Vodafones Umgang mit Kunden

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
areiter
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Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von areiter »

Hallo an alle,

dies ist schon das zweite mal, dass ich mit Vodafone das selbe Problem habe - und zwar in 1:1-Kopie. Auf dieses Forum bin ich gestoßen, weil ich offenbar nicht allein bin, und ein Forenteilnehmer genau darüber berichtet hat.

Sachverhalt:
Kunde bestellt Produkt A, in meinem Fall: einen Telefonanschluss zu meinem Internetanschluss (Geschäftskunde), unter Nennung der Kundennummer und Klärung der technischen Voraussetzungen (alle vorhanden).

Vodafone (Kabel Deutschland) liefert Produkt B: einen komplett neuen Telefonanschluss (Neukunde), mit neuer Kundennummer, unter Zusendung neuer Hardware. Auch mein Geburtsdatum ist falsch eingetragen.

Technischer Hinweis: selbst wenn ich wollte, könnte ich diesen neuen Anschluss nicht nutzen, das hieße nämlich, entweder Telefon ODER Internet.

Ich rufe also beim Kundendienst an.

Anruf 1: Kundendienst sagt: "Kein Problem, ich schreibe für Sie einen Widerruf!" Ich sage: "Es gibt keinen Widerruf und bitte schreiben Sie keinen Widerruf. Hier liegt die Zusendung eines unverlangten Produktes vor, ich bin nicht bereit, die Folgen eines Widerrufs für eine falsche Lieferung zu tragen. Stornieren Sie den Anschluss in Ihrer Datenbank auf Grund von nicht bestellter Falschlieferung". Patsch, aufgelegt.

Anruf 2: identisch wie oben, aber ich hätte doch besser die Geschäftskundenhotline angerufen. Und dann, Patsch aufgelegt. Das habe ich versucht, nur - die war am Samstag gar nicht erreichbar. LOL!

Dann habe ich eine Email an den Kundendienst geschrieben, mit Beschwerde über die vorangehenden zwei Mitarbeiterinnen und der expliziten Beschreibung, weswegen ich nichts zu widerrufen habe und weswegen auch kein Vertrag (unter der neuen Kundennummer) vorliegt. Antwort des Kundendienstes (zusammengefasst): "Wir haben Ihren Widerruf akzeptiert, vertragsgemäß müssen Sie jetzt... bla..."

Dass gar kein Vertrag und damit auch kein Widerruf vorliegt, ignoriert Vodafone.

Ähnlich war es 2011. Habe Telefon und Internet bestellt, mit bestimmten technischen Voraussetzungen (echtes ISDN, 10 Rufnummern in drei Blöcken), dies wurde am Telefon auch bestätigt. Geliefert werden sollte laut Bestätigungsschreiben NGN mit 10 Rufnummern in einem Block - das müsse ich jetzt nehmen, sagte die Hotline, sonst würde ich sehen, was passiert. Dies habe ich natürlich abgelehnt. Der Anschluss wurde technisch nie geschaltet, ich wurde trotzdem regelmäßig mit Rechnungen, Mahnungen und zuletzt einem Mahnbescheid belästigt. Dem Mahnbescheid habe ich 2013 widersprochen, seit dem habe ich von dem Fall nichts mehr gehört.

Ähnlich wird es jetzt auch laufen: ich schätze um 2017 herum den Fall abschließen zu können.

In zwei Foren habe ich gelesen, dass an der Hotline eine E-Mailadresse für das Beschwerdemanagement genannt wird. Aus meinen bisherigen Erfahrungen, an der kaufmännischen Vodafone-Hotline ausschließlich belogen zu werden (es wird ununterbrochen das Wort "Vertrag" genannt, wo objektiv kein Vertrag vorliegt), würde ich glatt einen Lachanfall kriegen, wenn mir die Dame (meist sind es Damen) eine E-Mail Adresse nennen würde, die nicht auf der Homepage publiziert ist. Da die Wortwahl und Verhalten der Damen in der Hotline bezüglich erfundener "Verträge" seit mindestens 4 Jahren identisch ist, ist dieses Verhalten meiner Meinung nach vom Management so vorgegeben. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass ein halbes Dutzend angelernter Hausfrauen von sich aus derart brutal unangemessen mit dem Kunden umgehen.

