Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Die Rechtslage ist eindeutig? So, so...
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich konnte im Netz nichts finden, was die "eindeutige Rechtslage" belegen könnte.
@ kabel_fan:
Kannst Du diesbezüglich was verlinken!?
@ kabel_fan:
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
(Aus §46 Abs. 8 TKG)Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Da steht nur, mit welchen Fristen der Vertrag gekündigt werden kann und darf. Innerhalb der Frist besteht also nach wie vor ein für beide Seiten bindender gültiger Vertrag, die logische Folge: Der Kunde muss zahlen, aber der Anbieter muss auch liefern. So steht es schließlich im Vertrag. Im Gesetz steht ja eben nicht, dass der Vertrag zu sofort beendet wird, aber der Kunde eben noch 3 Monate als "Schadenersatz" bezahlen muss. Die einzige Frage, die sich dann wirklich stellt: Wenn man den Vertrag am alten Ort noch 3 Monate nutzen kann, ist man dann wirklich schon umgezogen?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Aber der Vertrag ist ja nicht mehr so, wie er geschlossen wurde.
Mit nachgewiesenem Umzug, wohnt der Kunde ja nicht mehr an der "Vertragsadresse".
Sehen wir das ganze jetzt mal als DSL-Anschluss und mit einem richtigen Umzug, so wie es in der Mehrzahl der Fälle
auch wirklich ist.
Dann könnte ja in den erste drei Monaten nach dem "Auszug" der Nachmieter in vielen Fällen keinen DSL- und/oder
Telefon-Anschluss bekommen, weil der Anschluss ja noch vom "Altmieter" belegt ist.
Und falls doch, müsste evt. erst mal eine neue, zusätzliche Leitung vom Hausverteiler (APL) in die Wohnung gelegt werden.
Wer würde dies dann wohl bezahlen!?
Ich weis, das ist bei einem Kabelanschluss technisch anders und ohne extra Leitung möglich, aber das TKG
macht in diesem Punkt keinen Unterschied zwischen Kabelanschluss oder Anschluss über das Telefonnetz.
§ 46 Abs.8 TKG ist also durchaus interpretationsfähig und mich würde wirklich interessieren, ob es dazu schon
Urteile gibt.
Insbesondere auch deshalb, weil kabel_fan schreibt, dass die Rechtslage eindeutig sei!
Mit nachgewiesenem Umzug, wohnt der Kunde ja nicht mehr an der "Vertragsadresse".
Sehen wir das ganze jetzt mal als DSL-Anschluss und mit einem richtigen Umzug, so wie es in der Mehrzahl der Fälle
auch wirklich ist.
Dann könnte ja in den erste drei Monaten nach dem "Auszug" der Nachmieter in vielen Fällen keinen DSL- und/oder
Telefon-Anschluss bekommen, weil der Anschluss ja noch vom "Altmieter" belegt ist.
Und falls doch, müsste evt. erst mal eine neue, zusätzliche Leitung vom Hausverteiler (APL) in die Wohnung gelegt werden.
Wer würde dies dann wohl bezahlen!?
Ich weis, das ist bei einem Kabelanschluss technisch anders und ohne extra Leitung möglich, aber das TKG
macht in diesem Punkt keinen Unterschied zwischen Kabelanschluss oder Anschluss über das Telefonnetz.
§ 46 Abs.8 TKG ist also durchaus interpretationsfähig und mich würde wirklich interessieren, ob es dazu schon
Urteile gibt.
Insbesondere auch deshalb, weil kabel_fan schreibt, dass die Rechtslage eindeutig sei!
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Dennoch ändert sich durch die Kündigung ja abgesehen vom Vertragsende nichts am eigentlichen Vertrag. Und ggf. ist es ja auch so, dass ich zum 1.10. umziehe, aber die alte Wohnung erst zum 31.10. gekündigt habe, weil ich eben noch Renovierungsarbeiten machen muss oder ähnliches. Dass ich an der Vertragsadresse nicht mehr wohne, hat ja nicht automatisch die Folge, dass der Vertrag dort nicht mehr erfüllt werden kann.guenter24 hat geschrieben:Aber der Vertrag ist ja nicht mehr so, wie er geschlossen wurde.
Mit nachgewiesenem Umzug, wohnt der Kunde ja nicht mehr an der "Vertragsadresse".
Ist der neue Mieter drin, habe ich als Altmieter aber auch kein Interesse mehr daran, dass der Anbieter den Vertrag von seiner Seite aus weiter erfüllt. Wenn ich aber als Kunde beim Anbieter darauf bestehe, dass der Vertrag bis zum letzten Tag erfüllt wird, habe ich als Kunde da meiner Meinung nach auch einen Anspruch drauf. Ein Umzug bedeutet ja nicht immer zwingend, dass ich keinen Zugriff mehr auf die alten Räume (und damit den Anschluss) habe. Habe ich keinen Zugriff mehr auf die Räume, muss die Leitung natürlich abgeschaltet werden. Sonst könnte der neue Bewohner ja ggf. je nach Tarif auf meine Kosten telefonieren, dann liegt die Abschaltung durch Vertragsende ja auch in meinem Interesse.Sehen wir das ganze jetzt mal als DSL-Anschluss und mit einem richtigen Umzug, so wie es in der Mehrzahl der Fälle
auch wirklich ist.
