Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
Hallo liebe Gemeinde,
folgendes Problem habe ich zur Zeit was mich persönlich sehr auf die Palme bringt.
Ich bin seit Jahren eigentlich ein zufriedener Kunde bei Kabel Deutschland, nutze bisher das Angebot mit 100Mbit.
Nun ziehe ich im gleichen Gebäude, in der Gleichen Etage in die gegenüberliegende Wohnung an welcher KEIN Anschluss möglich sein soll!!!!
Aussage vom Techniker ist folgende:
Es gibt wohl eine neue Verordnung seitens Kabel Deutschland, welche Besagt das Neuanschluss nur noch über einen Leitungsweg geschaltet werden dürfen, welche Brandschutz gesichert ist. dies ist der Fall wenn in die Wohnung kein altkabel vom Verteiler führt. Er dürfe also kein Kabel vom Keller in die Wohnung aus Versicherungsgründen verlegen obwohl ein Kabelschacht vorhanden wäre in dem Stromleitungen für das Komplette Haus liegen.
Die Hausverwaltung (es handelt sich um eine Wohneigentümergemeinschafft) verweigert die Erlaubniss zum Aufrüsten bzw. installieren von solchen Brandschutz geeigneten Kabelschächten
Allerdings läuft bei meinem aktuellen Anschluss das Kabel vom Keller in die Wohnung über den Kabelschacht der Stromleitung (wurde vom Kabeltechniker so installiert damals).
Wisst ihr etwas darüber? wie kann ich jetzt vorgehen?
Laut Hotline bleibt mir nur die Möglichkeit zu Kündigen, was ich ehrlich gesagt eigentlich nicht möchte da alle anderen Anbieter viel zu teuer sind.
könnte grad wirklich kotzen das in der Wohnung gegenüber ja die Multimedia Dose vorhanden ist, nur in der neuen eben nicht, es liegt auch kein Altkabel das ich verwenden könnte. Sprich ich brauche eine neue Leitung vom Keller zur Wohnung.
Bitte um Hilfe
folgendes Problem habe ich zur Zeit was mich persönlich sehr auf die Palme bringt.
Ich bin seit Jahren eigentlich ein zufriedener Kunde bei Kabel Deutschland, nutze bisher das Angebot mit 100Mbit.
Nun ziehe ich im gleichen Gebäude, in der Gleichen Etage in die gegenüberliegende Wohnung an welcher KEIN Anschluss möglich sein soll!!!!
Aussage vom Techniker ist folgende:
Es gibt wohl eine neue Verordnung seitens Kabel Deutschland, welche Besagt das Neuanschluss nur noch über einen Leitungsweg geschaltet werden dürfen, welche Brandschutz gesichert ist. dies ist der Fall wenn in die Wohnung kein altkabel vom Verteiler führt. Er dürfe also kein Kabel vom Keller in die Wohnung aus Versicherungsgründen verlegen obwohl ein Kabelschacht vorhanden wäre in dem Stromleitungen für das Komplette Haus liegen.
Die Hausverwaltung (es handelt sich um eine Wohneigentümergemeinschafft) verweigert die Erlaubniss zum Aufrüsten bzw. installieren von solchen Brandschutz geeigneten Kabelschächten
Allerdings läuft bei meinem aktuellen Anschluss das Kabel vom Keller in die Wohnung über den Kabelschacht der Stromleitung (wurde vom Kabeltechniker so installiert damals).
Wisst ihr etwas darüber? wie kann ich jetzt vorgehen?
Laut Hotline bleibt mir nur die Möglichkeit zu Kündigen, was ich ehrlich gesagt eigentlich nicht möchte da alle anderen Anbieter viel zu teuer sind.
könnte grad wirklich kotzen das in der Wohnung gegenüber ja die Multimedia Dose vorhanden ist, nur in der neuen eben nicht, es liegt auch kein Altkabel das ich verwenden könnte. Sprich ich brauche eine neue Leitung vom Keller zur Wohnung.
Bitte um Hilfe
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
Gibt es die Möglichkeit, vom aktuellen Anschluss zur neuen Wohnung ein Kabel mit Multimediadose zu verlegen ?Seelenfusion hat geschrieben:
Allerdings läuft bei meinem aktuellen Anschluss das Kabel vom Keller in die Wohnung über den Kabelschacht der Stromleitung (wurde vom Kabeltechniker so installiert damals).
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
laut dem Installationstechniker dürfe er das nicht aus Versicherungsgründen, es könnte ja ein Kabelbrand entstehen
ich selber könnte natürlich das Kabel umlegen aber dann entstehe eine Versicherungslücke...
Das Kabel selbst verläuft im Treppenhaus vom Keller zur Etage und dort in die Linke Wohnung, Umlegen in die rechte Wohnung sei seit neuestem ohne Brandschutzmaßnahmen eben verboten.