Dieses Posting soll der Warnung dienen, und darin bestärken, sich von einem TelKo-Anbieter NICHTS gefallen zu lassen, insbesondere nicht, wenn A bestellt wurde, dass B geliefert wird. In diesem Fall gibt es nur zwei Möglichkeiten:

- der Lieferant hat die Bestellung von A bestätigt, und B geliefert: die Folge ist ein Lieferverzug und dem Lieferanten muss angemessen Zeit zur Nachbesserung gegeben werden (Größenordnung 2 Wochen hat sich durchgesetzt). Scheitert die Nachbesserung, KANN man den gültigen(!) Vertrag kündigen und die Sache ist gegessen. Beispiel im Supermarkt: ich kaufe eine Dose Ravioli. Zu Hause öffne ich die Dose, und es sind Cameloni drin. Nun kann der Supermarkt tauschen, aber wenn die keine Ravioli haben, gibt es Geld zurück.

- der Lieferant hat die Bestellung von A ignoriert und eine Bestellung von B bestätigt. So läuft es bei mir dauernd mit Vodafone. Die Folge einer falschen Bestätigung/Lieferung ist, dass man so nett sein kann, den Lieferanten über dessen Fehler zu informieren, muss man aber nicht. Da keine Bestätigung über den Auftrag A vorliegt, liegt auch kein Vertrag vor, aus denen sich Pflichten für IRGEND eine Partei ergeben. Beispiel Supermarkt: ich lege eine Dose Ravioli auf das Band und biete dem Einzelhändler an, diese Dose für 1,39 EUR zu kaufen (den Preis habe ich am Preisschild am Regal abgeguckt). Die Kassiererin nimmt sich aber eine Schachtel Tabak aus der Gitterbox, scannt sie ein, ruft Dir zu "Fünfeurosiebzich"! Du stehst aber mit der Ravioli am Band, und niemanden interessiert das. Du hast nämlich laut der Kassiererin einen Vertrag über eine Schachtel Zigaretten. Du musst sie bezahlen, aber der Laden ist so nett, die Schachtel danach auch zurückzunehmen (wenn es frech werden soll: Du musst Dich dafür lediglich in den zweiten Stock zum Kundendienst begeben, schriftlich die Rücknahme beantragen und zwei Wochen später wird Dir das Geld gut geschrieben). Die Ravioli müssen sie Dir auch nicht geben, weil ja keine Bestätigung über die Annahme Deines Angebotes vorliegt. Du lässt also die Ravioli stehen und gehst grußlos aus dem Laden - aber wie? Genau so: ohne Rechtsfolgen - und was die Kassiererin mit ihrem Kassenbestand macht, weil die Zigaretten eingetippt, aber auf Grund eines fehlenden Vertrages nicht bezahlt sind, interessiert Dich sicher auch nicht.

Und ebenso wenig interessiert mich, wie Vodafone sein Bestellsystem in Griff kriegt, wenn der Kunde mangels Bestellung und mangels Vertrages nicht bestellt hat, aber beliefert wurde :-D

Wenn es interessiert, halte ich die geneigte Leserschaft über die Kapriolen der Vodafonetruppe auf dem Laufenden.

FG
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Krummlasche
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von Krummlasche »

Ich bin für Antwort C. Einfach hinnehmen, daß der Vertrag widerrufen wird und sich mit dieser Bezeichnung abfinden. Aus die Maus. Du hast dann ja das bekommen was du wolltest.

