ich bei der Kündigung KDG darauf hinweisen, dass die Vertragsleistungen bis zum Ende erbracht werden sollen.