Die Möglichkeit selbst besteht, ebenso wie vom Keller ein Kabel zu legen.
ich selber könnte natürlich das Kabel umlegen aber dann entstehe eine Versicherungslücke...
Das Kabel selbst verläuft im Treppenhaus vom Keller zur Etage und dort in die Linke Wohnung, Umlegen in die rechte Wohnung sei seit neuestem ohne Brandschutzmaßnahmen eben verboten.
Die Möglichkeit selbst besteht, ebenso wie vom Keller ein Kabel zu legen.
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- Kabelfreak
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
Dann mach das doch einfach. Der KD-Techniker sieht es dann als "Altkabel" und schließt es an.Seelenfusion hat geschrieben:...ebenso wie vom Keller ein Kabel zu legen.
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
Lieber Trebo,
genau da liegt der Hund begraben,
wenn ich das mache erlischt laut dem Techniker sämtlicher Versicherungsschutz da:
1. in der neuen Wohnung keine "altdose" vorhanden ist
2. bei Kabel diese Wohnung als nicht erschlossen gilt für eine Multimediadose (wegen punkt 1)
und
3. der Techniker jetzt KD gemeldet hat das ein Verlegen nicht möglich sei
Ich hatte dem Techniker angeboten das ich dann das Loch über der Wohnungstür bohre und er quasi nur eine aufputz dose installieren müsste (so wie in der alten wohnung eben auch, dort ist die dose im flur installiert worden da nur Internet ohne TV genutzt wird)
ausreichend Kabel wäre vorhanden da die Maße identisch sind von beiden Wohnungen. die neue dose hätte genauso im flur installiert werden sollen. im prinzip hätte eigentlich der techniker nur kabel über der eingangstür rausziehen und die neue dose befestigen müssen.
nun machen die so einen Aufriss
erschwerend kommt hinzu das es sich wie gesagt um eine Eigentümergemeinschaft handelt und die Verwaltung den Ausbau natürlich nicht genehmigt hat wegen Kosten.
genau da liegt der Hund begraben,
wenn ich das mache erlischt laut dem Techniker sämtlicher Versicherungsschutz da:
1. in der neuen Wohnung keine "altdose" vorhanden ist
2. bei Kabel diese Wohnung als nicht erschlossen gilt für eine Multimediadose (wegen punkt 1)
und
3. der Techniker jetzt KD gemeldet hat das ein Verlegen nicht möglich sei
Ich hatte dem Techniker angeboten das ich dann das Loch über der Wohnungstür bohre und er quasi nur eine aufputz dose installieren müsste (so wie in der alten wohnung eben auch, dort ist die dose im flur installiert worden da nur Internet ohne TV genutzt wird)
ausreichend Kabel wäre vorhanden da die Maße identisch sind von beiden Wohnungen. die neue dose hätte genauso im flur installiert werden sollen. im prinzip hätte eigentlich der techniker nur kabel über der eingangstür rausziehen und die neue dose befestigen müssen.
nun machen die so einen Aufriss
erschwerend kommt hinzu das es sich wie gesagt um eine Eigentümergemeinschaft handelt und die Verwaltung den Ausbau natürlich nicht genehmigt hat wegen Kosten.
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
und wie wird dann Tv empfangen wenn in der Wohnung keine TV Dose ist?
SAT TV ?
SAT TV ?
Der Glubb is a Depp!
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
ja wir haben Sat TV
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
Welchen Versicherungsschutz meint der denn? Von einem Koaxkabel wird wohl kaum ein Brand ausgehen.Seelenfusion hat geschrieben:wenn ich das mache erlischt laut dem Techniker sämtlicher Versicherungsschutz
Und wenn er das Kabel nicht selbst gelegt hat, kann ihm das völlig egal sein.
1. Alternative: Selbst eine Verbindung von der alten in die neue Wohnung legen und den alten Vertrag einfach weiterlaufen lassen.
Die technischen Details wären dann noch zu klären.
2. Alternative: Medienberater einschalten.
--
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Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
das war mir bis dato eigentlich auch nicht klar das ein Koax-Kabel einen Brand auslösen kann.
laut dem Techniker UND der Hotline gibt es eine neue Verordnung eben, die besagt, ein neu gelegtes Kabel müsse in einem Brand sicheren Kanal verlegt werden, weiß der Teufel was damit gemeint ist.
Der an der Hotline konnte mir aber nicht genau sagen wo diese Verordnung stehen soll und was sie alles umfasst.
was beide jedoch gleich sagen ist das ich an der aktuellen Kabelführung (bis inkl. der Dose) selber nichts veränder darf.
Sobald ich etwas verändere an der Coax-Kabelführung erlischt der Brandschutz fürs gesammte Gebäude und ich dürfe im Schadensfall alles selbst bezahlen.
