Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

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Pueppitheorie
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Pueppitheorie »

mr.magic hat geschrieben: Auf die Aufzeichnungen wird nie einer zugreifen um zu prüfen wer Recht hat. Da kommen die garnicht ran.
Da kommt wenn nur KDG selber ran und nicht die externen Callcenter
Warum werden die Gespräche dann aufgezeichnet? Und was ist Voraussetzung um bei KD den "richtigen" Ansprechpartner zu erreichen und nicht irgendwelche Externen?
Wen ruft z.B. ein KD-Shop-Besitzer an wen es Probleme gibt? (Bei der Hotline?)
Pueppitheorie
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Pueppitheorie »

Fabian hat geschrieben:Es gibt hier m.E. zwei Alternativen, um nur einen Vertrag zu behalten.

- Entweder selbst den Mobilfunkvertrag kündigen, da KDG es offensichtlich nicht macht.
- Oder den Vertrag mit KDG mit ausserordentlicher Kündigung beenden, da die zugesagten Leistungen (hier Kündigung des Vertrags bei Anbieterwechsel) nicht eingehalten wurde.
Danke erstmal für die hilfreiche Begründung :grin:

Der BaseVertragInternet läuft noch bis April 2016.

Bei einer außerordentlichen Kündigung bei KabelDtl.:

Welche rechtl. Grundlage (Paragraf) muss ich bei der außerord. Kündigung angeben? Oder reicht deine Begründung (glaube es nicht, aber weiß es nicht sicher)?
reneromann
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

Pueppitheorie hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Es gibt hier m.E. zwei Alternativen, um nur einen Vertrag zu behalten.

- Entweder selbst den Mobilfunkvertrag kündigen, da KDG es offensichtlich nicht macht.
- Oder den Vertrag mit KDG mit ausserordentlicher Kündigung beenden, da die zugesagten Leistungen (hier Kündigung des Vertrags bei Anbieterwechsel) nicht eingehalten wurde.
Danke erstmal für die hilfreiche Begründung :grin:

Der BaseVertragInternet läuft noch bis April 2016.

Bei einer außerordentlichen Kündigung bei KabelDtl.:

Welche rechtl. Grundlage (Paragraf) muss ich bei der außerord. Kündigung angeben? Oder reicht deine Begründung (glaube es nicht, aber weiß es nicht sicher)?
Zum Thema "außerordentliche Kündigung" oder wie es im BGB so schön heißt "Kündigung aus wichtigem Grund" (§ 314 BGB):
Hierfür müsste nachgewiesen werden, dass der Vertrag bei KD die Kündigung des Altanbieters umfasst - und das dürfte mehr als schwierig werden.
Sollte Ihnen jedoch der Nachweis gelingen, dass Sie den Vertrag nur geschlossen haben, wenn der Altvertrag gekündigt wird und dies auch genau so im Vertagswerk mit KD fixiert wurde, dann könnte(!) ggfs. ein Versäumnis seitens KD vorliegen. Hierzu gibt's aber wiederum das Problem, dass auf der Internetseite von KD (Stand heute) explizit darauf hingewiesen wird, dass der Kunde bei reinen Internetverträgen selbst kündigen muss (Ihnen bliebe der Nachweis, dass dieser Hinweis auf den Schreiben/Formularen damals nicht enthalten war). Sollte aber damals auf den Schriftstücken auf eben jene explizite Kündigung durch den Kunden hingewiesen worden sein und Sie hätten es -trotz Aufforderung auf den Schreiben von KD- nicht selbst gemacht, so wäre KD völlig schadenfrei. Der Nachweis dafür, dass KD den Vertragspflichten nicht nachgekommen ist, liegt natürlich alleine bei Ihnen, die reine Kündigung wird KD ohne entsprechenden Nachweis nicht akzeptieren.

Ihnen bleibt also (meiner Meinung nach) entweder der Gang zum Anwalt/zu Gericht, um den KD-Vertrag ggfs. vorzeitig auflösen zu können -oder- selbst bei Base zu kündigen und das halbe Jahr Gebühren als Lehrgeld zu verbuchen.