Ich werde nie begreifen warum man stur darauf pocht "ich habe aber nichts bestellt, also kann ich nichts widerrufen". Man kann auch ein Drama daraus machen, ständig Mails hin und her schreiben, die armen Menschen am Telefon nerven, Lebenszeit vergeuden, Magengeschwüre bekommen und auf gewählten Formulierungen herumreiten, das steht dir frei. Interessiert die Mitmenschen aber oft nicht die Bohne, was man für einen Kleinkrieg mit einem Kabelnetzbetreiber führt.

Übrigens ist dein ausgeprägter Sexismus nicht zu überlesen- erst sind es die Hausfrauen, die am Telefon bei Vodafone sitzen (weshalb es folgerichtig übrigens keine Hausfrauen mehr wären), dann sind es die Kassierinnen. Das alleine ist mein persönlicher Grund, dich kein bisschen ernst zu nehmen, sorry.

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Trebo
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von Trebo »

areiter hat geschrieben:Wenn es interessiert...
Mich eher nicht. Man kann Rechthaberei auch übertreiben.
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
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reneromann
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von reneromann »

Krummlasche hat geschrieben:Ich bin für Antwort C. Einfach hinnehmen, daß der Vertrag widerrufen wird und sich mit dieser Bezeichnung abfinden.[...]
Problem ist aber, dass ein Kaufmann kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht im Fernabsatz besitzt. Denn das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht gilt explizit nur im B2C-Geschäft!
Wenn sich VF also blöd stellt, dann wird der Widerruf abgelehnt mit dem Verweis auf den geschäftlichen Status des Kunden.

Generell gilt dabei, dass man schriftlich:
a) den Vertragsschluss anfechten sollte,
b) hilfsweise widerrufen [sofern Endkunde -oder- Widerrufsrecht für B2B-Kunden nicht ausgeschlossen wurde],
c) hilfsweise fristlos kündigen,
d) hilfsweise fristgerecht kündigen

Genau so wäre zumindest mein Vorgehen...

Zumal bei einem Widerruf ggfs. Kosten für den Kunden entstehen, die bei einem (erfolgreich) angefochtenem Vertragsschluss keinerlei Kosten dem (vermeintlichen) Kunden entstehen dürfen.


Nur mal als Vergleich:
Kunde bestellt ein T-Shirt,
Händler liefert eine Hose [und kein T-Shirt]...

Wenn jetzt der (nicht geschlossene) Vertrag über die Hose widerrufen wird, so muss der Kunde ggfs. die Rücksendekosten selbst berappen.
Jedoch gibt's ja gar keinen Vertrag über die Hose, dementsprechend muss der Händler die Hose (auf eigene Kosen) zurückholen...
Was das T-Shirt anbetrifft: Entweder der Vertrag über das T-Shirt wurde bestätigt, dann muss der Händler noch liefern - oder es existiert aufgrund fehlender Vertragsannahme gar kein wirksamer Vertrag zwischen Kunde und Händler.
areiter
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von areiter »

Krummlasche hat geschrieben:Ich bin für Antwort C. Einfach hinnehmen, daß der Vertrag widerrufen wird und sich mit dieser Bezeichnung abfinden. Aus die Maus. Du hast dann ja das bekommen was du wolltest.
Deswegen leisten die sich so etwas.
Ich werde nie begreifen warum man stur darauf pocht "ich habe aber nichts bestellt, also kann ich nichts widerrufen". Man kann auch ein Drama daraus machen, ständig Mails hin und her schreiben, die armen Menschen am Telefon nerven, Lebenszeit vergeuden, Magengeschwüre bekommen und auf gewählten Formulierungen herumreiten, das steht dir frei. Interessiert die Mitmenschen aber oft nicht die Bohne, was man für einen Kleinkrieg mit einem Kabelnetzbetreiber führt.
Aber nicht doch. Ein-zwei Mails, dann den Mahnbescheid abwarten.
Übrigens ist dein ausgeprägter Sexismus nicht zu überlesen- erst sind es die Hausfrauen, die am Telefon bei Vodafone sitzen
Als Vodafone noch Arcor hieß, saß ich selbst dort an der Hotline (second level). Das war die Zeit, als die anfingen, Hotliner nicht mehr auszubilden, sondern "perfekt" ablaufende Masken klick für Klick zu entwickeln, damit JEDER, ohne JEGLICHER Ausbildung oder Einweisung, die Hotline bedienen kann. Deswegen kann man mit denen nicht (mehr) reden. Bertelsmann hat damals als Dienstleister solche "Hotlinedienstleistungen" mit steigender Begeisterung angeboten und ALLE anderen Anbieter, die qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt haben, preislich zu unterbieten. Folgerichtig wurden bei den qualifizierten Anbietern teilweise 40 - 70 Leute pro Monat entlassen - ich auch. Das hat mir dann den grund gegeben, mein Studium doch noch abzuschließen, und als Ingenieur weiter zu arbeiten :-D

