Pueppitheorie hat geschrieben:Fabian hat geschrieben:Es gibt hier m.E. zwei Alternativen, um nur einen Vertrag zu behalten.
- Entweder selbst den Mobilfunkvertrag kündigen, da KDG es offensichtlich nicht macht.
- Oder den Vertrag mit KDG mit ausserordentlicher Kündigung beenden, da die zugesagten Leistungen (hier Kündigung des Vertrags bei Anbieterwechsel) nicht eingehalten wurde.
Danke erstmal für die hilfreiche Begründung
Der BaseVertragInternet läuft noch bis April 2016.
Bei einer außerordentlichen Kündigung bei KabelDtl.:
Welche rechtl. Grundlage (Paragraf) muss ich bei der außerord. Kündigung angeben? Oder reicht deine Begründung (glaube es nicht, aber weiß es nicht sicher)?
Zum Thema "außerordentliche Kündigung" oder wie es im BGB so schön heißt "Kündigung aus wichtigem Grund" (§ 314 BGB):
Hierfür müsste nachgewiesen werden, dass der Vertrag bei KD die Kündigung des Altanbieters umfasst - und das dürfte mehr als schwierig werden.
Sollte Ihnen jedoch der Nachweis gelingen, dass Sie den Vertrag nur geschlossen haben, wenn der Altvertrag gekündigt wird und dies auch genau so im Vertagswerk mit KD fixiert wurde, dann könnte(!) ggfs. ein Versäumnis seitens KD vorliegen. Hierzu gibt's aber wiederum das Problem, dass auf der Internetseite von KD (Stand heute) explizit darauf hingewiesen wird, dass der Kunde bei reinen Internetverträgen selbst kündigen muss (Ihnen bliebe der Nachweis, dass dieser Hinweis auf den Schreiben/Formularen damals nicht enthalten war). Sollte aber damals auf den Schriftstücken auf eben jene explizite Kündigung durch den Kunden hingewiesen worden sein und Sie hätten es -trotz Aufforderung auf den Schreiben von KD- nicht selbst gemacht, so wäre KD völlig schadenfrei. Der Nachweis dafür, dass KD den Vertragspflichten nicht nachgekommen ist, liegt natürlich alleine bei Ihnen, die reine Kündigung wird KD ohne entsprechenden Nachweis nicht akzeptieren.
Ihnen bleibt also (meiner Meinung nach) entweder der Gang zum Anwalt/zu Gericht, um den KD-Vertrag ggfs. vorzeitig auflösen zu können -oder- selbst bei Base zu kündigen und das halbe Jahr Gebühren als Lehrgeld zu verbuchen.
By the way: Wir haben mittlerweile August '15, wenn ihr Vertrag bis April '16 läuft, wäre die letzte Verlängerung im April '15 gewesen. Warum haben Sie nicht in der Zeit von April '15 bis August '15 (immerhin ja auch schon 4(!) Monate) nichts unternommen? Zumal: April '15 - 3 Monate (bei einer MVLZ von 24 Monaten und jeweils 12-monatiger Verlängerung) wäre ja im Januar '15 gewesen, dementsprechend hätte KD den Vertrag ja im Januar schon (nur noch mit äußerster Not) kündigen können...
Könnte es nicht eher sein, dass Sie den Antrag bei KD zu spät abgegeben haben (ggfs. also Ihre Kündigungsfrist für die Verlängerung im April '15 schon vorüber war)?
Denn die KD-Aktion mit der Grundgebührenübernahme geht maximal über 6 Monate (welche jetzt im August vorüber wären) - wobei natürlich der Base-Vertrag durch KD gar nicht gekündigt werden konnte, weil dort die Frist im Januar schon überschritten war, als Sie KD zur Kündigung beauftragt haben...
Sollte dem so sein, hätten Sie völlig rechtmäßig zwei Verträge, denn KD konnte den alten Vertrag nicht mehr fristgemäß für April '15 kündigen (da die Frist verstrichen war), wodurch der Base-Vertrag bis April '16 (sofern nicht gekündigt wird) weiterläuft -und- die Aktion mit der Grundgebührenbefreiung läuft maximal 6 Monate. Hier gäbe es auch mit Anwalt nichts zu holen, da KD von den Fristen/Terminen ja gar nichts wissen kann...