Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
Hallo, habe die Mail von KD erhalten, wonach die Übernahme durch Vodafone nun durchgeführt wird.
Ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Vertrag außerhalb der normalen Kündigungsterminen zu kündigen?
Danke und Grüße
Ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Vertrag außerhalb der normalen Kündigungsterminen zu kündigen?
Danke und Grüße
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
Ich denke nicht, das Thema hatten wir hier schon mehrfach...
Vodafone ist ja schon seit fast 2 Jahren Eigentümer von Kabel Deutschland.
Jetzt wird ja im Prinzip nur noch der Name geändert, oder was auch immer.
Vodafone ist ja schon seit fast 2 Jahren Eigentümer von Kabel Deutschland.
Jetzt wird ja im Prinzip nur noch der Name geändert, oder was auch immer.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
Geht's um Mobilfunk?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
Beim Kabel-Anschluß (egal ob TV oder I+P):
Da gibt's keine Möglichkeit, außer durch den Firmenwechsel ändern sich auch Vertragsbestandteile.
Da dies jedoch nicht der Fall ist und VF 1:1 in den Vertrag eintritt (bzw. um genau zu sein schon seit 1 1/2 Jahren in den Vertrag eingetreten ist), gibt's keinerlei Möglichkeit für dich, den Vertrag zu kündigen.
Erst bei einer Vertragsänderung (sprich: Änderung der Leistung, Änderung des Preises -oder- Technikänderung) gibt's Möglichkeiten. Sofern sich aber nichts ändert, bleibt der Vertrag wie gehabt bestehen, nur tritt VF 1:1 an die Stelle von KD [mit allen Rechten und Pflichten!].
Da gibt's keine Möglichkeit, außer durch den Firmenwechsel ändern sich auch Vertragsbestandteile.
Da dies jedoch nicht der Fall ist und VF 1:1 in den Vertrag eintritt (bzw. um genau zu sein schon seit 1 1/2 Jahren in den Vertrag eingetreten ist), gibt's keinerlei Möglichkeit für dich, den Vertrag zu kündigen.
Erst bei einer Vertragsänderung (sprich: Änderung der Leistung, Änderung des Preises -oder- Technikänderung) gibt's Möglichkeiten. Sofern sich aber nichts ändert, bleibt der Vertrag wie gehabt bestehen, nur tritt VF 1:1 an die Stelle von KD [mit allen Rechten und Pflichten!].
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
Hatte ich mir schon fast gedacht. Gleichwohl vielen Dank für die Antworten!
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
weiß jemand wie es vertraglich aussieht, wenn man umzieht und am neuen ort KD nicht verfügbar ist (sei es durch das nichtvorhandensein von kabel oder nichtversorgungsgebiet von KD)? bisher war es ja so, dass dann das sonderkündigungsrecht gegriffen hat. ist es zukünftig evtl. so dass man dann auf einen DSL-anschluss von vodafone gestellt wird?!
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
Zuerst einmal: Es gibt ein Kündigungsrecht nach TKG bei Nicht-Versorgbarkeit am neuen Wohnort - das ist aber keine "Sonderkündigung", sondern gesetzlich nach TKG geregelt.moerfi hat geschrieben:weiß jemand wie es vertraglich aussieht, wenn man umzieht und am neuen ort KD nicht verfügbar ist (sei es durch das nichtvorhandensein von kabel oder nichtversorgungsgebiet von KD)? bisher war es ja so, dass dann das sonderkündigungsrecht gegriffen hat. ist es zukünftig evtl. so dass man dann auf einen DSL-anschluss von vodafone gestellt wird?!
Und in eben jenem Paragraphen des TKG steht, dass wenn am neuen Wohnort die (bisher gebuchte) Leistung nicht vorhanden oder geliefert werden, gekündigt werden kann.
Die bisherige Leistung bezieht sich dabei sowohl auf die Geschwindigkeit als auch auf das Zugangsmedium (Koaxkabel oder Kupferkabel)...
Ein Umstieg KD-Kabel --> VF-(x)DSL führt jedoch i.d.R. zu schlechteren Leitungswerten, wodurch eine Kündigung nach TKG gerechtfertigt wäre.
Übrigens: Nicht-Vorhandensein gilt nur dann als Grund, wenn ein Anschluß aufgrund Dritter auch bei beiderseitigem Willen nicht geschaltet werden kann (bspw. weil der Vermieter keine Multimedia-Genehmigung gibt).
Jedoch reicht das Fehlen eines Kabelanschlusses bei möglichem Anschluss an das (vor dem Haus liegende) Netz nicht aus - hier muss der Kunde/Käufer der Immobilie die Anschlußkosten bezahlen, da KD ja in der Lage ist, bis zum Grundstück zu liefern.