FG
areiter
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von areiter »

reneromann hat geschrieben:
Krummlasche hat geschrieben:Ich bin für Antwort C. Einfach hinnehmen, daß der Vertrag widerrufen wird und sich mit dieser Bezeichnung abfinden.[...]
Problem ist aber, dass ein Kaufmann kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht im Fernabsatz besitzt. Denn das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht gilt explizit nur im B2C-Geschäft!
KORREKT!

Mir wurde aber ein B2C-Produkt unbestellt angedreht, während ich ein VÖLLIG anderes B2B-Produkt bestellt habe. Im Prinzip habe ich eine Zusatzfunktion zu meinem Geschäftsprodukt bestellt, statt dessen ein lutschiges Objekt mit dieser Eigenschaft erhalten: für den Privatgebrauch. Witzigerweise schließt die Verwendung des einen produktes die verwendung des anderen Produktes technisch aus.
Wenn sich VF also blöd stellt, dann wird der Widerruf abgelehnt mit dem Verweis auf den geschäftlichen Status des Kunden.
Die können sich blöd stellen oder intelligent: eine Lieferung begründet keinen Vertrag - weder B2B noch B2C - und auch nicht irgendwelche Ansprüche.
Generell gilt dabei, dass man schriftlich:
a) den Vertragsschluss anfechten sollte,
Äh - wieso? Wer Ansprüche gegen jemanden geltend macht, muß die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche beweisen. Ich werde den Mahnbescheid anfechten, aber sicher nicht den nicht existenten Vertrag.
Ohnehin kann man nur existente Verträge anfechten, sofern sie auf Grund irgendwelcher krummen Dinge abgeschlossen worden, aber Verträge, die nicht existieren, kann man kaum anfechten. Das würde schon Züge von Wahnvorstellungen tragen: es existiert nicht, aber ich kämpfe dagegen :-D
b) hilfsweise widerrufen [sofern Endkunde -oder- Widerrufsrecht für B2B-Kunden nicht ausgeschlossen wurde],
Nur existente Verträge kann man widerrufen. Ein Widerruf bedeutet:
a) der Vertrag wurde durch den Widerrufenden bestätigt
b) der Vertragspartner hat das Recht, eine Entschädigung zu verlangen
c) der Vertragspartner hat das Recht, auf Grund der AGB Pflichten des Widerrufenden einzufordern.

Was mich angeht: NEIN!
c) hilfsweise fristlos kündigen,
Einen nicht existenten Vertrag? Durch die fristlose Kündigung:
a) erkenne ich den Vertrag an
b) gebe ich dem Gegenüber die Möglichkeit, Schadenersatz einzufordern.