By the way: Wir haben mittlerweile August '15, wenn ihr Vertrag bis April '16 läuft, wäre die letzte Verlängerung im April '15 gewesen. Warum haben Sie nicht in der Zeit von April '15 bis August '15 (immerhin ja auch schon 4(!) Monate) nichts unternommen? Zumal: April '15 - 3 Monate (bei einer MVLZ von 24 Monaten und jeweils 12-monatiger Verlängerung) wäre ja im Januar '15 gewesen, dementsprechend hätte KD den Vertrag ja im Januar schon (nur noch mit äußerster Not) kündigen können...
Könnte es nicht eher sein, dass Sie den Antrag bei KD zu spät abgegeben haben (ggfs. also Ihre Kündigungsfrist für die Verlängerung im April '15 schon vorüber war)?
Denn die KD-Aktion mit der Grundgebührenübernahme geht maximal über 6 Monate (welche jetzt im August vorüber wären) - wobei natürlich der Base-Vertrag durch KD gar nicht gekündigt werden konnte, weil dort die Frist im Januar schon überschritten war, als Sie KD zur Kündigung beauftragt haben...
Sollte dem so sein, hätten Sie völlig rechtmäßig zwei Verträge, denn KD konnte den alten Vertrag nicht mehr fristgemäß für April '15 kündigen (da die Frist verstrichen war), wodurch der Base-Vertrag bis April '16 (sofern nicht gekündigt wird) weiterläuft -und- die Aktion mit der Grundgebührenbefreiung läuft maximal 6 Monate. Hier gäbe es auch mit Anwalt nichts zu holen, da KD von den Fristen/Terminen ja gar nichts wissen kann...
reneromann
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:Es gibt hier m.E. zwei Alternativen, um nur einen Vertrag zu behalten.

- Entweder selbst den Mobilfunkvertrag kündigen, da KDG es offensichtlich nicht macht.
- Oder den Vertrag mit KDG mit ausserordentlicher Kündigung beenden, da die zugesagten Leistungen (hier Kündigung des Vertrags bei Anbieterwechsel) nicht eingehalten wurde.
Wobei bei zweitem Punkt zu klären wäre, ob die Kündigung des Altanbieters Vertragsbestandteil des Internetvertrages geworden ist.
Meiner Meinung nach kann die Kündigung des Altanbieters kein Vertragsbestandteil werden, da eine Kündigung nur durch eine der (am ursprünglichen Vertrag beteiligten) Vertragsparteien ausgesprochen werden kann. Ergo kann die Kündigung auch nur vom Kunden selbst ausgesprochen werden (durch das Kündigungs-/Wechselformular), wobei der "neue" Anbieter hier nur die Rolle des Überbringers der Kündigung übernimmt (sprich "Post" spielt).

Selbst im Fall der Rufnummern-Übernahme ist das Schreiben ja prinzipiell vom Kunden an den alten Anbieter gerichtet - mit der Ausnahme, dass der neue Anbieter (durch seine Überbringerrolle) benannt wird, damit die bd. Anbieter untereinander die Rufnummern- und Anschlußübernahme koordinieren können.

In beiden Fällen hat aber die Kündigung des Altanbieters nichts mit der Erbringung der TK-Dienstleistung zu tun.

Mich würde es hier -nachdem scheibchenweise immer mehr Details durch den TE offengelegt werden- nicht wundern, wenn der TE gehofft hat, dass KD sie noch aus dem (bereits verlängerten) Vertrag herausboxen kann bzw. die kompletten Kosten für das ganze Jahr übernimmt.

Zumal die Begründung: "Damit ich auch WLAN habe" natürlich völlig absurd ist, wenn man bedenkt, dass es schon diverse UMTS- und LTE-WLAN-Router gibt (ich verweise hier nur mal auf die Geräte E5776 und E5786 von Huawei, auch bekannt als "Speedport LTE mini" und "Speedport LTE mini II" der Telekom).
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Krummlasche »

Pueppitheorie hat geschrieben:Warum werden die Gespräche dann aufgezeichnet?
Gesprächsaufzeichnungen dienen nur internen Schulungszwecken, nicht, um Wortlaute auf den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es geht dabei lediglich darum, ob dein Gesprächspartner freundlich war, dich verabschiedet hat usw.

