Die Frage ist, ob diese Komfortfeatures überhaupt Teil des ursprünglichen Vertrages geworden sind.Harris hat geschrieben:KDG muss nicht die 7270 ersetzen. Dem stimme ich zu. Allerdings sah der Vertrag vor, dass die "Komfortfeatures" der 7270 (wie z.B. SIP und ISDN) genutzt werden können.reneromann hat geschrieben:Deine Aussage bringt gar nichts. Die 7270 hat damals der TE gekauft - wenn die über'n Jordan geht, muss KD gar nichts [weil die Gewährleistung von KD für die Box nach 2 Jahren abgelaufen ist].Harris hat geschrieben:Ich würde erstmal versuchen auf einer Vertragserfüllung zu bestehen und im Zweifel die BNetzA einzuschalten. Du hattest den Vertrag inklusive der Möglichkeit die 7270 zu nutzen abgeschlossen. Gerade in Bezug auf die aktuellen Diskussionen rund um die freie Routerwahl könnte es sinnvoll sein
Eventuell auch mal bei @teltarif nachfragen ("Teltarif hilft")
Sofern der Vertrag auf 2 Telefonleitungen mit 3 Rufnummern läuft, kann diese Leistung auch über das Modem abgewickelt werden.
Das die Endgeräte des Kunden ggfs. nicht am Modem betrieben werden können (sprich ISDN-Geräte / DECT-Geräte ohne Basis), ist jedoch nicht Problem von KD sondern Problem des Kunden, AUSSER KD hat damals explizit die ISDN- und DECT-Funktionalität zugesagt (m.W. wurde dies NICHT explizit zugesagt!).
Theoretisch ja, praktisch nein.Ohne 7270 geht das nun nicht mehr. Da jede (passende) andere Fbox (oder auch 7270) diese Features ebenfalls unterstützt liegt keine technisch schlüssige Begründung vor weswegen die Nutzung verhindert werden kann. KDG muss lediglich die SIP-Daten rausrücken.
Da der Vertrag -sofern die Zusatzfkt. der Fritz nicht explizit in die Vertragsbeschreibung aufgenomen wurden- auch ohne Fritz seitens KD vollumfänglich erfüllt werden kann, besteht keine Verpflichtung von KD zu irgendwas.
KD zwingt den TE nicht, die Homebox-Option zu buchen. KD bietet alternativ auch die (kostenfreie) Freischaltung der Telefonieports am Modem an...Den Nutzer zum Abschluss einer anderen Option zu zwingen um den ursprünglichen Funktionsumfang zu erhalten dürfte zumindest kritisch sein...
Zumal hier der Funktionsumfang am Anschluss und nicht an der Fritzbox zählt! Wichtig ist hier alleinig die Beschreibung des abgeschlossenen Tarifs, ob dort SIP/ISDN und DECT-Basis genannt werden oder nicht. Wenn nicht -> Modem reicht für 2 Leitungen mit 3 Rufnummern aus...
Wenn der TE mit den Telefonen am Modem nicht zufrieden ist -oder- Komfortfkt. der Fritz nutzen will, muss er in den sauren Apfel beißen und entweder selbst eine passende 7270 auftreiben -oder- die Homebox-Option buchen.
Das tut nichts zur Sache, weil du nicht gezwungen wurdest, auf 100 MBit/s zu upgraden...(und ich habe z.B. 2 Installationen bei denen das Modem im Keller und die 7270 2-3 Stockwerke entfernt installiert wurden. Als einer der Standorte auf 100Mbit/s upgegraded wurde MUSSTE die 6360 bestellt werden. Diese macht nun nichts anderes als einen SIP-Server um auf dem anderen Stock die Nutzbarkeit zu Gewährleisten... effektiv also 5€/Monat für NICHTS)
Wenn du's hingegen selbst machst, dann kennst du auch die Einschränkungen und musst damit leben (alternativ hätte man ja auch den 32er weiterlaufen lassen können).
Aber lediglich eine 7270 aus KD-Bestand! Keine andere Box!Der Kunde kann ein Endgerät liefern dass funktionieren würdeSofern der TE sich eine andere 7270 aus KD-Bestand besorgt (über eBay oder sonstewo her), kann er KD bitten, auf dieser 7270 die Telefonie freizuschalten - aber für das Endgerät ist noch immer der Endkunde zuständig.
KD könnte ja liefern, wenn das Endgerät [welches im Verantwortungsbereich des Kunden liegt] funktionieren würde...