Ich bin nicht wahnsinnig. Wenn er damit anfängt, kann ich das zwar abwehren, aber meine rechtschutzversicherung muss brutal in die Auslage gehen (und hat das Recht, auch bei einem Gewinn des prozesses, den Vertrag danach zu kündigen).
d) hilfsweise fristgerecht kündigen
Einen nicht existenten Vertrag? Dadurch:
a) erkenne ich den Vertrag an
b) bin ich zahlungspflichtig bis zur entsprechenden Frist
c) habe KEINE Handhabe dagegen.
Genau so wäre zumindest mein Vorgehen...
Kann gut gehen. Muss aber nicht. Ich lasse mich nicht auf dieses Risiko ein.
Zumal bei einem Widerruf ggfs. Kosten für den Kunden entstehen, die bei einem (erfolgreich) angefochtenem Vertragsschluss keinerlei Kosten dem (vermeintlichen) Kunden entstehen dürfen.
Nur kann ich Verträge nicht anfechten, die nicht existieren. Denn die Anfechtung setzt einen existenten Vertrag voraus, der auf Grund irgend eines Irrtums, einer Täuschung oder einer sonstigen, üblen Geschichte ZUSTANDE gekommen ist. Hier sprechen wir von einem B2V-"Vertrag", der nicht zustande gekommen ist.

Beim B2B-vertrag sind die aber auch nicht im Lieferverzug: die haben mein Angebot nicht angenommen, also existiert auch kein Vertrag. Ich habe also keine Ansprüche aus meiner B2B-Willenserklärung.
Nur mal als Vergleich:
Kunde bestellt ein T-Shirt,
Händler liefert eine Hose [und kein T-Shirt]...
...z.B. an die MUTTER des Bestellers! Was macht jetzt Mutti?
Wenn jetzt der (nicht geschlossene) Vertrag über die Hose widerrufen wird, so muss der Kunde ggfs. die Rücksendekosten selbst berappen.
Mutti zahlt Rücksendekosten?
Jedoch gibt's ja gar keinen Vertrag über die Hose,
Das hatte ich bereits oben erklärt. Es existiert ein vertrag, aber eben NICHT über eine Hose:
- ein Vertrag existiert (unstrittig) (bei mir: KEIN Vertrag existiert)
- über ein T-Shirt (unstrittig) (über eine Erweiterung des B2B-Anschlusses existiert eine Willenserklärung meinerseits)
- AGB wurden vom Kunden akzeptiert (unstrittig) (Die B2B-AGB wurden von mir akzeptiert, interessiert aber niemanden)
- damit beiderseits je eine verpflichtung (unstrittig) (leider: keine verpflichtungen hier - weder für mich, noch für Vodafone)
- Kunde muss zahlen (unstrittig) (hier endet mein Teil....)
- Kunde zahlt (unstrittig)
- Händler muss liefern (unstrittig)
- Händler liefert auch (unstrittig)
- einer Hose (unstrittig)
- also kein T-Shirt (unstrittig)
ERGO:
- Vertrag: check
- Pflichterfüllung durch Kunden: check
- Warensendung auf Grund des gültigen Vertrages: check
- Pflichten beiderseits erfüllt: check
- Eingangsprüfung ergibt auf Grund des existenten und gültigen Vertrages: falsche Ware.
- weitere Vorgehensweise laut AGB des Händlers, da sie ja laut GÜLTIGEM Vertrag akzeptiert wurde.
- Händler ist im Lieferverzug. Händler kriegt Gelegenheit nachzubessern.
- soweit die AGB nicht rechts rechtsidriges enthält, wird GENAU danach verfahren, z.B. behält sich der Händler vor, bei Falschlieferung die richtige Ware erst nach erfolgter Rücksendung zuzusenden (im Normalfall ohne rechtlichen Konsequenzen für beteiligte)
dementsprechend muss der Händler die Hose (auf eigene Kosen) zurückholen...
Je nach AGB, kann der Händler verlangen, dass der Kunde die Hose auch zur Post bringt, auf EIGENE Kosten (natürlich aber gegen Portokostenerstattung)
Was das T-Shirt anbetrifft: Entweder der Vertrag über das T-Shirt wurde bestätigt, dann muss der Händler noch liefern - oder es existiert aufgrund fehlender Vertragsannahme gar kein wirksamer Vertrag zwischen Kunde und Händler.
Möglich - dann war der Händler aber ziemlich doof, die Hose zu versenden.

