Diese Aussage ist aus rechtlicher Sicht schlichtweg Müll.diving hat geschrieben:[...]Die Kündigung braucht nur einen Brief und kann auch zurückgenommen werden.
Eine Kündigung kann NICHT zurückgenommen werden, sofern sie einmal die andere Vertragspartei erreicht hat, da es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt.
Du bist an diese Willenserklärung ebenso gebunden wie die Gegenseite, d.h. der ursprüngliche Vertrag wird aufgrund der Kündigung IMMER beendet.
Es steht der Gegenseite jedoch frei, mit dir einen neuen Vertrag zu bisherigen Konditionen zu schließen - sie müssen es aber nicht.
Hierbei handelt es sich um einen regulären Vertragsschluss, der die übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten bedarf (du musst wollen und der Vertragspartner auch).
Kann sein, muss aber nicht. KD ist nicht gezwungen, dir irgendwelche Angebote abseits der "normal veröffentlichten" Preislisten zu machen.Es stellt jedoch alle meine Optionen sicher.
Auch bin ich sicher VD macht hier dann vernünftige Angebote.
Du wirst nicht umhin kommen, den Anschlusspreis/die Aktivierungsgebühr zu bezahlen, wenn du einen Anschlussvertrag mit VFKD schließen willst.Selbst ein Anschlusspreis werde ich mir im bestimmten Rahmen gefallen lassen dafür.
Denn VFKD wird dir die Bedingungen nennen, zu denen sie bereit sind, mit dir einen neuen Vertrag zu schließen - und die müssen bei Weitem nicht so günstig sein wie bisher.
Übrigens solltest du auch dran denken, dass ggfs. eine Portierungsgebühr für die Festnetznummern anfällt.
Mag sein, muss aber nicht...Aber das wird man sehen, kann ja auch sein das VD treue Kunden gern behalten will. Auch ohne Modem/Routerzwang