Dann könnte ja in den erste drei Monaten nach dem "Auszug" der Nachmieter in vielen Fällen keinen DSL- und/oder
Telefon-Anschluss bekommen, weil der Anschluss ja noch vom "Altmieter" belegt ist.
Und falls doch, müsste evt. erst mal eine neue, zusätzliche Leitung vom Hausverteiler (APL) in die Wohnung gelegt werden.
Wer würde dies dann wohl bezahlen!?
Richtig, das TKG unterscheidet hier nicht, aber es macht zu diesem Thema erstmal keine Aussage. Es sagt eben nur aus, dass der Vertrag mit 3-Monatsfrist gekündigt werden darf bei Umzug. Bei "normalen" Kündigungen ist es unstrittig, dass die Leistung bis zum letzten Tag zu erbringen ist, ich sehe im §46 keinen Grund, der dafür spricht, dass es sich bei einer Kündigung nach §46 Abs. 8 TKG hier anders verhalten würde. Sollte der Vertrag durch eine derartige Sonderkündigung sich auch an anderen Punkten als dem Vertragsende ändern, müsste dies im TKG ja auch so formuliert sein. Dass der Anbieter von der Leistungspflicht freigestellt wird, steht dort jedenfalls nicht. Es mag irgendwo an anderer Stelle stehen.Ich weis, das ist bei einem Kabelanschluss technisch anders und ohne extra Leitung möglich, aber das TKG
macht in diesem Punkt keinen Unterschied zwischen Kabelanschluss oder Anschluss über das Telefonnetz.
Naja interpretationswürdig sind praktisch alle Gesetze, es heisst nicht umsonst 2 Juristen, 3 Meinungen.§ 46 Abs.8 TKG ist also durchaus interpretationsfähig und mich würde wirklich interessieren, ob es dazu schon
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und deshalb ist die Lage alles andere, als eindeutig! Ich denke aber, das wurde schon bewusst so schwammig formuliert, um eben nicht komplett ins Vertragswesen einzugreifen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
so sieht´s aus.berlin69er hat geschrieben:Und deshalb ist die Lage alles andere, als eindeutig! Ich denke aber, das wurde schon bewusst so schwammig formuliert, um eben nicht komplett ins Vertragswesen einzugreifen.
Und wenn die Gesetze alle eindeutig wären, gäbe es den Berufstand der Rechtsanwälte vermutlich gar nicht mehr.
Ausnahme Strafverteidiger!
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Natürlich ist die Rechtslage eindeutig und maniacintosh hat es auch so geschrieben: Es gibt einen Vertrag zwischen zwei Parteien und der ist einzuhalten. Alles was mit Hinweis auf: "Er wohnt ja nicht mehr dort etc. " ist absolut unerheblich. Das TKG regelt ja nur, unter welchen Bedingungen dieser Vertrag vorzeitig beendet werden kann. Aber nirgendwo steht irgendetwas, dass die Leistung des Vertrags einseitig nicht mehr erbracht werden muss. Ich finde es nur spannend, dass diese Diskussion immer wieder geführt wird. Bei den Kabelhelden steht sogar als offizielle Antwort irgendwo, dass die Leistung bis zum Vertragsende erbracht wird.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Aber genau dieses TKG ist sehr schwammig formuliert und eben nicht eindeutig! Natürlich ist ein Vertrag einzuhalten. Dem widerspricht aber der Passus im TKG, dass eben umgezogen werden muss...
Aber wie auch immer: wenn keiner klagt, gibt's auch keinen Geschädigten..
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das würdest Du wohl ganz anders sehen, wenn Du in eine Wohnung ziehen würdest, wo der (Kupferdraht-)DSL-Anschlusskabel_fan hat geschrieben:Natürlich ist die Rechtslage eindeutig und maniacintosh hat es auch so geschrieben: Es gibt einen Vertrag zwischen zwei Parteien und der ist einzuhalten. Alles was mit Hinweis auf: "Er wohnt ja nicht mehr dort etc. " ist absolut unerheblich. Das TKG regelt ja nur, unter welchen Bedingungen dieser Vertrag vorzeitig beendet werden kann. Aber nirgendwo steht irgendetwas, dass die Leistung des Vertrags einseitig nicht mehr erbracht werden muss. Ich finde es nur spannend, dass diese Diskussion immer wieder geführt wird. Bei den Kabelhelden steht sogar als offizielle Antwort irgendwo, dass die Leistung bis zum Vertragsende erbracht wird.
die ersten drei Monate noch nicht möglich ist, weil die Rechtslage ja so klar ist!
Bei Kabel ist es technisch kein Problem die Leistung, wenn auch ungenutzt, weiter zu erbringen und gleichzeitig einen
neuen Kabelanschluss auf die selbe Koax-Leitung u schalten.
Bei DSL über Telefonleitung geht das aber nicht!
Und wie schon geschrieben, das TKG unterscheidet nicht bzgl. der Anschlusstechnik!
Daher behaupte ich, dass die Rechtslage überhaupt nicht klar und eindeutig ist!