Aber was machst Du, wenn Du einen Vertrag über ein T-Shirt schließt, und der Händler Deiner Mutter eine Hose schickt?

Ich habe mal in den 90-ern bei Pearl ein Reklameartikel bestellt (1 DM oder weniger inkl. Versand). Monate Später war dann noch eine Sendung von Pearl im Briefkasten: im Wert von über 70 DM.
Lief genau so: ich habe Pearl informiert, die wollten "kulanzhalber" den vertrag stornieren, falls ich die Sendung zurückschicke. Selbstverständlich gab es nichts zu stornieren und auch nichts zurückzusenden. Am Ende ist die Sache beim Anwalt gelandet, und Pearl musste mir Auslagen und Anwaltskosten ersetzen. So läuft das.

ICH komme klar. Aber was diese unseriösen Firmen älteren Leuten, unbedarften Bürgern oder demnächst mit Flüchtlingen, die im Rechtssystem ÜBERHAUPT nicht firm sind, antun und antun werden, daran werden wir noch viel Freude haben.

Fakt ist, dass NICHT BESTELLE PRODUKTE von Vodafone nachträglich zu einem auf Grund eines Vertrages erfolgten Lieferung erklärt werden. Das ist intolerabel, und ich habe überhaupt kein Verständnis für die Leute, die "nachgeben". genau die sind mit verantwortlich dafür, dass Firmen, allen voran Vodafone, sich solche Aktionen leisten können UND damit auch durchkommen.

Fakt ist auch, dass ein Vertragsabschluss nur durch die Abgabe und die Annahme einer Willenserklärung erfolgt (schriftlich nur bei Immobiliengeschäften u.Ä.). Wenn sich die Abgabe der Willenserklärung und die "Annahme" der Willenserklärung unterscheiden, gibt es keinen Vertrag - Fakt. Wenn Du bei MediaMarkt einen Kopfhörer an der Kasse ablegst (Du erklärst damit Deinen Willen, den Kopfhörer für einen knappen Zehner zu kaufen), und Du eine Rechnung über neun Kühlschränke kriegst (Deine Willenserklärung wird als Anforderung neun Waschmaschinen zu kaufen umgedeutet), dann fragst Du Dich zu Recht, ob ein Vertrag zustande gekommen ist - egal ob B2B oder B2C - oder?

FG
reneromann
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von reneromann »

@areiter:
Viel Spaß, wenn du den Vertragsschluss nicht anfechten willst, sondern das Ganze bis zum Mahnbescheid kommen lässt...
Ich hätte dazu einfach keine Zeit - und selbst wenn, wäre mir die Zeit am Ende zu Schade, mich jedes Mal darüber zu ärgern und erneut zu befassen, was passiert.

Ich würde schon viel früher intervenieren und eben dem Gegenüber durch die Anfechtung des Vertragsschlusses (nicht die Anfechtung des Vertrages an sich!) mitteilen, dass ich bezweifele, dass ein Vertrag vorliegt.
Hier hat das Gegenüber gleich die Möglichkeit, den Fehler zu erkennen - natürlich nur genau ein Mal (dies aber schriftlich)!


Zu deinen Ausführungen zu meinen Punkten:
Schon mal das Wort "hilfsweise" gehört? Anscheinend nicht...
Aus rechtlicher Sicht tritt damit die nächste Stufe nur dann in Kraft, wenn die vorherige Stufe vom Gegenüber (rechtssicher) abgelehnt wurde.
Heißt also, dass zuerst einmal die Anfechtung des Vertragsschlusses rechtlich geprüft werden muss - da diese Prüfung jedoch andere Fristen nicht außer Kraft setzt, kann es -wenn es länger dauert- dazu kommen, dass z.B. die Widerrufsfrist (sofern gewährt) verstrichen ist, bevor mitgeteilt wurde, dass der Vertragsschluss rechtskräftig ist.
Übrigens wird dir (d)ein Anwalt eben jenes Vorgehen auch raten - ein Schriftstück, genau so aufgesetzt, und das war's.