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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

Krummlasche hat geschrieben:
Pueppitheorie hat geschrieben:Warum werden die Gespräche dann aufgezeichnet?
Gesprächsaufzeichnungen dienen nur internen Schulungszwecken, nicht, um Wortlaute auf den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es geht dabei lediglich darum, ob dein Gesprächspartner freundlich war, dich verabschiedet hat usw.
Noch dazu werden diese Gesprächsaufzeichnungen -sofern überhaupt angefertigt (denn nicht jedes Gespräch, bei dem der Aufzeichnung nicht widerspruchen wurde, wird auch aufgezeichnet)- nach relativ kurzer Zeit gelöscht - mehr als ein halbes Jahr später ist da definitiv nichts mehr zu holen.

Zumal KD -selbst wenn eine Aufzeichnung existieren sollte- diese definitiv nicht rausrücken wird, da sie sich ja sonst ins eigene Fleisch schneiden...
Oder glaubt der TE wirklich, dass KD so blöd wäre, die Gesprächsaufzeichnung rauszurücken, damit der TE beweisen kann, dass KD ggfs. Müll gemacht hat?
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von Fabian »

Pueppitheorie hat geschrieben:
Der BaseVertragInternet läuft noch bis April 2016.

Bei einer außerordentlichen Kündigung bei KabelDtl.:

Welche rechtl. Grundlage (Paragraf) muss ich bei der außerord. Kündigung angeben? Oder reicht deine Begründung (glaube es nicht, aber weiß es nicht sicher)?
Soweit ich dich verstanden habe, hast du einen "Anbieterwechsel" beauftragt. Der ist in §46 TKG beschrieben. Konkret steht dort, dass die Umschaltung nur einen Tag dauern soll.
Hier geht es aber darum, dass nicht unnötig zwei Verträge gleichzeitig laufen.
Deshalb würde ich etwa folgendes schreiben.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hiermit kündige ich den Vertrag xxx mit sofortiger Wirkung.

Begründung:
Von mir wurde ein Anbieterwechsel von der Firma Base Vertrag Nr. xxx auf den Vertrag Kabel Deutschland xxx beauftragt. Der Vertrag der Firma Base sollte deshalb von Ihnen gekündigt werden.
Hierzu wurde die letzte Vertragsverlängerung der Firma Base sowie das Formblatt für den Anbieterwechsel bei Ihnen eingereicht. Die Portierung von Rufnummern wurde nicht beantragt.

Der Auftrag, den Vertrag zu kündigen, wurde von Kabel Deutschland nicht durchgeführt. Ich müsste deshalb bis April 2016 für zwei Internet Verträge Gebühren zahlen.
So wie es jetzt aussieht, könnte der Anbieterwechsel erst 2016 durchgeführt werden, deshalb die fristlose Kündigung.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

@Fabian:
Mit dem Schreiben macht sich Pueppitheorie aber eher zur Lachnummer bei KD.

Eine (reguläre) Kündigung mit sofortiger Wirkung gibt's nicht - hier gelten die "normalen" K-Fristen gemäß den akzeptierten AGB...
Eine Kündigung aus wichtigem Grund (im Volksmund auch "außerordentliche Kündigung") bedarf hingegen erst einmal einer Fristsetzung an KD, damit KD den Missstand (hier also die Kündigung / alternativ die Gebührenübernahme bis April '16) beheben kann. Andere als diese beiden Kündigungsformen kennt das BGB nicht!

Außerdem: Wie ich schon schrieb, ist überhaupt erst einmal zu prüfen, ob KD den Base-Vertrag überhaupt hätte rechtzeitig vor der Verlängerung kündigen können. Sollte die K-Frist im Januar '15 für den Verlängerungszeitpunkt April '15 bereits durch gewesen sein, trifft KD bis heute keine Schuld, denn KD könnte dann -auch mit Portierungsformular- frühestens zum April '16 kündigen.
Sofern dies der Fall ist -und ich gehe mittlerweile stark davon aus- bringt auch das Rumpoltern bei KD gar nichts - zumal der TE selbst bei KD vorfristig die Bereitstellung der Leistung beauftragt hat.

Außerdem hätte dem TE schon im April auffallen müssen(!), dass die Leistung seitens Base nicht eingestellt wurde (was ein sicheres Anzeichen für eine fehlende Kündigung ist).
Egal wie reden wir hier also mindestens um den Zeitraum April - August, in dem der TE untätig blieb. Jetzt darauf rumzureiten dürfte -insbesondere bei einer Kündigung aus wichtigem Grund- die Frage erheben, warum der Missstand nicht unverzüglich nach Bekanntwerden (und das wäre -die fehlende Kündigung vorausgesetzt- im April '15 gewesen) gerügt wurde. Wir sind jetzt mittlerweile fast 4 Monate weiter, dementsprechend dürfte diese Rüge nicht mehr unverzüglich sein, wodurch ggfs. sogar eine Kündigung aus wichtigem Grund gefährdet sein könnte.