Kurioserweise verläuft im Treppenhaus die gesammte Elektroinstalltion vom Gebäude in einem Kabelkanal aus Plastik (in dieser liegt dann mein kabel zur alten wohnung)
Für mich wäre es wirklich nur ein Loch über der eingangstür und 2 kleine löcher für die Dose selbst, die ich bohren müsste damit der Anschluss läuft.
ich finde aber im Netz eben keine § auf die ich mich dann im Ernstfall (falls es wirklich mal zu einem Brand kommen sollte warum auch immer) stützen kann.
ich versuche mal hier bilder online zu stellen um sich einen etwas besseren überblick verschaffen zu können
Wie auf Bild 1 zu sehen hätte er wirklich nur ein Loch bohren müssen
Kabelschacht vom Keller zur Etage:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 77995c.jpg[/img]
Kabelführung auf der Etage in die Wohnung Links:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 78076d.jpg[/img]
Eingang in die Wohnung vom Treppenhaus:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 78146m.jpg[/img]
Die Aufputz-Multimedia Dose:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 78198p.jpg[/img]
laut dem Techniker UND der Hotline gibt es eine neue Verordnung eben, die besagt, ein neu gelegtes Kabel müsse in einem Brand sicheren Kanal verlegt werden, weiß der Teufel was damit gemeint ist.
Der an der Hotline konnte mir aber nicht genau sagen wo diese Verordnung stehen soll und was sie alles umfasst.
was beide jedoch gleich sagen ist das ich an der aktuellen Kabelführung (bis inkl. der Dose) selber nichts veränder darf.
Sobald ich etwas verändere an der Coax-Kabelführung erlischt der Brandschutz fürs gesammte Gebäude und ich dürfe im Schadensfall alles selbst bezahlen.
Kurioserweise verläuft im Treppenhaus die gesammte Elektroinstalltion vom Gebäude in einem Kabelkanal aus Plastik (in dieser liegt dann mein kabel zur alten wohnung)
Für mich wäre es wirklich nur ein Loch über der eingangstür und 2 kleine löcher für die Dose selbst, die ich bohren müsste damit der Anschluss läuft.
ich finde aber im Netz eben keine § auf die ich mich dann im Ernstfall (falls es wirklich mal zu einem Brand kommen sollte warum auch immer) stützen kann.
ich versuche mal hier bilder online zu stellen um sich einen etwas besseren überblick verschaffen zu können
Wie auf Bild 1 zu sehen hätte er wirklich nur ein Loch bohren müssen
Kabelschacht vom Keller zur Etage:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 77995c.jpg[/img]
Kabelführung auf der Etage in die Wohnung Links:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 78076d.jpg[/img]
Eingang in die Wohnung vom Treppenhaus:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 78146m.jpg[/img]
Die Aufputz-Multimedia Dose:
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 78198p.jpg[/img]
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- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: Kein Anschluss in der Wohnung trotz Hüp im Keller
Die Brandschutzregelung, auf die sich KD/der Installateur berufen, ist in den DIN VDE-Normen geregelt.
De facto darf schon seit ein paar Jahren im Treppenhaus kein Daten- und Elektrokabel mehr verlegt werden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist (Beleuchtung / Klingel) -oder- es in brandgeschützt (z.B. im Metall-Kabelkanal) ist, damit im Ernstfall der Flur als Fluchtweg nicht durch einen Kabelbrand und dessen i.d.R. giftigen Gase versperrt ist.
Für bestehende Installationen gilt dabei der Bestandschutz, d.h. eine Veränderung muss nicht vorgenommen werden.
Bei Veränderungen jedoch müssen die derzeitigen Vorschriften eingehalten werden, da ansonsten, wie von KD schon richtig erwähnt, jede Versicherung mit Verweis auf eben jenen Verstoß gegen die (bei Errichtung) gültigen Regeln der Technik die Leistung verweigern wird.
De facto darf schon seit ein paar Jahren im Treppenhaus kein Daten- und Elektrokabel mehr verlegt werden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist (Beleuchtung / Klingel) -oder- es in brandgeschützt (z.B. im Metall-Kabelkanal) ist, damit im Ernstfall der Flur als Fluchtweg nicht durch einen Kabelbrand und dessen i.d.R. giftigen Gase versperrt ist.
Für bestehende Installationen gilt dabei der Bestandschutz, d.h. eine Veränderung muss nicht vorgenommen werden.
Bei Veränderungen jedoch müssen die derzeitigen Vorschriften eingehalten werden, da ansonsten, wie von KD schon richtig erwähnt, jede Versicherung mit Verweis auf eben jenen Verstoß gegen die (bei Errichtung) gültigen Regeln der Technik die Leistung verweigern wird.