By the way: Dir ist schon klar, dass du an der unverlangt zugesendeten Ware kein Eigentum erwirbst und diese dementsprechend auch nicht veräußern kannst/darfst?
areiter
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von areiter »

reneromann hat geschrieben:@areiter:
By the way: Dir ist schon klar, dass du an der unverlangt zugesendeten Ware kein Eigentum erwirbst und diese dementsprechend auch nicht veräußern kannst/darfst?

Zum einen: wie gesagt, es gibt keine Anfechtung, keine Kündigung, auch nicht hilfsweise, wenn ein Vertrag nicht existiert.

Zum anderen: nein, mir ist das nicht klar. Ich habe eine Aufbewahrungsfrist von AFAIK 6 Monaten. Danach kann ich AFAIK damit machen, was ich will. Ich habe aber in dieser Zeit die Verpflichtung, die Ware zur Abholung bereitzustellen.

Last but not least: E-Mail IST schriftlich.

Aber heute abend erhalte ich einen Brief (Auszug):

"eine Kündigung für die Kundennummer xxxB2Cxxx [Anm.: der nicht bestellte Privatkunden"vertrag"] ist nicht notwendig, denn diese Kundennummer haben Sie bei uns nicht abgeschlossen. Derzeit besteht für Sie der folgende aktive Vertrag bei Kabel Deutschland:
Internet 100 Business
mit der Kundennummer xxxB2Bxxx [Anm.: mein bestehender Businessvertrag über Internet 100, zu dem der Telefonanschluss zugeschaltet werden sollte, und die Hardware dafür bereits ausgelegt ist.]

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass unsere erste Antwort fehlerhaft war. [...]"


Gut - es waren die ersten DREI Antworten, die fehlerhaft waren, aber immerhin habe ich es nun - schriftlich: der Vertrag xxxB2Cxxx existiert nicht. Irgend eine Rücksendung wird auch nicht mehr gefordert (wobei dieses luschige Kabelmodem ohnehin keinen Marktwert hat).

Ob die intern IRGEND etwas verbessern, damit solche Dinge nicht mehr vorkommen, glaube ich aber nicht.

FG.
Anne1
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von Anne1 »

areiter hat geschrieben: Last but not least: E-Mail IST schriftlich.
Klär mich mal auf. Ich dachte immer, dass sei Textform und für die Schriftform wird zumindest eine eigenhändige Unterschrift verlangt.
kabel_fan
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Re: Vodafones Umgang mit Kunden

Beitrag von kabel_fan »

Ich habe eine Aufbewahrungsfrist von AFAIK 6 Monaten. Danach kann ich AFAIK damit machen, was ich will. Ich habe aber in dieser Zeit die Verpflichtung, die Ware zur Abholung bereitzustellen.
Wie kommst du denn auf so etwas? Es ist zwar richtig, dass du an der unverlangt zugeschickten Ware kein Eigentum erwirbst, aber der Versender hat keinerlei Ansprüche gegen dich. Auch keinen Herausgabeanspruch. Du kannst das Ding verwenden, wegwerfen oder sonstwas. Und zur Abholung bereit halten schon gleich überhaupt nicht.

Im übrigen stimme ich dir schon zu: Wo nichts ist, gibt es nichts zu tun.Und in solchen Fällen von einer vierfach geschachtelten "Hilfsweise-Konstruktion" Gebrauch zu machen, ist ein wenig des Guten zuviel (meiner meinung nach). Es sei denn man denkt, damit beim Gegenüber Eindruck machen zu können.

@Anne1
Er hat ja nicht von Schriftform oder Textform gesprochen sondern von "schriftlich" und das ist eine mail nunmal