Wie gesagt: Die Frage ist, ob man sich jetzt gerne mit der Rechtsabteilung von KD rumstreiten möchte - was definitiv teurer wird, als die Base-Grundgebühren bis April '16 zu zahlen und das als Lehrgeld abzutun.
Zumal der Ausgang eines solchen Rechtsstreits mit KD ziemlich offen ist - aufgrund der genannten Probleme.

By the way: Die Verträge beim Mobilfunk sind unabhängig voneinander! Sollte also im Wechselformular oder den beigelegten Unterlagen das falsche Angaben (z.B. falsches K.-Datum/falsche Kd.-Nr./falsche Vertragsnummer/falsche Tel.-Nr. (z.B. die Base-Festnetznummer statt der Telefonnummer der Internetkarte)) drinstehen, so wäre KD auch aus der Haftung raus, weil dies alleine in den Verantwortungsbereich des TE fallen würde.

Dementsprechend gäbe es -aus meiner Sicht- genug Möglichkeiten für KD, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen und die Kosten dem TE überzuhalsen. Einen Rechtsstreit zu wagen, dürfte daher -zumindest in meinen Augen- ein ziemlich sinnloses Unterfangen sein.
kabel_fan
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von kabel_fan »

reneromann hat geschrieben: Eine Kündigung aus wichtigem Grund (im Volksmund auch "außerordentliche Kündigung") bedarf hingegen erst einmal einer Fristsetzung an KD,
Das ist falsch! Nur im Fall des § 314 Absatz 2 ist die Fristsetzung vorgesehen.
Zudem stellt sich überhaupt mal die Frage, ob der § 314 BGB überhaupt einschlägig ist. Das bezweifle ich nämlich.
Hier sind ganz andere Normen heranzuziehen, aber das gehört nicht in dieses forum, sondern in ein Juraforum.
reneromann
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Re: Dringend Hilfe bitte!!! Lügen, Verspr., inkomp.Schwätzer

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: Eine Kündigung aus wichtigem Grund (im Volksmund auch "außerordentliche Kündigung") bedarf hingegen erst einmal einer Fristsetzung an KD,
Das ist falsch! Nur im Fall des § 314 Absatz 2 ist die Fristsetzung vorgesehen.
Zudem stellt sich überhaupt mal die Frage, ob der § 314 BGB überhaupt einschlägig ist. Das bezweifle ich nämlich.
Hier sind ganz andere Normen heranzuziehen, aber das gehört nicht in dieses forum, sondern in ein Juraforum.
Wobei die in Abs. 1 genannte Unzumutbarkeit wohl kaum gegeben sein dürfte - schließlich will der TE ja die Leistung nutzen, nur nicht doppelt zahlen [und ob das als Grund reicht, sei mal -sofern §314 überhaupt zieht- dahingestellt].

Unabhängig davon wäre hier ggfs. nicht nur ein Juraforum, sondern viel mehr die Beratung durch einen einschlägigen Rechtsanwalt -sofern eine Rechtschutzversicherung besteht- notwendig.
Denn auch in einem Juraforum kann und darf -ähnlich wie hier- keine Einzelrechtsberatung vorgenommen werden.
Dies ist alleine Anwälten vorbehalten, wobei diese auch gleich KOMPLETT ALLE Unterlagen benötigen - mit Salami-Taktik wird's da nur viel schwieriger und deutlich teurer, insbesondere wenn WICHTIGE Unterlagen [wie z.B. das genaue Kündigungsdatum des bestehenden Anschlusses wie dessen Kündigungsfristen; ggfs. eine Kopie des versendeten Wechselformulars und die Schreiben von KD] fehlen.

Von daher kann der Rat an den TE eigentlich nur sein: Geh zu einem Anwalt und lass dich zumindest beraten - denn ohne eben jenen Anwalt wirst du -egal ob bei KD oder Base- höchstwahrscheinlich auf Granit beißen.