Nichterfüllung des Vertrags
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Nichterfüllung des Vertrags
Guten Tag liebe Community!
Ich bin seit gut 2 Jahren Kunde bei Kabel Deutschland und hab nach meinem Umzug in die neue Wohnung Anfang Juli meinen Vertrag verlängert und ein Upgrade gemacht. (100er Leitung + Hd TV)
Mittlerweile haben wir Ende Juli und aufgrund von technischen Problemen außerhalb des Hauses steht mir kein Vernünftiges Internet und überhaupt kein Digitaler Fernsehempfang zur Verfügung.
2 Techniker besuche und unzählige Telefonate später ziehe ich in Betracht aufgrund von Nichterfüllung des Vertrags bei Kabel Deutschland zu kündigen.
Könnt ihr mir weiterhelfen bezüglich der Kündigung, falls diese überhauptrechtskräftig wäre?
Ich hoffe es kennt sich jemand besser aus als ich!!!
Liebe Grüße Robert
Ich bin seit gut 2 Jahren Kunde bei Kabel Deutschland und hab nach meinem Umzug in die neue Wohnung Anfang Juli meinen Vertrag verlängert und ein Upgrade gemacht. (100er Leitung + Hd TV)
Mittlerweile haben wir Ende Juli und aufgrund von technischen Problemen außerhalb des Hauses steht mir kein Vernünftiges Internet und überhaupt kein Digitaler Fernsehempfang zur Verfügung.
2 Techniker besuche und unzählige Telefonate später ziehe ich in Betracht aufgrund von Nichterfüllung des Vertrags bei Kabel Deutschland zu kündigen.
Könnt ihr mir weiterhelfen bezüglich der Kündigung, falls diese überhauptrechtskräftig wäre?
Ich hoffe es kennt sich jemand besser aus als ich!!!
Liebe Grüße Robert
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Grundsätzlich:
Eine Kündigung aus wichtigem Grund (besser bekannt als "Sonderkündigung", aber eigentlich falsch) ist immer dann möglich, wenn eine der Vertragsparteien trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.
Wenn also Internet + Telefon gebucht wurden und auch am neuen Anschluß lt. KD verfügbar sind, so muss KD auch liefern.
Wenn I+T am neuen Anschluß lt. KD nicht verfügbar sind, dann handelt es sich bei eurem Umzug um einen Umzug in ein unversorgtes Gebiet, dementsprechend wäre eine Kündigung aus wichtigem Grund mit der Angabe "Umzug in unversorgtes Gebiet" möglich, würde jedoch lt. TKG mit 3 Monaten Kündigungsfrist ab Umzugsdatum oder Kündigung (je nachdem, was später ist) ablaufen.
Ich gehe davon aus, dass Ersteres der Fall ist, d.h. KD zwar grundsätzlich liefern kann, aber aufgrund (technischer) Probleme nicht in der Lage ist, zur Zeit zu liefern.
In diesem Fall müsst ihr:
1) schriftlich(!) KD vom Problem informieren und zur Behebung mit Fristsetzung auffordern
Dies geht am Besten per Kundenformular auf der Website, damit KD sofort Bescheid weiß und -um die Schriftform zu wahren- mit Brief/Einschreiben mit Verweis auf das Kundenformular hinterher
[Wichtig: Die gesetzte Frist muss lang genug sein, damit KD überhaupt etwas machen kann, hier dürften ggfs. 2 Wochen ab Information über das Kundenformular ausreichen]
2) Frist abwarten und hoffen, dass das Problem behoben wird
3) Wenn nach Fristablauf das Problem nicht behoben wurde: Kündigen aus wichtigem Grund mit Verweis auf die schriftliche Aufforderung zur Problembehebung und der fruchtlosen Fristsetzung
Sobald ihr aus wichtigem Grund kündigt, ist der Vertrag SOFORT mit Eingang bei KD beendet, auch wenn KD gerne mal Kündigungsbestätigungen mit dem regulären nächsten Kündigungsdatum verschickt - das ist wohl Masche.
Hinweis: Eure bisherigen Anstrengungen, sofern ohne Fristsetzung oder schriftliche Fehlermeldungen, könnt ihr aufgrund der fehlenden Beweiskraft leider nicht auf die Frist anrechnen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund (besser bekannt als "Sonderkündigung", aber eigentlich falsch) ist immer dann möglich, wenn eine der Vertragsparteien trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.
Wenn also Internet + Telefon gebucht wurden und auch am neuen Anschluß lt. KD verfügbar sind, so muss KD auch liefern.
Wenn I+T am neuen Anschluß lt. KD nicht verfügbar sind, dann handelt es sich bei eurem Umzug um einen Umzug in ein unversorgtes Gebiet, dementsprechend wäre eine Kündigung aus wichtigem Grund mit der Angabe "Umzug in unversorgtes Gebiet" möglich, würde jedoch lt. TKG mit 3 Monaten Kündigungsfrist ab Umzugsdatum oder Kündigung (je nachdem, was später ist) ablaufen.
