guenter24 hat geschrieben:
Vertragsabschluss ist aber zunächst mal unabhänging vom Zustandekommen des Vertrages.
Erst durch die Vertragsbestätigung erklärt der ISP die Annahme des Vertrages.
Jetzt erst kommt der von dir genannte Schritt "Zustandekommen des Vertrages".
Wenn hier im Gesetz nicht eindeutig formuliert wird, sind Einsprüche vorprogrammiert!
Du verwechselst Auftrag und Vertrag.
Der Kunde gibt einen Auftrag und erhält eine Auftragsbestätigung.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Leistungserbringung, also später.
Eine Stornierung ist häufig vorher noch möglich.
Das Gesetz besagt, dass zur Leistung auch Zugangsdaten und Informationen gehören, die dem Kunden den Anschluss eigener Telekommunikationsendgeräte am passiven Netzabschlusspunkt ermöglichen.
Interessant ist auch, dass die Informationen in Textform dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen.
Nach welcher Prozedur das abläuft, bleibt abzuwarten.
Denkbar wären ja auch Login Daten für das Kundencenter, wo man dann das Modem einträgt.
Für VoIP gibt es ja reichlich Beispiele, wo das bei Vertragsabschluss schon funktioniert.