Nichterfüllung des Vertrags

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Silverio
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Silverio »

Wenn es hart auf hart kommt, würde ich mich auch nicht auf eine Mail verlassen, um aber erstmal Kontakt aufzunehmen, bestimmte Dinge zu schildern und das eben auch dokumentiert zu haben, hat bislang bei mir immer eine Mail gereicht.
Auf die Bitte, eine Bestätigung zu schicken, kam KD bislang, in den wenigen Fällen in denen ich das brauchte, immer nach.

So auch damals, als es noch dieses unsägliche 3-Monats-Abo der Security-Suite gab, die sich automatisch verlängert hatte, wenn man nicht fristgerecht gekündigt hatte.

Im Prinzip würde es auch reichen, wenn sich KD auf meine Mail hin meldet und darauf reagiert (mit Nachfragen, Technikerbesuch oder sonstwas) dann kann "man" auch davon ausgehen, dass KD meine Mail bekommen hat. So eine Art "konkludentes Handeln", wenngleich ich da kein Rechtsgelehrter bin...
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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guenter24
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von guenter24 »

@reneromann
und
@Silverio

Da möchtes ich euch widersprechen.
Bei KDG bekommt man eine Eingangsbestätigung für die Mailnachricht mit der anhängenden eigenen Nachricht!
Also besser als eine Einschreibebrief, denn da hat man ja nur eine Quittung, das ein verschlossener Briefumschlag dem Empfänger
zugestellt wurde. Über den Inhalt des Briefes hat man keine Bestätigung.

Und falls es interessiert, ich habe eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bei KDG anfang des Jahres durchgezogen und
der Schriftverkehr zwischen KDG und mir ging ausschließlich per Email!
Der wichtige Grund war die viel zu geringe Bandbreite an meinem 100Mbit-Anschluss.

TV habe ich heute noch von KDG, ist aber bereits ordentlich gekündigt, da ich Entertain mal ausprobieren möchte.
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berlin69er
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von berlin69er »

Welche Emailadresse soll das sein? Es gibt keine direkte mehr für Kunden! Ich kann, wie die anderen beiden, nur das Kontaktformular empfehlen, wegen der sofortigen Bestätigung. Man sollte aber den Punkt "Kündigung" auswählen, wenn man nicht zum Schluss die HL Nummer sehen will, sondern das ausfüllbare Formular.
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von guenter24 »

Ich habe die erste Kontaktaufnahme über das Kundencenter gemacht und alles andere dann per Antwort zu den
jeweiligen Antworten von KDG.
69blanka
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von 69blanka »

Wo finde ich das besagte Kontaktformular?
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von guenter24 »

Samchen
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Samchen »

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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von berlin69er »

guenter24 hat geschrieben:Ich habe die erste Kontaktaufnahme über das Kundencenter gemacht und alles andere dann per Antwort zu den jeweiligen Antworten von KDG.
Ja, das ist die Ausnahme! Wenn du eine Mail bekommen hast, kannst du auch auf diese antworten. Bei der ersten Kontaktaufnahme geht das allerdings nicht mehr und das will der der TE ja...
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von 69blanka »

Ich habe folgenden Text per Formular abgesenden:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Einige Tage nach Abschluss des neuen Vertrages bei Kabel Deutschland musste ich feststellen, das mein Internet nur suboptimal funktioniert und mein digitaler Fernsehempfang garnicht vorhanden ist.

Der bereits gemeldete Schaden befindet sich seit mehreren Wochen in Arbeit.

Mein aktueller Stand ist, das ein Subunternehmen beauftragt ist, den externen Schaden der ***str. 1 in 2****** Musterhausen zu beheben.

Aufgrund der nichterbrachten Leistung seitens Kabel Deutschland muss ich Ihnen schweren Herzens eine Frist setzen von 14 Tagen, um die technischen Probleme professionell abzuarbeiten.

Sollte am 12.08.15 noch kein adäquates Ergebnis vorliegen sehe ich mich gezwungen, den aktuellen Vertrag aufgrund von Nichterfüllung per Sonderkündigung zu kündigen.

Ab dem 13.08. bin ich sowieso nicht mehr Zuhause anzutreffen aufgrund von Dienstlich vorgegebenen Urlaubszeiträumen.
Ich hoffe in den nächsten 14 Tagen wird sich das Problem in Luft auflösen, damit wir Vertragspartner bleiben und ich den Anbieter nicht wechseln muss um die gewünschte Leistung zu erhalten.

Mfg ihr treuer Kunde Robert!




Was sagt ihr dazu, reicht dies? Ich bin gespannt auf deren Reaktion.
guenter24
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Re: Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von guenter24 »

Na ja... wie eigentlich immer, jeder Fall ist anders!
Wenn der Vertragspartner bereits begonnen hat, die Einschränkung der vertraglichen Leistung wieder herzustellen,
dürfte eine neue Situation entstanden sein.
Im vorliegenden Fall dürfte die Fristsetzung auch etwas kurz sein.
Hinzu kommt, dass Du urlaubsbedingt die Frist ja gar nicht wirklich überwachen kannst.
Aus meiner Sicht wäre eine Fristsetzung zum Urlaubsende günstiger gewesen.

Warte halt mal ab, wie es sich entwickelt.