Ich gehe davon aus, dass Ersteres der Fall ist, d.h. KD zwar grundsätzlich liefern kann, aber aufgrund (technischer) Probleme nicht in der Lage ist, zur Zeit zu liefern.
In diesem Fall müsst ihr:
1) schriftlich(!) KD vom Problem informieren und zur Behebung mit Fristsetzung auffordern
Dies geht am Besten per Kundenformular auf der Website, damit KD sofort Bescheid weiß und -um die Schriftform zu wahren- mit Brief/Einschreiben mit Verweis auf das Kundenformular hinterher
[Wichtig: Die gesetzte Frist muss lang genug sein, damit KD überhaupt etwas machen kann, hier dürften ggfs. 2 Wochen ab Information über das Kundenformular ausreichen]
2) Frist abwarten und hoffen, dass das Problem behoben wird
3) Wenn nach Fristablauf das Problem nicht behoben wurde: Kündigen aus wichtigem Grund mit Verweis auf die schriftliche Aufforderung zur Problembehebung und der fruchtlosen Fristsetzung
Sobald ihr aus wichtigem Grund kündigt, ist der Vertrag SOFORT mit Eingang bei KD beendet, auch wenn KD gerne mal Kündigungsbestätigungen mit dem regulären nächsten Kündigungsdatum verschickt - das ist wohl Masche.
Hinweis: Eure bisherigen Anstrengungen, sofern ohne Fristsetzung oder schriftliche Fehlermeldungen, könnt ihr aufgrund der fehlenden Beweiskraft leider nicht auf die Frist anrechnen.
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Ich werde mich umgehend schriftlich mit einer Fristsetzung bei Kabel Deutschland melden.
Ich hoffe es trägt Früchte, da Kabel Deutschland seit dem 16.07. versucht die Störung zu beheben.
Das Tiefbauunternehmen hat den Auftrag für den 23.07. bekommen und bis heute gibt es keinen neuen Stand und ich wurde mit einer Gutschrift von 25€ vertröstet.
*Edit:
Wo genau finde ich dein beschriebenes Kundenformular?
Ich werde mich umgehend schriftlich mit einer Fristsetzung bei Kabel Deutschland melden.
Ich hoffe es trägt Früchte, da Kabel Deutschland seit dem 16.07. versucht die Störung zu beheben.
Das Tiefbauunternehmen hat den Auftrag für den 23.07. bekommen und bis heute gibt es keinen neuen Stand und ich wurde mit einer Gutschrift von 25€ vertröstet.
*Edit:
Wo genau finde ich dein beschriebenes Kundenformular?
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Grundsätzlich wäre meiner Meinung nach schon ein "Recht", eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung wegen "Nichtleistung" oder "Schlechtleistung" (oder wie das heißt) erfüllt.
Typischerweise sollte man es aber nochmal so versuchen:
1. Sachverhalt mit Daten nochmal aufstellen und Schildern. Dabei dann auch um Behebung mit Fristsetzung bis Datum x (etwa 14 Tage) bitten.
2. Für entgangene Leistungen in der Vergangenheit um Rückerstattung bitten.
3. Falls nichts passiert bis zum Datum X, die außerordentliche Kündigung nochmal schriftlich aussprechen.
Aber zum grundsätzlichen Problem:
Hast du dich schon mal im offiziellen KD-Forum mit den "Kabelhelden" in Kontakt gesetzt?
https://www.kunden-kabeldeutschland.de/
Die haben für solche Fälle doch wesentlich mehr Möglichkeiten.
Typischerweise sollte man es aber nochmal so versuchen:
1. Sachverhalt mit Daten nochmal aufstellen und Schildern. Dabei dann auch um Behebung mit Fristsetzung bis Datum x (etwa 14 Tage) bitten.
2. Für entgangene Leistungen in der Vergangenheit um Rückerstattung bitten.
3. Falls nichts passiert bis zum Datum X, die außerordentliche Kündigung nochmal schriftlich aussprechen.
Aber zum grundsätzlichen Problem:
Hast du dich schon mal im offiziellen KD-Forum mit den "Kabelhelden" in Kontakt gesetzt?
https://www.kunden-kabeldeutschland.de/
Die haben für solche Fälle doch wesentlich mehr Möglichkeiten.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
@Silverio:
Wie schon von Guenter24 und mir erwähnt, existieren rechtliche Randbedingungen für eine solche Kündigung aus wichtigem Grund.
Eine dieser Randbedingungen ist, dass die gegnerische Vertragspartei mit der geschuldeten Leistung in Verzug ist.
Damit sie aber in Verzug gerät, muss sie a) vom Umstand der Schlechtleistung (schriftlich) informiert worden sein und b) eine Möglichkeit zur Behebung der Schlechtleistung (Frist) bekommen haben. Heißt also, dass ohne schriftliche Information der gegnerischen Vertragspartei über die nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen -und- das Abwarten einer "geeigneten" Frist zur Behebung gar nichts geht.
Gerade wie hier vom TE benannt wurde, scheint sich ja schon etwas zu tun - immerhin war ja wohl der Tiefbauer schon da.
