Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

@berliner
Ich finde auch das TKG nicht schwammig. Nur spielt das ja keine Rolle, denn dort wird nur bestimmt, wann gekündigt werden kann.
Hier geht es aber doch darum was geschieht, wenn die Kündigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Und das ist eindeutig: Der Vertrag endet nach der festgelegten Frist und beide Seiten haben bis dahin ihre Pflichten zu erfüllen. Der eine zahlt - der andere liefert.
Das ist wirklich ganz einfach, hat keine Fußangeln oder eine Möglichkeit der Auslegung.

@Günter
Auch dieser Fall ist durchaus lösbar. Da wären z.B die §§ 226 (Schikaneverbot) und 242 (Treu und Glaube) BGB aus denen sich der "Rechtsmissbrauch" ableiten läßt http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsmi ... brauch.htm

Im übrigen bin ich der Meinung, dass in dem Moment, an dem der Kunde durch den Mieterwechsel kein Interesse mehr an der Leistungserbringung mehr haben kann, die Leitung auch abgeschaltet werden kann. Eine technisch mögliche Doppelversorgung ist unnötig.

Ich hoffe nur, du bekommst von deinem smiley nicht zu große Kopfschmerzen.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

achso, wenn Du selbst betroffen wärst, ist es Schikane... alles klar! :D
Interessant ist aber, dass Du selbst Argumente bringst, die gegen die weitere Leistungserbringung in der
gekündigten Wohnung sprechen!
Merkste was!?
War wohl nichts mit "die Rechtslage ist eindeutig"!?
Zuletzt geändert von guenter24 am 24.07.2015, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Du versteht wohl überhaupt nichts und wirfst alles in einen Topf: DSL und Kabeltechnik, Nutzungsrecht oder nicht. Darum gaaaaanz langsam, vielleicht wird es dann klarer (die Hoffnung stirbt zuletzt)

Es gibt zwei Konstellationen:

1.) Kunde hat noch Nutzungsrecht an der alten Wohnung.

2.) Kunde hat kein Nutzungsrecht mehr an der alten Wohnung.

Im Fall 1 besteht berechtigtes Interesse, dass von der anderen Seite die vertraglichen Leistungen erbracht werden.

Im Fall 2 kann dies wohl nicht der Fall sein. Hier wird man wohl zu dem Schluss kommen, dass es Rechtsmissbrauch wäre, bestünde der Kunde weiterhin auf Vertragserfüllung.

Aber sicher kommt jetzt wieder das Argument "aber im TKG steht......." weil nicht eingesehen wird, dass dies einen vollkommen anderen Tatbestand betrifft. Auch egal, ich weiß, was ich weiß und bin bestimmt nicht von einem Sendungsbewußtsein erfüllt, auch dem Letzten klar machen zu wollen, wo sein Verständnisproblem ist.
Bleibt entspannt und achte auf die Wand.
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

P.S. Die Rechtslage, wenn ein Kunde weiterhin ein Nutzungsrecht an der alten Wohnung hat, ist so eindeutig, dass es eindeutiger nicht sein kann. Alles "aber was wäre wenn", mag auch ganz interessant sein (und ebenso eindeutig), hat aber mit der gestellten Frage nicht das Geringste zu tun.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Gu kannst schreiben was Du willst, rechtlich ist die Lage nicht eindeutig.
Deine Erklärungsversuche sind wohl eher deinem Bauchgefühl geschuldet, haben aber keinen rechtlich
belastbaren Hintergrund.
Von meiner Seite die letzte Erklärung dazu, es sei denn, Du verlinkst noch ein Urteil, welches eindeutig ist! :fahne:
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Ein Urteil, dass ein Vertrag einzuhalten ist?
Zudem gibt es keines, weil es nie Streitigkeiten deshalb gab und gibt, da KDG die Rechtslage eben kennt.
Wenn es doch zu einer Abschaltung kam, dann nur deshalb, weil ein Fehler unterlaufen ist.
Und glaub mir, das mit dem Bauchgefühl habe ich mir schon vor vielen Jahren abgewöhnt.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

also gut, noch ein mal.
kabel_fan hat geschrieben: Zudem gibt es keines, weil es nie Streitigkeiten deshalb gab und gibt, da KDG die Rechtslage eben kennt.
Genau das ist dein Denkfehler.
Für KDG dürfte die Sach klar sein, das es durch die besondere Technik kein Problem ist, mehrere Kunden
auf ein Anschlusskabel zu schalten.
Bei (V)DSL über Telefonleitung ist das aber nicht möglich.
Das TKG unterscheidet da aber nicht zwischen Breitbandkabel oder Telefonleitung.

Das es (vermutlich) noch kein Urteil gibt, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass das TKG noch
nicht so lange in der jetzigen Fassung des § 46 Abs.8 Gültigkeit hat.
Was aber nicht bedeuted, dass die Rechtslage eindeutig ist!

Ich habe fertig...
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Was hat denn das ganze jetzt wieder mit dem TKG zu tun?
Das hat doch hier überhaupt nichts zu suchen. Es geht doch nicht darum, ob und wie gekündigt werden darf, sondern wie es nach der Kündigung mit dem Vertrag weitergeht.
Aber du hast recht, es ist fertig, denn es ist vollkommen sinnlos mit dir zu reden.
Bei den Kabelhelden steht in diesem thread https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... ng?page=3s als letzter Beitrag von einem KDG-MA:

"Was mich jedoch stutzig macht, dass die Karte schon abgeschaltet ist. Der Vertrag bleibt eigentlich bis zum Ablauf der Frist aktiv. Daher sollte einer Nutzung nichts im Wege stehen..."
Fusseltuch
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Fusseltuch »

Hab den Thread nicht komplett durchforstet, aber muss ich, nachdem mir die Bestätigung der Vertragsbeendigung nach 3 Monaten zugesandt wurde, noch etwas beachten? Ich dachte, man müsse das irgendwie mit dem neuen Mietvertrag etc. nachweisen, aber diese Aufforderung habe ich nicht bekommen. Vertragsende zum 1.12.15, ohne dass ich irgendwas nachweisen musste. Glück oder haben sie vergessen, den Nachweis einzufordern?
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reneromann
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von reneromann »

Vielleicht fällt dein Umzug auch gerade mit deinem regulären Vertragsende zusammen, so dass du gar keine Sonderkündigung benötigst, sondern der Vertrag regulär zum 01.12. aufgelöst werden kann? Denn dann würde sich natürlich auch der Nachweis erübrigen... ;-)