Man neigt immer dazu, sowas nicht zu verstehen, oder besser verstehen zu wollen, wenn man dadurch einen Nachteil hat. Ich "verstehe" auch nicht, warum ich meinen Oldtimer Baujahr 58 nicht mehr im Strassenverkehr fahren darf, nur weil der keine Anschnallgurte hat. Ging doch früher auch ohne!!11elfSeelenfusion hat geschrieben: aber ganz ehrlich, ich find sowas Schildbürgerhaft, Wohnung links hat Kabel, rechts nicht,
auch wenn ich eure Argumente und Normen verstehe so ganz will es mir dennoch nicht in den Kopf
Mit Schilbürgerhaft hat das nichts zu tun. Wenn man alles erlauben würde, nur weil es früher mal so war, würde sich exakt gar nichts ändern. Die Vorschrift wäre also per Definition schon nutzlos. Insofern kannst du froh sein, dass du deinen Kabelanschluss trotz mangelender Brandabsicherung überhaupt so lange behalten durftest. Man hätte da auch sofortige Nachbesserung oder Rückrüstung anordnen können, wie bei den Anschnallgurten.