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
1.) Gerade weil es gesetzlich geregelt ist, ist es eine "Sonder-" bzw. außerordentliche Kündigung.
2.) Und bei einem Umzug kann natürlich niemand gezwungen werden, zusätzliche Investitionen zu tätigen.
Entweder erfüllt Kabel Deutschland nach dem Umzug die vertraglich geschuldete Verpflichtung ohne Wenn und Aber, oder der Kunde kann aufgrund § 46 Abs. 8 TKG ausserordentlich kündigen. Der Kunde kann ja auch einen Umzugsauftrag erteilen, den KDG nicht ausführen kann und in aller Regel dann von sich aus den Vertrag beendet.
2.) Und bei einem Umzug kann natürlich niemand gezwungen werden, zusätzliche Investitionen zu tätigen.
Entweder erfüllt Kabel Deutschland nach dem Umzug die vertraglich geschuldete Verpflichtung ohne Wenn und Aber, oder der Kunde kann aufgrund § 46 Abs. 8 TKG ausserordentlich kündigen. Der Kunde kann ja auch einen Umzugsauftrag erteilen, den KDG nicht ausführen kann und in aller Regel dann von sich aus den Vertrag beendet.
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
Die Kündigung gilt dann aber nicht sofort sondern erst 3 Monate nach Umzug, außer natürlich ein reguläres Kündigungsdatum passt zufällig.
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Vodafone?
@kabel_fan:
Der Kunde kann sehr wohl gezwungen werden, einen Anschluß bei KD abzuschließen und muss dann auch die ggfs. dafür anfallenden Kosten übernehmen - steht auch genau so im TKG drin.
Denn sofern der Kunde an der neuen Adresse nach erfolgtem Anschluß beliefert werden kann, besteht kein Kündigungsrecht nach TKG.
Dabei hat der Kunde die Kosten für den (Neu-)Anschluß zu tragen, jedoch dürfen diese (Zusatz-)Kosten nicht höher als bei einem Neukunden sein.
Die einzigen Möglichkeiten, die das TKG zur Kündigung beim Umzug sieht sind:
1) Leistungsverschlechterung (insb. bei DSL, wenn die "neue" Leitung weniger Durchsatz bringt)
2) keine Leistung möglich
a) da der Anbieter nicht in der Region auftritt (z.B. KD in BaWü)
b) keine Leitung geschaltet werden kann (bspw. kein DSL-Port frei, keine rückkanalfähige Kopfstation o.ä.)
c) Dritte die Schaltung einer Leitung verhindern (bspw. fehlende MM-Gestattung)
3) Umzug ins Ausland
Sofern keiner dieser Gründe vorliegt - und der liegt nicht vor, wenn der Hausanschluß von KD fehlt, er aber (zu Lasten des Kunden) errichtet werden kann...
Gleiches gilt auch für DSL-Anschlüsse - auch dort muss der Kunde natürlich für die Einrichtung und Schaltung der Leitung (und des Hausanschlusses) zahlen...
Der Kunde kann sehr wohl gezwungen werden, einen Anschluß bei KD abzuschließen und muss dann auch die ggfs. dafür anfallenden Kosten übernehmen - steht auch genau so im TKG drin.
Denn sofern der Kunde an der neuen Adresse nach erfolgtem Anschluß beliefert werden kann, besteht kein Kündigungsrecht nach TKG.
Dabei hat der Kunde die Kosten für den (Neu-)Anschluß zu tragen, jedoch dürfen diese (Zusatz-)Kosten nicht höher als bei einem Neukunden sein.
Die einzigen Möglichkeiten, die das TKG zur Kündigung beim Umzug sieht sind:
1) Leistungsverschlechterung (insb. bei DSL, wenn die "neue" Leitung weniger Durchsatz bringt)
2) keine Leistung möglich
a) da der Anbieter nicht in der Region auftritt (z.B. KD in BaWü)
b) keine Leitung geschaltet werden kann (bspw. kein DSL-Port frei, keine rückkanalfähige Kopfstation o.ä.)
c) Dritte die Schaltung einer Leitung verhindern (bspw. fehlende MM-Gestattung)
3) Umzug ins Ausland
Sofern keiner dieser Gründe vorliegt - und der liegt nicht vor, wenn der Hausanschluß von KD fehlt, er aber (zu Lasten des Kunden) errichtet werden kann...
Gleiches gilt auch für DSL-Anschlüsse - auch dort muss der Kunde natürlich für die Einrichtung und Schaltung der Leitung (und des Hausanschlusses) zahlen...