Dies weist ja darauf hin, dass sich KD bemüht, den Fehler zeitnah zu lokalisieren und zu beheben...
Und zu deinem Punkt 2:
Für entgangene Leistungen in der Vergangenheit gibt es keinen Rechtsanspruch auf Erstattung irgendwelcher Beträge, da es die Pflicht des Kunden ist, den Anbieter unverzüglich nach Kenntnisnahme der Leistungseinschränkung zu informieren. Alles was vor dem Zeitpunkt dieser Information liegt, ist durch Verzögerung der Fehlermeldung alleine dem Kunden anzulasten.
Erst ab dem Zeitpunkt der Information des Providers geht (theoretisch) eine Schadenersatzpflicht los - wobei der Schaden nachgewiesen werden muss.
Wie schon von Guenter24 und mir erwähnt, existieren rechtliche Randbedingungen für eine solche Kündigung aus wichtigem Grund.
Eine dieser Randbedingungen ist, dass die gegnerische Vertragspartei mit der geschuldeten Leistung in Verzug ist.
Damit sie aber in Verzug gerät, muss sie a) vom Umstand der Schlechtleistung (schriftlich) informiert worden sein und b) eine Möglichkeit zur Behebung der Schlechtleistung (Frist) bekommen haben. Heißt also, dass ohne schriftliche Information der gegnerischen Vertragspartei über die nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen -und- das Abwarten einer "geeigneten" Frist zur Behebung gar nichts geht.
Gerade wie hier vom TE benannt wurde, scheint sich ja schon etwas zu tun - immerhin war ja wohl der Tiefbauer schon da.
Dies weist ja darauf hin, dass sich KD bemüht, den Fehler zeitnah zu lokalisieren und zu beheben...
Und zu deinem Punkt 2:
Für entgangene Leistungen in der Vergangenheit gibt es keinen Rechtsanspruch auf Erstattung irgendwelcher Beträge, da es die Pflicht des Kunden ist, den Anbieter unverzüglich nach Kenntnisnahme der Leistungseinschränkung zu informieren. Alles was vor dem Zeitpunkt dieser Information liegt, ist durch Verzögerung der Fehlermeldung alleine dem Kunden anzulasten.
Erst ab dem Zeitpunkt der Information des Providers geht (theoretisch) eine Schadenersatzpflicht los - wobei der Schaden nachgewiesen werden muss.
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Die Frage wäre auch, ob man sich, mit der Annahme einer Ersatzzahlung nicht das Recht auf außerordentliche Kündigung verwehrt. Zumindest für den Zeitraum, für den die Gutschrift gilt.
Und ganz wichtig: wie sieht es mit Alternativen aus? Es bringt nichts, zu kündigen und dann mit einer 4000er DSL Leitung leben zu müssen.
Und ganz wichtig: wie sieht es mit Alternativen aus? Es bringt nichts, zu kündigen und dann mit einer 4000er DSL Leitung leben zu müssen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Registriert: 08.07.2009, 11:25
Re: Nichterfüllung des Vertrags
Ja, das wäre für mich auch die Frage.
Das eine ist, natürlich schnellstmöglich zu einer Fehlerbehebung zu kommen. Und dafür ist oftmals eine Kommunikation mit den Kabelhelden hilfreicher, als irgendwelche Support-Callcenter, die zwar sogar manchmal an "die Technik" verbinden, das aber dann doch oftmals wieder untergeht.
Trotz allem ist eine Fristsetzung, schriftlich (reicht ja auch erstmal per eMail) immer hilfreich, da damit eben Art der Störung, Dauer und eben die Frist dokumentiert ist.
Das eine ist, natürlich schnellstmöglich zu einer Fehlerbehebung zu kommen. Und dafür ist oftmals eine Kommunikation mit den Kabelhelden hilfreicher, als irgendwelche Support-Callcenter, die zwar sogar manchmal an "die Technik" verbinden, das aber dann doch oftmals wieder untergeht.
Trotz allem ist eine Fristsetzung, schriftlich (reicht ja auch erstmal per eMail) immer hilfreich, da damit eben Art der Störung, Dauer und eben die Frist dokumentiert ist.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Es reicht immer per mail bzw. Kontakformular.
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Nein, per Mail reicht nicht (ein gerne gemachter Irrtum)...kabel_fan hat geschrieben:Es reicht immer per mail bzw. Kontakformular.
Denn du hast keinen Beweis dafür, dass die Mail auch wirklich beim Gegenüber angekommen ist - und ohne eben jenen Beweis fangen aber auch Fristen nicht an zu laufen.
Das Kontaktformular von KD hilft hingegen schon, da dort dem Kunden eine Eingangsbestätigung mit dem kompletten Text zugeschickt wird - damit ist der Beweis erbracht, dass die Nachricht in dein Einflußbereich von KD gekommen ist (analog zur Abgabe beim Pförtner). Wann die Nachricht dann (intern) die "richtige" Stelle erreicht ist völlig unerheblich, wichtig ist immer nur der Eingang selbst.